Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Tmg Kommentar
Amg-KommentarTMG- und Telemediengesetz für das Jahr 2018 und das Jahr 2010 für TMG und Schmitz.
Dazu gehören elektronische Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, wie sie bisher als Teleservices und Mediendienstleistungen, vor allem im Netz, reguliert wurden. Damit ist das TMG die wesentliche Rechtsvorschrift des auf das Medium und dessen Dienstleistungen anwendbaren Rechtes. Regulatorische Angelegenheiten des Gesetzgebers sind vor allem das Ursprungslandprinzip für Dienstleistungen in der EU, das Aufdrucken für Telemediendienstleistungen, die Spambekämpfung, die Haftung oder das Haftungsprivileg ("Anbieterprivileg") von Dienstanbietern für illegale Angebote, der Schutz von Informationen beim Anbieten und Nutzen von Telemediendienstleistungen sowie die Veröffentlichung von Informationen an die Aufsichtsbehörden und Privatpersonen.
Im Kommentar werden die Bestimmungen des TMG unter vollständiger Beachtung der einschlägigen Rechtssprechung, Rechtstexte und Fachliteratur erörtert. Aber auch die Stoererhaftung sowie die speziellen Problemstellungen der Profile und die AnonymitÃ? Die besonders strukturierte und klare Struktur und die Verweise erlauben einen raschen Zugang zu Kommentaren zu rechtlichen Problemen im Internetrecht.
Die zweite Ausgabe nimmt Stellung zum Thema Telekommunikationsgesetz, einschließlich Störungen der Störungen und europäischer Entwicklung. Darüber hinaus werden die Veränderungen des TMG durch das Offene WLAN-Gesetz sowie die zu erwartenden Veränderungen durch die künftige EU-Datenschutzgrundverordnung mitberücksichtigt. "Der für breite Textstellen zuständige Kommentator will seine Meinung äußern und formulieren; man spürt fast schon, wie er sich zurückzuhalten hat, um aus der Aufgabe der Stellungnahme auch zu komplizierten Regelungen herauszukommen.
Zuweilen ist das beinahe aufregend zu verstehen - zumindest für den Kenner des Gatters der Kommentatoren. "Der Kommentar ist sehr empfehlenswert für den praktischen Gebrauch, insbesondere wegen der Vorbereitung des Themas und seiner Kombination in einem Buch. "Das ohnehin schon beträchtliche Spektrum der Telemedienrechtskommentare von C.H. Beck wird durch diese Arbeit nicht nur hervorragend komplettiert, sondern auch krönend aufbereitet.
Im Gegensatz zum Haupttitel des Werkes beinhaltet der in der erprobten " Yellow Series " veröffentlichte kurze Kommentar nicht nur einen Kommentar zum TDG (Spindler), sondern auch Kommentare zum TDDSG (Schmitz) und zum SigG (Geis), letzteres ist aufgrund der niedrigen Praxisrelevanz des Signaturrechtes ausreichend prägnant. Die konzeptuelle Herangehensweise, jedes Recht von einem Autor erläutern zu lassen, ist ebenso schlüssig wie erfolgreich in seiner Durchsetzung.
Die Lektüre erfolgt "aus einer Hand". "Es ist ein Muss für jeden Anwalt, der sich mit dem Recht der Neuankömmlinge beschäftigt, vor allem wegen der umfangreichen Erklärungen des Teledienstegesetzes, und damit sowohl für Naturwissenschaftler als auch für Verbandsanwälte, Anwälte; aber auch für alle Jurisdiktionen, nachdem die Zahl der relevanten Rechtsstreitigkeiten, z.B. im Haftungs- und Strafverfahrensrecht, deutlich zunimmt.
"Drei Schriftsteller, drei Museentiere des Internet-Rechts, ein guter Kommentar - so kann der Rezensent sein Resümee ziehen.