Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Fristlose Kündigung Mieter
Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist MieterKündigung ohne Einhaltung einer Frist
Der Vermieter hat das Mietobjekt in einem für die vorgesehene Nutzung geeigneten und für die Dauer der Mietzeit in einem solchen Zustand zu halten (Art. 256 Abs. 1 OR). Bei Mängeln an einem Mietobjekt ( "unbewegliches Mietobjekt", z.B. Wohn- oder Geschäftshaus), die den bestimmungsgemäßen Betrieb ausschließen oder wesentlich erschweren, kann der Mieter den Mietvertrag fristlos auflösen.
Vorraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter den Fehler erkennt und innerhalb einer angemessenen Zeit keine Maßnahmen gegen ihn ergreift (Art. 259 b Buchst. a OR). Der Mieter muss nicht notwendigerweise selbst eine Deadline setzen. Er muss jedoch im Falle einer Auseinandersetzung nachweisen, dass die Hauswirtin den Fehler kannte und nichts unternahm. Achtung: Nur schwerwiegende Fehler geben Anlass zur Kündigung.
Wenn der Mieter ohne ausreichenden Anlass gekündigt hat, besteht das Risiko, dass er trotzdem die Miete zahlen muss. Im Kündigungsschreiben müssen Sie den Anlass der Kündigung angeben.
Messie Mieter: Eine fristlose Kündigung kann begründet werden!
Ein Messie-Mieter verstößt gegen seine Sorgfaltspflichten, wenn er die Ferienwohnung nicht sorgfältig pflegt. Wird das vertragswidrige Handeln des Messie-Mieters trotz Mahnung fortgesetzt, ist eine fristlose Kündigung berechtigt. Die Klage: Der Kläger und der Angeklagte waren an einen Wohnungsmietvertrag gebunden. Während des Mietvertrags hat der Kläger festgestellt, dass der Angeklagte ein Messie-Mieter ist und die Immobilie verrottet:
Der Messie-Mieter verschmutzt die Immobilie in hohem Maße mit Kot, Dreck, Abfall und Speiseresten. Zuerst warnte die Hauswirtin ihren Messie-Mieter, den er ignorierte. Aufgrund einer nachträglich erklärten fristlosen Kündigung reichte die Wirtin eine Räumungsklage ein, die vom örtlichen Gericht bewilligt wurde und den Messie-Mieter verurteilt hat. Das Urteil: Ja - auch das Landgericht Berlin betrachtet die fristlose Kündigung als zielführend.
Der Angeklagte hat seine Sorgfaltspflicht missachtet. Das Appartement hatte er nicht sorgfältig gepflegt, sondern mit Kot, Dreck, Abfall und Speiseresten stark verunreinigt. Die Verhältnisse in der Ferienwohnung waren nicht nur chaotisch oder über einen längeren Zeitabschnitt hinweg säuberlich. Das war jedenfalls bei der Toiletten- und Toilettenspülung der Fall, denn selbst wenn der Angeklagte nun die Säuberung angeordnet oder durchgeführt hatte, waren Stoffschäden an Toilettenschüssel und Zisterne noch ersichtlich.
Ausschlaggebend war jedoch, dass die über einen längeren Zeitabschnitt hinweg im Haushalt vorhandene große Menge an Kot und Futterresten ein idealer Brutplatz für Schädlinge war und damit das Risiko bestand, dass sich diese im ganzen Hause ausbreiten würden. Die Wirtin hat auch gegenüber dem Mieter von Messie weise und korrekt gehandelt, indem sie ihm die Gelegenheit gab, die Ferienwohnung im Rahmen einer Vorwarnung in Ordnung zu bringen. 2.
Liegt ein wichtiger Grund darin, dass eine Verpflichtung aus dem Mietverhältnis verletzt wurde, ist eine Kündigung erst nach fruchtlosem Verstreichen einer gesetzten Nachfrist oder nach fruchtloser Androhung möglich. Der Warnhinweis muss gewisse Bedingungen erfuellen, um als solcher im Sinne des 543 Abs. 3 Satz 1 BGB erkannt zu werden.