Viagogo Abmahnung

Vorsicht Viagogo

Nach einer erfolglosen Abmahnung folgt nun eine Klage. Das Schweizer Unternehmen hatte bisher nicht auf ein Mahnschreiben reagiert. Der Grund dafür war das Angebot zu einem höheren Preis auf viagogo. Ich habe von Lentze + Stopper eine Warnung per Post erhalten. Die Geschäftsbedingungen des Veranstalters beschränken den Verkauf über eBay, Viagogo, StubHub & Co.

Vorsicht beim Kauf über Viagogo

Die Eintrittskarte wurde zu einem teureren als dem gezahlten Betrag weitergereicht. Die Eintrittskarte wurde bei "viagogo" veröffentlicht. Ich wurde gebeten, 250 zu zahlen und eine Abmahnung abzugeben. Das sind zwei Karten, die ich im FCB-Kartenshop gekauft und über viagogo zu einem günstigeren Tarif verkauft habe.

Ursprünglich waren es 17,50 pro Karte + 15? Systemgebühren, also habe ich 40? zahlt. Die Karten wurden für 29 pro Karte gekauft. Ein privater Wiederverkauf von Eintrittskarten soll nach Ansicht des BGH erlaubt sein und darf vom FCB nicht untersagt werden. Sollte man daher den Brief der Firma völlig außer Acht lassen, da die angedrohte Klage keinesfalls anhängig ist?

Da die Einreichungsfrist für die Einreichung von Beiträgen Übermorgen abläuft, prüfe ich derzeit, ob ich den Antrag ignoriere oder weitere obligatorische Maßnahmen ergreifen sollte. Innerhalb der von der Gegenpartei festgelegten Fristen sollte diese kontaktiert werden, um einen möglichen Rechtsstreit zu verhindern, der mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Sie sollten jedoch niemals eine Abmahnung oder Zahlung der Ansprüche vor einer gerichtlichen Überprüfung vornehmen.

Anwaltliche Pauschale

Hallo, und ich wurde von einer Anwaltskanzlei vor Bayern-Tickets gewarnt. Aber die Sache ist die, es sind elektronische Eintrittskarten und ich habe sie nicht bei Viagogo gekauft. lch gab Sie unter vier Augen an einen Mitarbeiter weiter, der dann unter vier Augen weitermachte. Weil ich sie nicht selbst verkaufte, gab er sie auch weiter oder vielleicht wurden sie seit dem E-Ticket auch mehrmals gestohlen oder wiederverkauft.

Hallo, die Warnung lautet: Verkaufen über Viagogo + kein AGB weitergegeben/angezeigt + zu einem erhöhten Kosten. Falls Sie eine Lösung wünschen, lassen Sie nicht nur ein paar Stücke Knochen fallen, sondern beschreiben Sie Ihr Problem. Wie ist viagogo? Von wem wurden die Karten gekauft? War das ein personalisiertes Ticket?

Darf man nicht zu einem erhöhten Verkaufspreis weiterverkaufen? Das heißt: "Ich habe Sie unter vier Augen an einen Mitarbeiter weitergeleitet. "Vererbt (verschenkt) oder kostenlos vertrieben? Hallo, ich habe die Karten bei Bayern als PDF erworben. Sie untersagen eine Listung auf Viagogo (einer Online-Plattform für den Erwerb und die Veräußerung von Eintrittskarten) zu einem erhöhten Tarif und Sie müssen die Kartenbedingungen von Bayern an den Erwerber aushändigen.

Ich habe die Karten persönlich einem Bekannten geschenkt, er gab sie einem Mitarbeiter, der sie für ein paar Mal bei Viagogo hat. Eine Verwarnung über den Ausverkauf bei Viagogo. Denn nur der Kartenkäufer wird in Bayern bestimmt.

Jetzt ist es so, dass der Mitarbeiter nicht an die Verhältnisse in Bayern geknüpft war. Keiner kann einen Privatverkauf auch nur für etwas mehr Preis /Leistung oder andere Zahlungen unterlassen. Doch auch ein Privatverkauf, z.B. wenn man oft Karten für einen Bekannten bekommt, weil er es nicht kann und er einem etwas mehr gibt (sozusagen für die Arbeit), ist nicht rechtswidrig oder kann vom Club nicht gebannt werden, oder?

Meiner Meinung nach wäre dies bereits ein kommerzieller Vertrieb, den der Verband definitiv ausschliessen kann. Falls Ihr Bekannter keine Karte hat und Sie das Ticket bestellen und er Ihnen mehr gibt, weil Sie unter Umständen einen kommerziellen Ausverkauf haben? "Es wäre mir fremd, dass die privaten Sachen, die unter Freunde gelaufen sind, kommerzieller Art sein können, wenn es um solche Sachen geht.

Stellen Sie sich vor, Ihr Bekannter ist kein Member und Sie bekommen das, weil Sie es können und er zahlt Ihnen die Tickets. An die Anwaltskanzlei würde ich lediglich eine Verwarnung für den Kauf an den Anbieter senden.

Mehr zum Thema