Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Urheberrechtsverletzung per E Mail
Warnung: Urheberrechtsverletzung per E-MailFalsche Warnungen für angebliche Dateifreigabe per E-Mail
Warnung per E-Mail überhaupt erlaubt? Den Empfängern einer Abmahnung wird in der Regel eine Urheberrechtsverletzung zur Last gelegt, zum Beispiel durch die Benutzung gewisser Filesharing-Dienste im Intranet. Es wird dem Benutzer vorwerfbar gemacht, durch das illegale Herunterladen von Urheberrechten wie z. B. Musiktiteln oder Filme die Rechte des Autors an seinem Schaffen zu verletzen.
Dies gilt auch für die Warnschreiben per e-Mail. Inhalt und Struktur weichen nur unwesentlich von den Warnschreiben ab. Warnung per E-Mail überhaupt erlaubt? Zunächst einmal erhebt sich die Frage, ob eine Verwarnung für die Dateifreigabe per E-Mail überhaupt erlaubt ist. Im Grunde genommen sprechen nichts gegen eine Warnung per e-Mail.
Wurde sie erteilt, d.h. gerechtfertigt, und ist sie keine Falschmünzerei oder so genannte Fake-Warnung, ist sie ebenso wirkungsvoll wie eine Warnung auf dem Postweg. Es ist jedoch nicht das übliche Verfahren der Anwaltskanzleien, eine Verwarnung per E-Mail zu erteilen. Deshalb sollte man bei einer Warnung per E-Mail aufpassen.
Im Zweifelsfall wird eine E-Mail-Warnung wahrscheinlich mehr zu einer Verfälschung, mit der betrügerische Personen versucht, sich zu bereichern. Die Authentizität des Briefes muss im jeweiligen Fall überprüft werden. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Fragestellung, wie man eine falsche Warnung erkennt. Dies kann der Benutzer in drei simplen Arbeitsschritten tun, was bei der Bewertung der Authentizität der E-Mail mithelfen kann: Die Authentizität der E-Mail:
Zuerst ist es empfehlenswert, die in der E-Mail genannte Anwaltskanzlei im Netz über verschiedene Internetsuchmaschinen wie z.B. Google zu durchsuchen. Zusätzlich können Sie die angegebenen Rufnummern prüfen und ggf. die mahnende Anwaltskanzlei fragen, ob sie die Mahnung auch wirklich abgeschickt hat. Darüber hinaus sollte immer eine fachliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt nach Eingang einer Abmahnung durchgeführt werden.
Marktwächter warnen vor gefälschten Warnungen per E-Mail
Die Konsumenten beklagen sich über gefälschte Warnungen, die ihnen per E-Mail im Rahmen der Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop zugesandt werden. Das Marktüberwachungsteam der Verbraucherberatungsstelle Rheinland-Pfalz hat Klagen von Konsumenten aus sieben Bundeslaendern bekommen. Die Betroffenen wurden per E-Mail vor einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung gewarnt. Die E-Mails werden im Auftrag namhafter Anwaltskanzleien versandt und enthalten Ansprüche auf hohe Entschädigungsbeträge von bis zu 4.000 EUR.
Die Formulierung entspricht dem üblichen Begleitschreiben für Urheberrechtsverletzungen: Sie macht geltend, dass die betreffende Person wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt wurde. Die angeblichen Warnungen per E-Mail sind nach Ansicht der Marktbeobachter ein betrügerischer Betrug von Verbrechern, die nur die Bezeichnungen namhafter Anwaltssozietäten verwenden. "Allein aus rechtlichen Sicherheitsgründen versenden Anwaltssozietäten keine Warnungen vor Urheberrechtsverstößen ausschliesslich per E-Mail, sondern immer per Post", sagt Maximilian Heitkämper, Rechtsberater im Team der Konsumentenzentrale Rheinland-Pfalz.
"Weil das nicht jeder weiß, raten wir den Verbrauchern, hier nicht in die Falle zu gehen." Zusätzlich enthält diese gefälschte Warnung einen Verweis, auf den der Adressat klickt. "Derjenige, der eine solche Warnung erhalten hat, sollte auf keinen fall auf den in der E-Mail angezeigten Verweis drücken, sondern die E-Mail ohne weiteres auslöschen. Der in der E-Mail geforderte Preis soll die Konsumenten in keinem Falle bezahlen, so Barbara Steinhöfel, Referentin für Nachrichtentechnik und Digitalmedien der Verbraucherstelle Rheinland-Pfalz.
Konsumenten, die auf eine solche E-Mail reingefallen sind, können sich bei den Beratungszentren der Verbraucherzentren informieren. Die Konsumenten können auch Benachrichtigungen über solche gefälschten Warnungen an die Marktbeobachter über eine Beschwerde-Mailbox senden.