Gegenstandswert Geschäftsgebühr

Positionswert Geschäftsgebühr

Das Beratungshonorar wird vom Geschäftshonorar abgezogen. Das Geschäftshonorar auf der Rechnung des Anwalts. Der Auftrag besteht darin, außergerichtlich zu handeln; hierfür kann ein Geschäftshonorar erhoben werden: ein Geschäftshonorar, in dem nur ein Beratungshonorar, aber kein Geschäftshonorar in Abhängigkeit vom Wert des Objektes erhoben werden darf.

Hallo, vielen Dank für die Beantwortung. Dieses Antwortschreiben ist vom 10.01.2013 und kann auslaufen. Fragen Sie jetzt und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Juristen. Meine sehr geehrten Damen u. Herren, ich möchte Ihre Fragen wie folgt klären: Wurde im ersten Brief eine Klage mit 32.000,00 spezifisch bewertet und Sie haben den Juristen nur gebeten, diesen Betrag geltend zu machen, dann beträgt der Betrag für die Gebührenberechnung (für Geschäftsgebühr und Vergleichsgebühr) 32.000,00 ?.

War die Bestellung für den ganzen Pflichtanteil, also 39.000,00 , so ist dieser beizubehalten. Die vereinbarte Höhe (15.000,00 ?) ist für die Gebührenberechnung unerheblich. Für den von Ihnen festgelegten Preis hat der VA den Preis auf 32.000,00 festgesetzt und zusätzlich zur fixen 1,5 Abwicklungsgebühr eine 1,3 Business Fee (in der Regel mindestens 1,5 bis 1,8) ausgewählt, die im niedrigeren Preissegment ist.

Hoffentlich reicht meine Erwiderung aus, um Ihnen während der ersten Konsultation eine erste Orientierungshilfe zu geben, und ich möchte darauf verweisen, dass meine Bemerkungen auf Ihrer Darstellung des Sachverhalts beruht. Weitere Anfragen werde ich Ihnen im Zuge einer Mandatsübergabe beantworten und auch gerne weitere Aktivitäten im Zuge eines Mandates übernehmen.

Rechtsanwaltskosten

Wenn Sie mit Ihrem Rechtsanwalt keine Honorarvereinbarung getroffen haben, gelten für die Anwaltskosten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Honorare in Zivilsachen werden nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz regelmässig nach dem Arbeitswert errechnet. Die so genannte Wertigkeit des Gegenstands (auch Streitwert oder Streitwert genannt) ist nicht mit dem Vergütungsanspruch Ihres Rechtsanwalts gleichzusetzen, sondern nur eine Richtschnur für die Festsetzung der Provision.

Oftmals wird der Gegenstandswert durch den Forderungswert bestimmt. Beanspruchen sie z. B. wegen eines Unfalles mehr als 5000,00 , so beläuft sich der Streitwert auch auf 5000,00 . Der Streitwert des Scheidungsgegenstandes wird regelmässig aus dem Nettoeinkommen der beiden Ehepartner in den drei der Ehescheidung vorangegangenen Monate berechnet.

Wenn z. B. die Ehegatten von Müller sich trennen wollen und Herrn Müller 3.000,00 Euro im Monat reinvestieren, und Fräulein Müller 1.000,00 Euro im Monat, ist der Objektwert 12.000,00 Euro. Das Schiedsgericht bestimmt den Objektwert im Ehescheidungsverfahren. Die Höhe einer Instandhaltungssache resultiert in der Regel aus dem jährlichen Wert des Instandhaltungsanspruchs.

Verlangt die Rechtsanwältin von Herr Müller eine Trennungsunterhaltung in einer Summe von 1.000,00 pro Monat, so ist der Wert des Objektes 12.000,00 . Hat sie den Wert des Objektes bestimmt, so ist für die Beurteilung der Rechtsanwaltskosten nach wie vor der Grad der Tätigkeit des Rechtsanwalts maßgebend. So kann der Rechtsanwalt z.B. bei außergerichtlicher Betätigung in einer Zivilrechtsangelegenheit eine so genannte Geschäftsgebühr in der Größenordnung von 0,5 bis 2,5 für die Korrespondenz mit dem Widersprechenden einfordern.

In der Regel beträgt der Satz der Geschäftsgebühr 1,3. Wenn Sie z. B. 5.000,00 verlangen, müssen Sie in der Regel 393,90 ( 303 x 1,3) zuzüglich Spesen und Umsatzsteuer für die außergerichtlichen Tätigkeiten Ihres Rechtsanwalts aufwenden. Bei außergerichtlicher Streitbeilegung mit Ihrem Anwalt wird eine zusätzliche Vergleichsgebühr von 1,5 berechnet.

Bei einer außergerichtlichen Erstkonsultation dürfen die anfallenden Gebühren für einen Konsumenten auch bei hohem Objektwert 190,00 ? zzgl. MwSt. nicht überschreiten. Ist eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich, fallen in der Regel eine so genannte Prozessgebühr (für Korrespondenz) und eine so genannte Termingebühr (für Gerichtsverfahren) an. Für die Bearbeitungsgebühr wird zunächst ein Satz von 1,3 und für die Laufzeitgebühr von 1,2 berechnet.

Hat Ihr Rechtsanwalt in dieser Sache bereits aussergerichtlich gearbeitet, wird in der Regel die halbe Geschäftsgebühr für die aussergerichtliche Aktivität (maximal 0,75) auf die Prozessgebühr für das Gerichtsverfahren verrechnet. Falls das Gerichtsverfahren mit Ihrem Rechtsanwalt ohne Gerichtsurteil beigelegt werden kann, wird eine zusätzliche Vergleichsgebühr von 1,0 berechnet.

Der Preis für ein Erstgespräch mit einem Konsumenten darf 190,00 (zzgl. MwSt.) nicht übersteigen. Schon bei der ersten Konsultation sollten Sie mit Ihrem Anwalt über die wahrscheinlichen Behandlungskosten reden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie im Voraus abklären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren erstattet.

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