Abmahnung E Commerce

Warnung E-Commerce

Warnung: Die Verfügbarkeit von Waren "Nur in begrenzten Mengen" ist nicht ausreichend. Sämtliche Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte. Oft wird vergessen, dass es im E-Commerce viel zu beachten gibt. Wir veröffentlichen eine aktuelle Auswahl der von uns verarbeiteten oder uns übermittelten Warnungen in unserem Warnradar. Fachmann für geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte.

Warnungen gefährden die Existenzen von Online-Händlern

Warnungen gehören zu den regelmäßig auftretenden unangenehmen Vorkommnissen, von denen viele Online-Händler betroffen sind. Mittlerweile ist ein Kostentreiber zum Warnsystem geworden. Aber in den letzten Jahren, dank der findige Warnung Anwälte, die das Unternehmen in einem großen Maßstab, diese an sich angemessene Rechtsbehelf hat sich zu einer Art von Schutz Geld, das jeden Online-Händler schlagen kann - oft wegen der Kleinigkeiten und Wortspiel.

In der Regel richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Betrag, dessen Betrag natürlich auch umstritten sein kann - und sollten dem Kostenaufwand einer individuellen Abmahnung nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte Rechnung tragen. Wenn Sie jedoch die Warnungen rationalisieren, das rasch verdiente Kapital für einen Seriendruck - und für den Online-Händler aufwendig.

Weil, wenn der gleiche Irrtum mit unterschiedlichen Waren gemacht wird, viele Warnungen ins Innere des Hauses fliegen. Gerade in den letzten Wochen haben Rechtsanwälte und Shopbetreiber wieder häufig Warnungen gemeldet, die oft nur Einzelwörter und Ausdrücke innerhalb der Produktbezeichnung oder des Namens betrafen. Auf der Amzcon zum Beispiel hat er über Schlagworte wie "verdaulich" oder "gesundheitsfördernd" berichtet und gezeigt, wie einfach es für Anbieter ist, mit Hilfe von zahlreichen tagesaktuellen Amazon-Angeboten in das Kreuz der Warnanwälte zu kommen.

Warner können spezifisch nach Stichworten recherchieren und Warnschreiben mit entsprechenden Kostennotizen und Abmahnschreiben aussenden. Unterschreibt der Vertragshändler die Unterlassungsverpflichtung, kann er auch im folgenden Fall gerichtlich verfolgt werden. Gegenwärtig gibt es eine Welle von Warnungen, die sich auf den Markt für hausgemachte Produkte, nämlich die Firma L'Dawanda, beziehen. Die Fachhändler berichteten über die zahlreichen Warnungen der IDO, der Vereinigung für Rechts- und Finanzberatung der deutschen Online-Unternehmen.

Nun hat die Firma bekannt gegeben, dass sie die Gewerbetreibenden in ihrem Bemühen gegen die Warnungen unterstützt, z.B. durch fertige Gesetzestexte, die die Gewerbetreibenden nutzen können, die aber von einem Rechtsanwalt noch einmal überprüft werden sollten. Diesbezüglich gibt es auch eine laufende Petition, welche den Gesetzgeber dazu anregen soll, die Motivation für Warnanwälte und zuständige Verbände zu verringern und sicherzustellen, dass eine Warnung, wie in der heute möglichen Ausprägung, nicht das ganze Unternehmen eines Online-Händlers ruiniert.

Der mittelständische Einzelhändler, der neben seinem eigenen Web-Shop auch Waren über das Internet vertreibt, erläutert, dass er bereits mehrmals vor absolut kleinen Details gewarnt wurde und immer mit unangenehmer Rechtsanwaltspost rechnet. Der Betrieb eines Internetshops ist ohne umfangreiche Rechtsschutzversicherung und die Betreuung durch Trusted Shops, die auch im Zusammenhang mit dem grössten Händlerpaket mit einer Warnung Hilfestellung bieten, offensichtlich kaum mehr möglich.

Aber auch wer zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht versichert ist, sollte nicht davor zurückschrecken, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Übrigens sind Warnungen bei Rechtsanwälten besonders populär, die nach derzeitiger Rechtssprechung überhaupt nicht mehr richtig sind und daher vor Gericht nicht mehr bestehen können.

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