Hcw Abmahnung

Hcw-Warnung

Dormund als Unternehmer; Warnung der H.C.W. GmbH & Co.

Vor kurzem erhielten wir eine weitere Verwarnung von der H.C.W. GmbH & Co. Haben Sie Recht mit Keller HCW? Der Kostenvoranschlag einer Abmahnung o. Hier in der Kanzlei war kürzlich wieder eine Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. Schicken Sie uns eine Warnung und lassen Sie sich hier beraten.

spannen id="Die_Vorsicht_der_HCW_GmbH_Co_KG_in_details">Die Warnung der H.C.W. KG im Detail

Anwalt Stefan Jönsson warnt im Auftrag der H.C.W. GmH & Co. Letztere soll im Zusammenhang mit ihrem Online-Shop wettbewerbsfeindlich gehandelt haben. In dem Mahnschreiben stellt Anwalt Stefan Jönsson fest, dass sich unser Klient in mehreren Bereichen im Zusammenhang mit seinem Online-Shop wettbewerbsfeindlich benommen haben soll. Darüber hinaus wird unser Kunde dem Endverbraucher Erzeugnisse nach Gewichten oder Mengen gewerblich ohne Angabe des nach 2 der Preisinformationsverordnung geforderten Grundpreises ausliefern.

Kommanditgesellschaft hat sich wettbewerbswidrig verhält. Unser Kunde wird daher gebeten, eine Abmahnung mit Strafe und Verpflichtung einzureichen, der eine bereits erstellte Kopie beizufügen ist. Zusätzlich werden Strafverfolgungskosten in Höhe von EUR 865,- erhoben, die Anwalt Stefan Jönsson von einem Objektwert in Höhe von EUR 14,00,- in Rechnung stellt. Deshalb sollte jedes Aufforderungsschreiben einer gründlichen juristischen Prüfung unterworfen werden.

Hast du vielleicht selbst eine solche Warnung bekommen? Gerne beraten wir Sie im Zuge einer kostengünstigen und flächendeckenden Einführungsberatung.

Warnung der HCW Biozid AG & COKG bei Verstössen gegen die CLP- und/oder Biozid-Verordnung

Unsere Anwaltskanzlei hat von der HCW Gesellschaft für Wirtschaftsrecht mbH & Co. HCW wird durch Stefan Jönsson, Anwalt, Hauptstr. 50a in 88696, Deutschland, repräsentiert und wirft Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, einschließlich Verstöße gegen das CLP und die Biozidverordnung im Zusammenhang mit Online-Angeboten, vor. Wenn Sie eine Verwarnung von der HCW gGmbH & Co.

Unterschreiben Sie nicht die der Warnung beiliegende Abmahnung!

Konkurrenten aufgefordert, Geld zu verdienen - Rechtemissbrauch

Jeder, der nur vor konkurrierenden Firmen warnt, um in erster Linie etwas zu gewinnen, verhält sich missbräuchlich. BestiMed wollte jedoch nicht die erforderliche Abmahnung aussprechen. Das Mahnschreiben wurde auf Unterlassung des Verfahrens verklagt. Die BestiMed AG hat nun vom LG Hamburg Recht bekommen und sich ihrer Auffassung anschließen können, dass die Abmahnung rechtswidrig war (Urteil vom 07.02.2017, Az. 312 I 144/16).

Der Kläger war nur daran interessiert, etwas Gutes zu erwirtschaften. Mit dem UWG wird das Verhalten einzelner Firmen auf dem Markt geregelt und damit Konsumenten, Konkurrenten und die Öffentlichkeit vor unfairen Wettbewerbsverzerrungen geschützt. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Konkurrenten oder Verbände Rechtsverletzungen gerichtlich oder aussergerichtlich geltend machen.

Die üblichen Mittel zur Beendigung laufender Verstöße und zur Minimierung des Wiederholungsrisikos sind eine aussergerichtliche Abmahnung. Das Unterlassungsschreiben richtet sich an den Verletzer und bittet ihn, eine Unterlassungserklärung mit einer Strafklausel abzugeben. Zugleich verlangt er in der Regel Ersatz für die außergerichtlichen Abmahnungskosten und die Entschädigung.

Lehnt das Untätigkeitsunternehmen die Vorlage einer Abmahnung mit ausreichenden Strafen ab, besteht die Gefahr eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens. Allerdings verfolgt nicht jedes marktbeherrschende Wettbewerbsunternehmen eine Zielsetzung, die dem Rechtsbegriff des Unterlassungsanspruchs entspricht. Die Gesellschaft hat sich vor dem Landgericht verteidigt, dass zwischen den beiden Gesellschaften kein Konkurrenzverhältnis besteht. Die Produktpalette und der Zweck der beiden Firmen wären völlig unterschiedlich.

Nur ein einzelnes Erzeugnis wurde von beiden Firmen vorübergehend vermarktet. Die warnende Gesellschaft hatte sie jedoch zu einem Kurs von 12,50 EUR geboten, obwohl der damalige Durchschnittskurs bei etwa 8 EUR lag. Es ist daher davon auszugehen, dass die Warnfirma das Erzeugnis nur vorübergehend in ihr eigenes Produktsortiment aufnahm, um ein vermeintliches Konkurrenzverhältnis aufbauen zu können.

Die Verwarnung hatte auch etwa fünfzig weitere ähnliche Warnungen im Voraus auszusprechen. Denn auch das konjunkturelle Umfeld ist schlecht und das Geschäft musste massive Umsatzeinbußen hinnehmen. Infolgedessen entschied das Landgericht Hamburg, dass die Erhebung der Unterlassungsklage einen Rechtsmissbrauch darstellt. Die warnende Gesellschaft verfolgt eigentlich eigene Interessen, die meist nicht schutzwürdig sind.

Die irrelevanten Belange - die Erstattung von Abmahnungskosten und die Bezahlung von Schadenersatz - waren der wahre Motor und das dominierende Argument für die Einleitung des Verfahrens. Das verwarnte Untenehmen hatte nach Auffassung der Hamburgischen Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Hinweisen vorgelegt, die auf ein missbräuchliches Verhalten des Verwarners hindeuteten und die Annahme erschütterten, dass die Behauptung berechtigt sei.

Nachfolgend hätte das warnende Institut erklären müssen, dass es nicht rechtswidrig gehandelt hat. Firmen sind ständig bemüht, berufliche Abmahnungen als Geschäftsmodelle zu mißbrauchen. Die außergerichtliche Abmahnung wird nicht nur im Bereich des Urheberrechts eingesetzt, um häufig überzogene oder gar rechtswidrige Ansprüche durchzusetzen. Das Kartellrecht sollte auch dem Warnwahn ein Ende setzen.

Wenn eine Abmahnung nach dem Wettbewerbsrecht formal oder inhaltlich unzulässig ist, gibt es sehr gute Abwehrmöglichkeiten. Bei missbräuchlicher Abmahnung ist dies insbesondere der Fall. Zahlreiche Verwarnungen oder eine übermäßige Bestimmung des Streitwertes weisen mindestens auf einen Missbrauch der Rechte hin. Deshalb: Mahnende Firmen sollten nie eine Abmahnung vornehmen oder erforderliche Zahlungsforderungen ohne vorherige rechtssichere Prüfung einhalten.

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