Abmahnung E Zigarette

Vorsicht E Zigarette

Dies kann zu einer Warnung und dann auch zum Abbruch bei Wiederholung führen. Wir haben derzeit eine aktuelle Warnung zu diesem Thema. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit E-Zigaretten und Flüssigkeiten sind häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren. Rechtliche Grundlage für den Verkauf von E-Zigaretten. Tabakgesetz regelt Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte, einschließlich elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten).

Warnung - Vorsicht beim Verkauf von E-Zigaretten

Der Verkauf von E-Zigaretten ist, wie wir wissen, mit einem hohen Warnrisiko behaftet. Auch die Verbreitung von e-Shishas und den so genannten Flüssigkeiten wird oft kritisiert. Vor allem die PB-ViGoods-GmbH ist eine immer wiederkehrende Warnung. Warnungen der smokezig Gesellschaft sind auch bekannt. Zu rügen sind vor allem der unkontrollierte Versandt dieser Erzeugnisse sowie das völlige oder partielle Nichtvorhandensein von rechtlich genormten Angaben oder einer Gebrauchsanweisung.

Mangelnde Informationspflicht, das Nichtvorhandensein der Beipackzettel oder der unkontrollierte Versandt der Ware an Minderjährige sind - so der in den Warnhinweisen enthaltene Verdacht - ein wettbewerbsschädliches Verhalten der Dealer. Die Verwarnungen erfordern die Vorlage einer Unterlassungserklärung mit Strafklausel. Darüber hinaus sind die durch die Abmahnung entstehenden Anwaltskosten zu erstatten.

Jeder, der einen Versand mit E-Zigaretten, E-Shishas oder Flüssigkeiten führt, muss viel Aufmerksamkeit schenken. Seither gibt es für Tabakerzeugnisse ein erweitertes Steuer- und Verbrauchsverbot. Der Verkauf und Verbrauch von Tabakerzeugnissen wurde auf Elektrozigaretten und E-Shishas ausgeweitet und betrifft auch nicotinfreie Produkte gemäß § 10 Abs. 4 JuSchG. Weder die Lieferung noch der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige und junge Menschen darf über den Versand erfolgen.

Aus dem Tabakwarengesetz (TobakerzG) resultieren weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Tabakwarenverordnung (TabakzV). Abweichende gesetzliche Bestimmungen in diesem Versandhandelsbereich stellen weiterhin ein hohes Warnrisiko dar. So können Sie sich rechtlich gegen Warnungen absichern. Populär sind zum Beispiel Probekäufe, bei denen der Nachweis erbracht werden soll, dass auch Minderjährige steuerpflichtig sind.

Achten Sie in einem ersten Arbeitsschritt (Angebot) darauf, dass sich das Gebot nur an die volljährigen Menschen wendet. Sind Sie der Adressat eines Warnschreibens? Werden Sie beschuldigt, im Rahmen des Versandhandels mit elektronischen Zigaretten fehlerhaft gehandelt zu haben und damit einen wettbewerbswidrigen Verstoß zu begehen? Seit mehr als 15 Jahren sind wir als Anwaltskanzlei, die sich auf geistiges Eigentum und Urheberrecht spezialisiert hat, täglich mit Warnungen zu konfrontieren.

Eventuell ist uns bereits derjenige bekannt, der die Abmahnung aus einem von uns durchgeführten Gerichts- oder aussergerichtlichen Prozess ausgesprochen hat. Warnungen beinhalten für die gemahnte Partei eine Vielzahl von Gefahren. Nehmt die Warnung absolut ernst. Bitte berücksichtigen Sie die oft knappen Termine für die Einreichung einer Abmahnung mit Strafklausel. Holen Sie sich frühzeitig professionellen Rechtsbeistand. Die Warnung nicht unbemerkt belassen.

Sie werden oft gebeten, eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Strafklausel abzugeben. Vorformulierte so genannte "modifizierte Abmahnungen" aus dem Netz nicht einreichen. Irrtümer bei der Übermittlung der Unterlassungserklärung mit Strafgeldern führen zu hohen Konventionalstrafen für die gemahnte Partei. Eine Abmahnung ist oft wenigstens zum Teil gerechtfertigt und rechtmäßig. Die Warnung ist nur in den seltensten Fällen rechtlich missbräuchlich.

Zögern Sie nicht, professionellen Rechtsbeistand zu suchen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrungen im Warnbereich und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie natürlich nicht nur im Fall einer Abmahnung, sondern auch darüber hinaus in allen weiteren Belangen des geistigen Eigentums und des Urheberrechts.

Mehr dazu: Warnungen im Kartellrecht sind keine Ausnahme. Populäre Warnhinweise sind oft leicht zu beseitigen. Der fehlende klickbare Link zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist ebenfalls ein häufig zu findender, aber leicht zu umgehender Warnhinweis.

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