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Schwerbehinderung Vorteile Arbeitgeber
Invaliditätsleistungen ArbeitgeberPartizipation von Menschen mit Behinderung am Erwerbsleben
Arbeitsmarktexperten verweisen auf eine besonders starke Leistungsbereitschaft von Menschen mit körperlichen Behinderungen. Schwerbehinderte Menschen würden sich sehr gut darauf einstellen, über die Bedürfnisse des betreffenden Arbeitsortes nachdenken und darüber nachdenken, wie sie diese bestmöglich erfüllen können und welche Hilfen aufgrund der Behinderungen vonnöten sind. Das SGB IX legt die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben fest.
Es regelt die Rehabilitierung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen: Unterstützung bei der Erhaltung oder Vermittlung eines Jobs (Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen, Schulungsmaßnahmen, Mobilitätshilfen). Unterstützung bei der Ermöglichung oder Aufrechterhaltung einer angemessenen und angemessenen Anstellung oder selbständigen Tätigkeit für Behinderte. Artikel 2 Absatz 1 besagt: "Menschen sind Behinderte, wenn ihre physische Leistungsfähigkeit, ihre psychische Leistungsfähigkeit oder ihre psychische Verfassung mehr als sechs Monaten lang sehr wahrscheinlich von dem für ihr Alter charakteristischen Stand abweicht und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Geschehen dadurch eingeschränkt ist.
"Schwerbehinderte im Sinne des 2 Abs. 2 SGB IX werden als Schwerbehinderte angesehen, wenn ein Invaliditätsgrad von mind. 50 liegt. Menschen mit einem Invaliditätsgrad von weniger als 50, aber wenigstens dreißig sollen ihnen ebenbürtig sein ý Arbeitsmarktexperten bescheinigen die fortwährende Leistungsbereitschaft der behinderten Mitarbeiter. Sie waren auch sehr treu zu ihrem Arbeitgeber.
Andere Vorteile für Firmen, die arbeitsunfähige Arbeitnehmer einstellen: Menschen mit Behinderungen fühlen sich dankbar für ihre Möglichkeit, am Berufsleben teilzunehmen; dies erhöht ihre Leistungsbereitschaft. Durch die Berücksichtigung von Behinderten durch nichtbehinderte Kolleginnen und Kollegen kann das Arbeitsklima verbessert werden. Das Zusammengehörigkeitsgefühl kann durch die Hilfe nicht beeinträchtigter Kolleginnen und Kollegen ausgelöst werden.
Der Einsatz von behinderten Mitarbeitern wird von den Auftraggebern auch als gesellschaftliche Verpflichtung wahrgenommen und belohnt. Die Arbeitgeber können bei der Einstellung von behinderten Mitarbeitern von zahlreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Beispielsweise gibt es Stipendien der zuständigen Integrationsbüros für die Einrichtung und Neuorganisation eines behindertenfreundlichen Jobs und der Grad der Behinderung beläuft sich auf mind. 50.
Die Förderung kann auch bei der Bundesanstalt für Arbeit erfolgen. Es besteht die Option, den arbeitsunfähigen Arbeitnehmer zunächst für bis zu drei Monaten auf Probe anzustellen. Die Arbeitgeber können in einem solchen Falle ihre Vergütung in der Regel von der Arbeitsagentur zurückerstattet bekommen. 46 Abs. 1 SGB III sieht außerdem vor, dass je nach Invaliditätsgrad und Lebensalter des Arbeitnehmers bis zu 70 vom Hundert des Arbeitsentgelts bis zu zwei Jahren ausbezahlt werden.
Die Integrationsbeihilfen sind jedoch Ermessensvorteile der betrieblichen Beschäftigungsförderung, über die die lokalen Arbeitsagenturen mitentscheiden. Die geförderte Erwerbstätigkeit nach 38a SGB IX regelt die Bereitstellung und Aufrechterhaltung einer angemessenen, sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit für behinderte Menschen mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen. Die geförderte Tätigkeit beinhaltet eine innerbetriebliche Einzelausbildung und gegebenenfalls eine Teilzeitbeschäftigung.
Das Integrationsbüro bietet dem Arbeitgeber im Bereich der Geförderten Arbeit einen Eingliederungsberater. Die Arbeitgeber müssen je nach Anzahl der Beschäftigten einen gewissen Prozentsatz an Schwerbehinderten einstellen. Für die privaten und öffentlichen Arbeitgeber gilt die Vorschrift des § 71 Abs. 1 SGB IX: Bei einem Jahresdurchschnitt von 20 Stellen pro Monat müssen Arbeitgeber zumindest fünf Prozentpunkte der Stellen von Schwerbehinderten einnehmen.
Bei Arbeitgebern mit weniger als 40 Stellen pro Jahr muss durchschnittlich ein Schwerbeschädigter pro Jahr beschäftigt werden. Bei Arbeitgebern mit weniger als 60 Stellen pro Jahr müssen durchschnittlich zwei Schwerstbehinderte pro Jahr beschäftigt werden. Beschäftigt der Arbeitgeber nicht die vorgegebene Anzahl schwer behinderter Arbeitnehmer, muss er für jede freie Stelle eine Ausgleichszahlung entrichten.
Die Höhe hängt von der Vakanz ab: Für diese Verordnung ist es unerheblich, warum der Arbeitgeber seiner Beschäftigungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Denn: Jeder Arbeitgeber sollte einen finanziellen Zuschuss zur Teilnahme von Schwerbehinderten am Erwerbsleben bereitstellen. Vor allem durch die Anstellung dieser Gruppe von Personen oder durch korrespondierende Abgeltungen. Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit einer Arbeitsunfähigkeit ein, muss er andere berufsrechtliche Vorschriften einhalten.
Dies betrifft vor allem die Arbeitszeiten, den Feiertag und die Entlassung. Die folgenden Bestimmungen sind wichtig: Ein schwerstbehinderter Arbeitnehmer kann in der Regel Mehrarbeit verweigern. Schwerbehinderte haben pro Jahr fünf Tage mehr Zeit. Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer kann während einer halbjährigen Testphase wie jeder andere Arbeitnehmer entlassen werden. Eine Entlassung nach der Bewährungszeit ist wie bei jedem anderen Arbeitnehmer möglich, allerdings muss das Integrationsbüro damit einverstanden sein.