Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
2 Abmahnung Muster
Warnhinweis für die ProbeWiderrufsbelehrung: Warnungen und kein Ende
Anbieter von Online-Shops und Websites, die Waren oder Leistungen über das Netz bereitstellen, müssen Ihren Kundinnen und Kunden ein Widerrufs- oder Widerrufsrecht erteilen. Die offizielle Stichprobe des Justizministeriums hat jedoch seit Jahren zu unzähligen Warnungen Anlass gegeben. Musterstornoanweisungen sind für Ladenbetreiber aufwendig.
Informationen zum derzeitigen Rücktrittsrecht erhalten Sie in unserem neuen Artikel "Neues Rücktrittsrecht: Was Shop-Betreiber und eBay-Händler wissen müssen". Diese Bestimmungen konzentrieren sich vor allem auf Regeln zum Verbraucherschutz beim Internethandel. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen, wenn ein Kaufvertrag zwischen einem Konsumenten und einem Wiederverkäufer unter Einsatz von reinen Telekommunikationsmitteln abgeschlossen wird.
Das Einsatzspektrum reicht vom klassischen Katalog- oder Versandhaus bis hin zu Online-Shops, Teleshopping oder anderen Distributionsformen von Waren über das Intranet. 312b Abs. 2 BGB besagt: "Telekommunikationsmittel sind Mittel der Kommunikation, die zur Initiierung oder zum Abschluß eines Vertrages zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen ohne zeitgleiche physische Präsenz der Vertragspartner verwendet werden können, und zwar in Form von Briefen, Katalogen, Telefonaten, Fernkopien, E-Mails sowie Radio-, Telekommunikations- und Mediendiensten.
"Da man als Entrepreneur oder Inhaber eines Online-Shops bei der Organisation der Widerspruchsbelehrung einiges verkehrt machen kann, hat das Bundesministerium der Justiz dem BGB-InfoV eine offizielle Muster-Sperrbelehrung hinzugefügt. Vor allem die vielen Warnungen im Rahmen der Sperranweisung - vor allem bei der Nutzung auf E-Bay - haben in den vergangenen Jahren und Wochen zu großer Unsicherheit bei vielen Vertragshändlern im Netz gefÃ?hrt.
Die offizielle Widerrufsbelehrung wird von vielen deutschen Gerichten als unzulässig angesehen. Haben Sie einen Onlineshop und sind Sie des Warnrisikos müde? Internet-Profi & Jurist Sören Siebert erläutert Ihnen in der Prüfliste, wie Sie Ihre Shop-Warnung auch ohne Jurist sicher machen und so Ihren Umsatz anheben. Damit hat sie den Konsumenten auch die offiziellen Musteranweisungen zum Widerruf übermittelt.
Der Generalstaatsanwaltschaft wurde umgehend eine Verwarnung erteilt und musste den Irrtum zugeben. Nach wie vor sieht die Regierung ihre Modellstornierungspolitik jedoch als legal an. Ein europäisches Modell wird derzeit gesucht. Auf Grund der unübersichtlichen Rechtslage und der Urteilspraxis der Justiz hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mittlerweile aber auch angekündigt, dass trotz der grundlegenden Beurteilung des Schemas als Rechtsform derzeit Verbesserungsvorschläge erörtert werden.
Das ist auch deshalb dringlich, weil die derzeitige Lage für Shopbetreiber und Konsumenten unvernünftig ist. Bei den Gerichten, die das Geschmacksmuster für unrechtmäßig erklärten, wurde eine Verletzung des § 355 II BGB in jedem Fall festgestellt. In diesem Absatz wird das Rücktrittsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern geregelt. Das Modell besagt: "Die Periode fängt fruehestens mit dem Empfang dieser Anweisung an.
"Dies ist nach unterschiedlichen Entscheidungen unzulässig, da nach 355 II BGB die Fristen nur beginnen, wenn der Besteller eine zusätzliche Belehrung in Textform erfährt. Darüber hinaus läuft nach Auffassung des Kammergerichts Berlin (Az.: 5 W 295/06, Urteile vom 5. Dezember 2006) die Widerrufsfrist für Einkäufe in Online-Shops überhaupt nicht an, wenn auf das Recht zum Widerruf nur auf der Seite des Angebots verwiesen wird.
Das OLG Hamburg (Az.: 5 W 129/07, Entscheidung vom 12.09.2007) kam zu einer weiteren Beurteilung hinsichtlich der kartellrechtlichen Relevanz des Modells. Das ist der Fall, wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht besteht, dieser jedoch die Wesentlichkeitsschwelle noch nicht erreicht hat und daher nicht durch Abmahnung und Abmahnung gerichtlich durchsetzbar ist.
Das zum Teil widersprüchliche Urteil der beiden gleichberechtigten Gerichtshöfe verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen Unternehmern und Betreibern von E-Shops. Der BGH (AZ.: VIII ZR 25/07) hat in einer Anhörung, in der es auch um die Musterlöschungsanweisung ging, ebenfalls darauf hingewiesen, dass er diese für kontradiktorisch und vage erachtet.
Diese Befürchtungen sind nur noch ein Indiz dafür, dass auch der BGH die offizielle Musterlöschungsanweisung für unzulässig erachten kann. Eine weitere, von den Justizbehörden im Zusammenhang mit der Nutzung der offiziellen Musterkündigungsanweisungen als unzulässig erachtete Anlage befasst sich mit der Fragestellung der Widerrufs- oder Rückgabezeit, z.B. bei Online-Auktionshäusern wie e-bay. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn der Kunde eine Widerrufserklärung in Textform erhaelt.
Der offizielle Entwurf sieht zwei wochenlang vor. In der Fußnote wird jedoch darauf verwiesen, dass in den FÃ?llen, in denen die Widerrufsbelehrung (zum Widerrufsrecht) erst nach Vertragsabschluss erteilt wird, eine Frist von einem Monat gilt. Das Problem ist, dass dies nur in den Fussnoten dieser Varianten vorkommt und daher häufig zu Rechtsunsicherheiten für die Anbieter von Online-Shops und Konsumenten führen kann.
â??Wer zum Beispiel als Powerseller oder Shopbetreiber von e-bay fÃ?r seine Kundinnen und Kunden mit einer Frist von zwei Wochen beauftragt ist, muss mit einer kostenintensiven Abmahnung rechnen. Dabei ist es wichtig, dass der Kunde auf eine kostenintensive Abmahnung hingewiesen wird. Schlussfolgerung: Bis zur Überprüfung der offiziellen Stichprobe oder einer bindenden Klarstellung der vielen kontroversen Fragestellungen im Rahmen des Widerrufsrechts sind Online-Händler, vor allem auf Handelsplattformen wie z. B. e-bay, nach wie vor von einer Abmahnung bedroht.
Obwohl es aufgrund der abweichenden Rechtsauffassung der Justiz keine vollständige rechtliche Sicherheit gibt, sollten Online-Händler den Beistand eines auf Internet-Recht spezialisierten Anwalts in Anspruch nehmen, um das Recht auf kostspielige Verwarnungen und Rechtsstreitigkeiten zu mindern.