Kündigung Erhalten Bestätigung

Abbruch Empfangsbestätigung

Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Confirmation of Termination" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Eine mündliche Erörterung der Kündigung mit anschließender schriftlicher Bestätigung reicht auch als rechtsverbindliches Kündigungsschreiben nicht aus. Ich habe bisher keine Bestätigung meiner Stornierung erhalten, so dass ich nie eine schriftliche Stornierungsbestätigung ausstelle. Das hat er doch, oder?

Kündigungsbestätigungen - rechtliche Beratung und Information

Im Kündigungsfall sollten Sie Ihren Geschäftspartner (Arbeitgeber oder Vermieter) um eine Bestätigung der Kündigung ersuchen. Dies ist in der Regel nicht notwendig, aber Sie können nachweisen, dass die Kündigung korrekt und rechtzeitig eingegangen ist. Als Zugangsnachweis gilt die so genannte Kündigungserklärung, namentlich der Zeitpunkt des Eintreffens. Es soll beweisen, dass das Beendigungsschreiben den Einflussbereich des Empfängers erreicht hat, d.h. dass er es erhalten hat.

Die Beantragung einer Kündigungsbescheinigung ist deshalb zweckmäßig, weil Sie als Kündiger die Nachweise haben. Wenn Ihr Gegenüber vorgibt, keine Kündigung erhalten zu haben, müssen Sie im Zweifelsfall das Gegenteilige beweisen können. Stornobestätigung: In der Regel ist eine Bestätigung oder gar eine Zustimmungserklärung Ihres Partners nicht erforderlich, damit die Kündigung rechtswirksam wird. Eine Kündigungsbescheinigung ist zweckmäßig, da Sie als Kündiger die Nachweise haben.

Bei der Kündigung von Verträgen aller Vertragsarten, sei es der Arbeits-, der Miet- oder der Mobilfunkvertrag, sollte eine Kündigungsbescheinigung verlangt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Ihnen Ihr Gegenüber eine Stornierungsbestätigung aushändigt. Normalerweise erlauben sich die Vertragsparteien dies jedoch. Weshalb sollte ich eine Stornierungsbestätigung haben?

Die Kündigung ist eine unilaterale Absichtserklärung, die empfangen werden muss. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist keine Bestätigung oder gar eine Zustimmungserklärung erforderlich. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich und eigenhändig unterfertigt werden. Ob Arbeits-, Miet- oder Mobilfunkvertrag: Wenn Sie ordentlich und rechtzeitig gekündigt haben, muss Ihr Geschäftspartner - sei es der Auftraggeber, der Vermieter oder die Telekommunikationsgesellschaft - die Kündigung mittragen.

Er muss sie jedoch nicht quittieren. Dennoch wird empfohlen, aus folgenden Gründen eine Bestätigung des Stornierungszugangs anzufordern: Sie als Kündiger haben die Beweispflicht. Falls Ihr Gegenüber angibt, dass Sie die Mitteilung nie erhalten haben, müssen Sie in der Lage sein zu beweisen, dass Sie sie erhalten haben. Haben Sie noch weitere Informationen zur Stornierungsbestätigung? Übergeben Sie die Kündigung Ihrem Vorgesetzten, sollten Sie ihn unverzüglich um eine entsprechende Zugangsbestätigung ersuchen.

Außerdem sollten alle Termine und das letzte Arbeitsdatum bestätigt werden, damit keine Probleme auftreten. Sie können Ihren Auftraggeber auch in schriftlicher Form um eine Empfangsbestätigung im Rahmen des Kündigungsschreibens ersuchen. Eine einfache Zweizeilige genügt: "Ich möchte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung und des Datums des letzen Arbeitstages ersuchen.

"Eine weitere Option ist der Ausdruck des Kündigungsschreibens in doppelter Ausfertigung. Dann übergeben Sie eine an Ihr Gegenüber und erhalten den Eingang der Kündigung in schriftlicher Form erstattet. Haben Sie die Stornierungsbestätigung vorformuliert, muss Ihr Geschäftspartner sie nur noch unterzeichnen. Das könnte so aussehen: "Ich erkläre hier, dass ich die Kündigung am[Datum des Kündigungszugangs] erhalten habe.

Als letzter Werktag gilt das[Datum des letzen Werktages]. "Hinweis: Bei Leasingverträgen können Sie ganz leicht das Enddatum durch das Enddatum des Vertrages eintragen. Bitte haben Sie als Kündiger jedoch keinen pauschalen Anspruch auf eine Kündigungsbescheinigung. Es ist nicht möglich, Ihren Vorgesetzten, Hauswirt oder anderen Geschäftspartner zu verpflichten, den Eingang des Kündigungsbriefes in schriftlicher Form zu quittieren.

Alternativ können Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, wenn Sie das Beendigungsschreiben an Ihren Geschäftspartner übergeben. Er soll nicht nur die Herausgabe des Dokuments quittieren können, sondern auch mit dessen Inhalten bekannt sein. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass Ihr Gegenüber einen Brief von Ihnen erhalten hat, dass es aber nicht die Kündigung war.

Es ist auch zweckmäßig, den Widerruf per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zu versenden, da der Empfänger den Erhalt quittieren muss. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, dass Ihr Geschäftspartner geltend macht, dass der Briefumschlag kein Rücktrittsschreiben enthält. Sie sollten daher einen unabhängigen Zeuge hinzuziehen, der mit dem Dokument inhaltlich bestens bekannt ist und den Versandt nachweisen kann.

Sollten weitere Unklarheiten hinsichtlich Ihres Beendigungsschreibens auftreten oder Ihr Geschäftspartner heftig geltend machen, dass er keine Kündigung erhalten hat, stehen Ihnen die unabhängigen Kooperationsjuristen der Rechtsanwaltshotline gern per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Sie prüfen auch gern Ihre Rezepturen oder unterstützen Sie bei der Kalkulation Ihrer Vorlaufzeit.

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