B2b Email Marketing Rechtslage

E-Mail-Marketing Rechtliche Situation

Die Bedeutung des E-Mail-Marketings im B2B-Bereich wird von deutschen Unternehmen langsam erkannt. Weitere Informationen zur Rechtslage finden Sie auf unseren Seiten. Für E-Mail-Marketing finden Sie im Wettbewerbsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im E-Commerce-Recht. Neben dem Datenschutzrecht ist dies verboten.

B2B: Frage zur rechtskonformen Zustimmung

In Deutschland ist für E-Mail-Werbung an gewerbliche Kunden die vorherige Zustimmung des Adressaten erforderlich. Aber was sind die exakten Anforderungen für eine effektive Zustimmung? Gibt es auch solche Situationen, in denen es gar nicht nötig ist? Auf diese und andere Fragestellungen wird im aktuellen Blogbeitrag zum Themenkomplex "Rechtskonforme Einwilligung" eingegangen. Damit E-Mail-Marketing in Deutschland durchgeführt werden kann, ist sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich eine Genehmigung des Adressaten erforderlich.

Der Bedarf der Zustimmung resultiert aus dem Wettbewerbsgesetz, 7 Abs. 2 UWG, sowie aus dem BDSG. Deshalb bearbeite ich heute 6 grundsätzliche Fragestellungen zur rechtskonformen Zustimmung. Was sind die Anforderungen für eine effektive Zustimmung? Das Einverständnis muss klar, offen, freiwillig und informiert sein.

Die Deaktivierung, z.B. ein bereits ausgewähltes Kontrollkästchen, das angekreuzt werden muss, wenn keine E-Mail-Werbung gewünscht wird, ist daher keine effektive ErklÃ?rung. Gemäß 13 Abs. 2 TMG muss die auf elektronischem Wege erfolgte Zustimmung folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Benutzer muss die Zustimmung für die Dauer des Widerrufs für die Dauer des Widerrufs haben.

Wenn Sie die Zustimmung im Internet einholen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten: Werbe-E-Mails muss der Adressat ausdrücklich zugesagt haben. Ist eine vermutete Zustimmung (B2B) im B2B ausreichen? Nein. In der Vergangenheit war eine vermutete oder stillschweigende Zustimmung im B2B-Bereich, bei der ein Interessenkonflikt des Empfängers nur unterstellt oder auf einer gewissen Aktion beruht, sowohl im B2B-E-Mail als auch im Telefonmarketing vonnöten.

Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, einem potenziellen Messekunden nach Eingang seiner Geschäftskarte zu schreiben, obwohl er offenbar sein diesbezügliches Anliegen bekundet hat. Gemäß 7 Abs. 2 UWG ist die Bearbeitung oder Verwendung von personenbezogenen Angaben zu Werbezwecken nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet. Sie brauchen also auch eine nachprüfbare Zustimmung für Ihre Messekontakte.

Durch den Umtausch von Geschäftskarten entsteht noch keine Geschäftsverbindung, in der unter gewissen Bedingungen auch der Versandt von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung erlaubt ist (siehe Punkt 6). Der Nachweis, dass die Zustimmung des Inhabers der E-Mail-Adresse vorliegt, ist jedoch mit größtmöglicher Sicherheit möglich. Kann ich in einigen Fällen ohne meine Zustimmung E-Mails verschicken?

Einerseits ist keine Zustimmung erforderlich, wenn die gesendete Mitteilung der Bearbeitung eines vorhandenen Vertrages diente. Andererseits können unter gewissen Umständen auch Werbe-E-Mails ohne Zustimmung verschickt werden. Nach § 7 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den Wettbewerb ) sind diese Auflagen gegeben, wenn sie eingehalten werden: Die ausdrückliche Zustimmungspflicht besteht nur im Zusammenhang mit "Werbung" - der Ausdruck ist jedoch sehr weitläufig.

Dazu gehört alles, was der Verkaufsförderung dienlich ist, auch E-Mails im Zuge der Qualitätskontrolle oder für Kundenbindungsprogramme. Welche Konsumenten es wirklich gewohnt sind und wie sie sich beim Online-Shopping benehmen, können Sie in unserer kostenlosen Untersuchung herausfinden.

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