450 Euro Job Neuregelung

Neuregelungen für 450 Euro Job

Erhöhte Verdienstgrenze Der 400-Euro-Job wird zum 450-Euro-Job. Vorübergehend bis zum 31. Mai gültig Hinweis wegen ständiger E-Mail-Anfragen zum Arbeitsrecht bei der 450-Euro-Stelle: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch für Minijobber. für Renten, Minijobs: geringe Beiträge, voller Schutz (zu den neuen Regelungen 2013), Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung. und nicht an das Mini-Job-Center zu schicken.

1.4. 2003: Neue Regelungen für Minijobs.

Mini-Job 2018: Wird es ab 2018 mehr zu gewinnen geben?

Aktualisierung (Januar 2018) Wir haben diesen Beitrag zum ersten Mal im August 2017 veröffentlicht - das Hauptthema war, ob mit Mini-Jobs im Jahr 2018 mehr verdient werden kann. Jetzt haben wir sie um die Veränderungen erweitert, die zum Jahresschluss 2018 stattfinden werden. Die Beitragssätze für die gesetzliche Pensionsversicherung wurden zum Stichtag um 0, 01.01.2018 um 0,1 %-Punkte auf 18,6 % ermäßigt.

Das steigert das Einkommen aller Mini-Jobber, die nicht von der Rentenversicherung befreit sind. Mini-Jobs sind seit 2013 rentenversichert. Den pauschalierten Rentenversicherungsbeitrag von 15% zahlen die Unternehmer, der Mini-Jobber vergrößert die fehlende Differenz bis zur Summe der Rentenversicherungsbeiträge. Das waren bis Ende 2017 noch 18,7 Prozentpunkte, so dass der Mini-Jobber seit Jänner nur noch 3,6 Prozentpunkte aus der eigenen Tasche zahlt.

Es ist aber wohl jedem bewusst, dass dies nicht zu einer wahnsinnigen Ersparnis führt: Wer den höchstmöglichen Verdienst von 450 Euro erhält, kann bis zu 45 Cents sparen, indem er seinen eigenen Anteil erhöht. Weitere Informationen: Mini-Job und Rente: Ist es sinnvoll, für einen Mini-Job in die Pensionsversicherung einzahlen? Noch bis Ende 2017 gab es einige Sektoren, die vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgehalt befreit waren.

Bei den Mini-Jobs ist besonders das Zeitungsauslieferungspersonal zu erwähnen, dessen Mindestgehalt bisher z.B. 8,50 Euro betrug. Das ist nun vorbei: Branchenunabhängig müssen bundesweit Zahlungen von nun an mind. 8,84 Euro erfolgen. Die Grundfreibeträge für Einzelpersonen wurden von 8.820 Euro auf nunmehr rund 900 Euro im Jahr 2018 erhöht.

Bei Verheirateten ist das Grundgeld mit 18.000 Euro verdoppelt. Lediglich Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, müssen besteuert werden. Wenn das Zusatzeinkommen nicht mit einem 450-Euro-Minijob verdient wird, darf das monatliche Gehalt bis Ende November 425 Euro nicht überschreiten, um unentgeltlich an der Versicherung teilzunehmen.

Diese Einkommenshöchstgrenze wurde zum Stichtag des Jahres 2018 um 10 Euro auf 435 Euro anheben. Zuletzt wurde die Einkommensobergrenze für Mini-Jobs schon vor einiger Zeit erhöht - im Jänner werden fünf Jahre verstrichen sein, seit die Höchstverdienste von 400 auf 450 Euro anstiegen. "Growing Minijob" - das ist das magische Wort, das dazu führt, dass Minijobbers in der kommenden Wahlperiode und möglicherweise schon 2018 mehr pro Monat einnehmen.

Das Verdienstlimit für Mini-Jobs sollte sich nach oben hin dynamisieren können. Die Einkommensgrenze für Mini-Jobs soll an den gesetzlich vorgeschriebenen Minimallohn gekoppelt werden - die Höchstgrenze soll auf das 60fache des Mindestlohnes festgelegt werden. Beim jetzigen Mindesteinkommen von 8,84 Euro dürfen Mini-Jobber bis zu 530,40 Euro nahezu ohne Abzug von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen einnehmen.

Midi-Jobs (Verdienstspanne von 450,01 Euro bis max. 850 Euro) sollen ebenfalls an das Mindestlohnniveau angepaßt werden. Natürlich sehen sowohl andere Seiten als auch die Sozialpartner das Problem der Mini-Jobs wie erwartet in einem ganz anderen Licht - so wollen zum Beispiel SPD und Grüne zumindest eine Begrenzung der Randbeschäftigung, wenn nicht gar - wie die Linken - ein langfristiges Engagement für die Streichung von Mini-Jobs.

Für die Beanstandung von Mini-Jobs gibt es unterschiedliche Ursachen - sie sind aber auch deshalb kontrovers, weil Unternehmer die gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmer wie bezahlte Ferien, Krankengeld, Sonderzahlung etc. bewusst vernachlässigen zum Beispiel in unserem Beitrag über eine aktuelle Mini-Job-Studie vom März 2017.

Im Jahr 2018 wird es das vergangene Jahr sein, in dem kurzfristige Mini-Jobber (auch Saison- oder Kurzzeitbeschäftigte genannt) 70 Arbeitstage oder drei Monate im Jahr ohne Sozialversicherungsbeiträge tätig sein dürfen. Diese endet am Ende des Jahres 2018, da die Erhöhung der Jahresarbeitszeit aufgrund der Mindestlohneinführung eine Übergangslösung war.

Die Frist wird ab Jänner 2019 auf 50 Tage oder zwei Monaten verkürzt.

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