Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Streaming Abmahnung
StrömungswarnungmbH gewarnt wurden, stehen derzeit vor diesen Fragen.
Kinox Streaming-Portal: Verbraucherberatung mahnt vor falschen Warnungen
Gegenwärtig versendet eine Anwaltskanzlei in Berlin Verwarnungen wegen der angeblichen Verwendung des Streaming-Portals Kinox.to. Das niedersächsische Verbraucherzentrum mahnt daher vor den gefälschten Warnungen. Welche Reaktionen sollten die Konsumenten auf die Falschmeldungen haben? Die Benutzer werden von Hofmann per E-Mail benachrichtigt. Die Firma behauptet, die Rezipienten hätten auf Kinox.to geströmt und damit das Copyright von 20th Century Fox missachtet.
Die Kosten für die behauptete Straftat: ca. 370 EUR als Schadensersatzanspruch, für Anwaltskosten sowie Informations- und Nachforschungskosten. Benutzer sollten den Geldbetrag auf ein deutsches Bankkonto in Großbritannien einzahlen. Hauptsächlich wollen die Täter die Benutzer abschrecken, indem sie die IP-Adresse, den verwendeten Webbrowser und das verwendete System herausfinden wollen. Sie sollten sich davon jedoch nicht überzeugen können.
Solche Daten könnten von den Betrügern irgendwo aufgenommen worden sein. Zudem geben die Kinox-Webseitenbetreiber die IP-Adressen ihrer Benutzer nicht weiter, so die Konsumentenzentrale Niedersachen. Die Benutzer sollten nicht auf die Anforderungen der gefälschten Warnung reagieren und unter keinen Umständen den angeforderten Preis zahlen. Bei der Nutzung von Streaming-Plattformen wie Kinox.to: Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte auf das große Spektrum legaler Streaming-Anbieter wie Netflix und Amazon zurÃ?ckgreifen.
Wenn Benutzer illegale Streams durchführen und eine (legitime) gebührenpflichtige Warnung bekommen, sollten sie diese nicht gleich abrechnen. Zur Überprüfung der Korrektheit und des Umfangs der Reklamation sollte sich der Benutzer zunächst an eine Verbraucherberatungsstelle oder einen Fachanwalt wenden.
Dieselbe Firma, dieselben Anschuldigungen.
Über das Revier strömt eine Warnungswelle. Die 45 sekündige illegale Internetnutzung sollte über 900 Euros betragen. Ein Münchner Familienmensch muss für eines seiner drei gesetzwidrig im Netz ein Fotoalbum der Künstlerin "Rihanna" anbieten. Das ist ein Sonderfall, aber es gibt viele ähnliche Vorgangsweisen.
Seit einigen wenigen Tagen gibt es wieder eine Warnungswelle im gesamten Revier. Auch Marcus Wagner (Name geändert) kann sich noch an den Tag zurückerinnern, der ihn vielleicht sehr viel kostet. Langweilig setzt er sich vor den Rechner, lest auf einer Internetseite den bereits mehrere Jahre alt gewordenen Kinothriller "John Wick" und schaut im Web nach.
Mehr als ein halbes Jahrhundert, von denen Wagners zunächst nur "Urheberrechtsverletzung", "Abmahnung", "Unterlassungserklärung" und "Zahlung einer Geldstrafe von 915 Euro" enthält. Family Fabers (Name geändert) bekam es ein paar Monate zuvor. Schon nach einer knappen Stunde stellte sich heraus, dass der Mieter der Oma-Anlage "ein paar Videos im Netz" gesehen hat - bei Popcorn Time.
"Täglich haben wir bis zu 30 Anrufe, die nach dem Einsatz von Popcorn Time eine Warnung erhalten haben", sagt der Medienrechtler Christian Solmecke aus Köln. Dieser Aufstellungsort schaut wie ein sogenanntes strömendes Portal, Angebote Tausenden Reihen und Filme, aber Arbeiten mit der Technologie des klassischen Dateiteilens. Das liegt daran, dass Warnagenturen spezielle Programme verwenden, um auf die IP-Adressen der Benutzer zuzugreifen und den Teilnehmer zu bestimmen.
Allein eine Anwaltskanzlei aus Süddeutschland hat nach nicht bestätigten Angaben im Jahr 2017 über dreißigtausend Verwarnungen auszusenden. Eine davon sollte so rasch wie möglich durchgeführt werden, empfiehlt er. "Tu nichts. "Lasst uns mal schauen, was jetzt passiert", sagt Claudia Faber. Nicht jeder muss bezahlen, kaum jemand den vollen Betrag.
"Das ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich", hat er bereits erfahren und ist erfreut, dass er die erforderlichen 1.000 Dollar nicht gleich ausbezahlt hat. "Ein Warnbüro", sagt ein Konsumentenschützer, der anonym bleibt, "ist immer noch ein sehr lohnendes Geschäftsmodell."