Miete nicht Bezahlt Fristlose Kündigung

Nicht bezahlte Miete Kündigung ohne Vorankündigung

Der Mietzins zahlt nicht häufiger und führt daher zu einer fristlosen Kündigung. ist mit der Zahlung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses im Rückstand. Die Restzahlung erfolgt nicht vertragswidrig. Die Mieterin hat seit Monaten keine Miete gezahlt. hat in zwei aufeinander folgenden Monaten überhaupt keine Miete gezahlt.

Kündigung ohne Vorankündigung - Wenn die Miete nicht bezahlt wird - Bezahlung

Jeder, der zwei Monat nicht bezahlt, läuft Gefahr, sofort aus der Ferienwohnung ausgeschlossen zu werden. Hauswirte stehen nicht unter Zeitdruck, wenn sie einen vertragsbrüchigen Bewohner beenden wollen. Der Mietvertrag wurde im Monatsnovember wegen der rückständigen Miete gekündigt. Die Kündigung sei nach Ansicht des BGH unzulässig und gerechtfertigt. Bei einer fristlosen Kündigung müsste der Hausherr keine Kündigungsfrist haben.

Die Kündigungsmöglichkeit verfällt daher nicht. Die bloße Hoffnung des Mieters, dass die Gemeinde aus gesellschaftlichen und moralischen Erwägungen nicht mehr zurücktritt, war nicht ausreichend (Urteil vom 12. Juni 2016, VIII ZR 296/15). Der GdW Bund der Deutschen Wohnungs- und Immobilenunternehmen e. V. beklagt, dass aus Rechtssicherheitsgründen eine fristlose Kündigung immer rechtzeitig stattfinden muss, da sonst lange Zeit ein Schwert von Damokles über dem Pächter schwebt, und betrachtet dies als eine Schutzentscheidung.

Bei Nichtzahlung muss der Eigentümer nicht unverzüglich abmelden. Der Gesetzgeber legt fest, wann der Eigentümer seinen Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist beenden kann: Bedingung für die Kündigung ist, dass der Mietvertrag entweder zwei aufeinanderfolgende Mietmonate mit mehr als einer Monatsgebühr in Rückstand ist oder nicht zwei volle Monatsgebühren über einen größeren Zeitraum zahlt.

Die Mietinteressenten geraten immer in Zahlungsverzug, eine Abmahnung durch den Vermieter ist nicht erforderlich. Es spielt auch keine Rolle, ob der Pächter ein Mißverständnis hat. Es besteht jedoch die Option, die Kündigung fristlos aufzuheben: Der Vermieter kann in der Ferienwohnung wohnen, wenn er den gesamten Mietzins nach der Stornierung bezahlt.

Der Rechtsbehelf findet darüber hinaus nur im Wohnungsmietrecht Anwendung, d.h. nicht bei einem Mietvertrag für gewerbliche Räume. Die Mietrückstände können vom Eigentümer nur unter Berücksichtigung der aktuellen Monatsmiete inklusive der anfallenden Kosten berechnet werden. "Wohnungseigentümer sollten immer rasch aufhören, wenn der Mietvertrag in Verzug ist und es nicht möglich ist, die Ursachen für den Verzug mit dem Mietvertrag zu erörtern, da dies einer Diskussion entgeht, rät der Münchner Anwalt Gero Martin von der Rechtsanwaltskanzlei Wagensonner. 2.

Ansonsten läuft der Hausherr das Risiko, dass sich die Zahlungsrückstände weiter ansammeln. Für Mietverhältnisse, die nach Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes am 01.05.2013 geschlossen wurden, kann ein Mietvertrag nun auch dann beendet werden, wenn er mit der Entrichtung von zwei Anzahlungsraten im Rückstand ist. Die Vermieterin muss den Bewohner auch in diesem Falle nicht vorher warnen.

Das Depositum, das drei Nettomonatsmieten nicht überschreiten darf, kann vom Pächter in drei gleich hohen Monatsraten bezahlt werden. Die Kündigung kann vom Eigentümer fristlos ausgesprochen werden, wenn der Pächter nur die erste Teilzahlung leistet und die beiden anderen offen lässt. Hier kann der Pächter auch nach der Kündigung die offenen Forderungen begleichen.

Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, muss die Miete bis zum dritten Arbeitstag eines jeden Monates auf dem Vermieterkonto gutgeschrieben werden. Die Kündigung kann vom/von der VermieterIn neben der Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auch gleichzeitig ausgesprochen werden. Bezahlt der Pächter dann den Mietrückstand, "heilt" dies die fristlose Kündigung, nicht aber die reguläre Kündigung.

Damit hat auch das Landesgericht Berlin entschieden, dass eine fristgerechte Kündigung auch nach Zahlung aller offener Mietzinsen ohnehin nicht untreu ist, wenn der Pächter bereits mit der Mietzinszahlung in einer zur Kündigung berechtigten Art und Weise in Rückstand war. Das gilt auch, wenn der Pächter trotz Abmahnung über einen langen Zeitraum mit zusätzlichen Betriebskostenforderungen in Rückstand war (Urteile vom 17. Jänner 2014, 65 S 366/13 und vom 05. 03. 2014, 65 S 406/13).

Bewegt sich der Pächter nach der Kündigung nicht fristlos und hat er die Miete nicht nachträglich bezahlt, kann der Pächter eine Zwangsräumungsklage beim örtlichen Gericht einreichen. Neben der Zwangsräumungsklage kann der Hausherr dann verlangen, dass der Pächter für die geltend gemachten Zahlungsansprüche bürgt.

Diese erfolgt durch den Pächter, der das dem Eigentümer zustehende Entgelt beim örtlichen Landgericht einbringt. "Wenn die Klage auf Zahlung eine große Erfolgschance hat und der Sicherungsauftrag nach Abwägen beider Parteien berechtigt ist, um besondere Benachteiligungen für den Wirt abzuwenden, erteilt das Landgericht einen Sicherheitsauftrag", erläutert Anwalt Martin. Der Zinssaldo berücksichtigt z.B. die Summe der Zahlungsrückstände und ob der Grundbesitzer vom aktuellen Zahlungseingang abhängig ist, z.B. weil er diese zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten, zur Rückzahlung eines Kredits oder zur Sicherstellung seiner Rente benötigt (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 27. Dezember 2013, 2 W 205/13).

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