Wie lange Probezeit Ausbildung

Dauer der Probeausbildung

Sprung zu Wie lange dauert die Probezeit? Inwieweit dauert die Probezeit in der Ausbildung? Wird die Probezeit in der Ausbildung verlängert? Es gibt keine Probezeit in meinem Vertrag. Die Ausbildung beginnt mit der Probezeit.

Rechtliche Probezeit

Ihre Ausbildung fängt mit der Probezeit an. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Schulungsvertrag. Er liegt zwischen 1 und 4 Monate und kann unter gewissen Bedingungen erweitert oder gekürzt werden. Die Probezeit dreht sich darum, dass Sie und Ihr Unternehmen sich kennen lernen. Sie können überprüfen, ob Sie in Bezug auf Ihren Ausbildungsberuf und Ihren Betrieb die richtigen Entscheidungen treffen.

Ihr Unternehmen kann auch überprüfen, ob Sie als Lehrling in Frage kommen. Sollten Sie oder Ihr Unternehmen einmal nicht zusammenpassen, können Sie das Trainingsverhältnis zu jeder Zeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung auflösen. Der Kollektivvertrag regelt andere Versuchszeiten als das BBiG: Zum Beispiel, wenn Sie als Verwaltungsassistent ausgebildet sind, ist Ihre Probezeit 3-monatig.

Bei der Krankenpflege, z.B. als Gesundheits- und Krankenschwester, dauert es 6 Monaten. Falls Sie vor Beginn der Ausbildung bereits einige Zeit im Betrieb tätig waren, z.B. als Werkstudent, können Sie Ihre Probezeit verlängern. Allerdings nur, wenn Sie während Ihres Studiums die gleichen oder vergleichbare Aktivitäten wie in der Ausbildung durchgeführt haben.

Ihre Probezeit kann sich verlängern, wenn Sie z. B. aus Gesundheitsgründen während dieser Zeit nicht länger als 1/3 der Zeit im Ausbilderbetrieb waren. Haben Sie eine Probezeit von 3 Monate und sind während dieser Zeit 4 Monate erkrankt, kann Ihre Probezeit um diese 4 Monate erweitert werden. Hinweis: Eine Erweiterung ist nur bis zur Höchstdauer von 4 Monate möglich.

Sie muss im Voraus z. B. durch eine angemessene Fassung im Lehrvertrag oder durch eine nachträgliche Vereinbarung während der Probezeit festgelegt werden. Sind Sie bereits während der Probezeit geschwängert oder werden Sie während der Probezeit geschwängert, sind Sie durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geschützt und unterliegen einem Sonderschutz. Sie dürfen während der Dauer der Mutterschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung Ihres Kindes nicht entlassen werden.

Um den Entlassungsschutz einhalten zu können, muss Ihr Unternehmen natürlich auf Ihre Trächtigkeit achten. Sie haben jedoch das Recht, Ihre Trächtigkeit am Beginn zu verbergen und die ersten drei entscheidenden Lebensmonate abzulegen. Falls Sie eine Entlassung erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihren Auftraggeber zu unterrichten.

Selbst wenn Sie die Trächtigkeit im Gespräch verheimlicht haben, müssen Sie nicht mit nachteiligen Folgen rechnen:

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