Wann Braucht man eine Krankmeldung

Wenn Sie eine Krankschreibung benötigen

Darüber hinaus fragen sich die Mitarbeiter oft selbst: Wie melde ich mich eigentlich krank bei meinem Arbeitgeber? Und wie melde ich mich krank? Wie muss mein medizinischer Bericht aussehen? Ein bestimmtes Meldeverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Tipp: Sollte es über Form und Zeitpunkt des Krankenstandes auch an Ihrer Schule wiederholt werden.

Krankheitsurlaub von Minijobber - AU-Zertifikat erforderlich?

Im Winter gibt es immer mehr Anfragen zum Thema Krankheitsurlaub von Mini-Jobber. Häufig ergibt sich hier die Fragestellung, ob auch Mini-Jobber ein Krankheitszeugnis brauchen und ob und ab wann ein Tauglichkeitszeugnis vorgelegt werden muss. Selbstverständlich müssen sich auch Mini-Jobber krank melden, wenn sie nicht arbeiten können. Wenn ein Mini-Jobber das Unternehmen nicht über eine Krankheit meldet, können Sie eine unentschuldigte Fehlzeit (einschließlich Lohnkürzung) auslösen.

Obwohl es für Mini-Jobber offensichtlich sein sollte, dass sie sich ausloggen sollten, wenn sie deaktiviert werden, gibt es oft eine etwas andere Sicht auf den einen oder anderen Mini-Jobber. Machen Sie deshalb deutlich, dass eine Krankmeldung von Mini-Jobbern sofort während des Betriebes zu befolgen ist. Vor Beginn der Arbeit muss der Betreuer zumindest seinen Betreuer anrufen, um sich krank zu melden.

Abschließend muss der Arbeitsprozess sichergestellt und unter bestimmten Voraussetzungen ein Ersatz für den Mini-Jobber geschaffen werden. Für Mini-Jobber ist es daher obligatorisch, sich sofort krank zu melden. Dies ist letztendlich auch im Weitervergütungsgesetz festgelegt ( 5 Abs. 1 S. 1 EFZG). In den Anstellungsverträgen ist individuell geregelt, ob jede Krankheitsmeldung von Mini-Jobbern immer ein Tauglichkeitszeugnis verlangt.

Gemäß 5 Abs. 1 S. 2 EZG muss der Arbeitnehmer (Minijobber) dem Unternehmer ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen, wenn die Erwerbsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Wenn eine solche Vorschrift in den Anstellungsverträgen der Mini-Jobber enthalten ist, müssen die Mini-Jobber kein medizinisches Gutachten vorweisen, wenn sie bis zu drei Tage lang erkranken.

Für längere Krankheitsperioden von mehr als 3 Tagen muss jedoch ein Arztzeugnis vorgelegt werden - ohne Aufforderung. In Abweichung von der Rechtsvorschrift in 5 EBZG ist es aber auch möglich, vorab ein Tauglichkeitszeugnis vom Mini-Jobber zu beantragen ( 5 Abs. 1 S. 3 EBZG).

Sie können also von Ihren Mini-Jobbern ab dem ersten Tag der Erkrankung einen medizinischen Krankheitsnachweis anfordern, wenn Sie dies bereits im Voraus in einem Arbeits- oder Betriebsvertrag (oder einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag) vereinbart haben. Tipp für Ihre Praxis: Legen Sie in Ihrem Unternehmen fest, wie das Krankenschein ausgestellt werden soll und ab wann ein Tauglichkeitszeugnis erforderlich ist.

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