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Kaltakquise Verboten Gesetz
Kalterwerb Verbotenes RechtVor kurzem wurde ein Gesetz verabschiedet, das Erwerbsanrufe an Privatpersonen verbietet.
Hat der Bundesgerichtshof Kaltakquise zugelassen? Rechtsanwältin Alsdorf | Kartellrecht
Ich habe einen Beitrag über ein Gerichtsurteil des BGH gelesen und dort unter anderem über das Gerichtsurteil gelesen: "Wer eine Telefonleitung zu kommerziellen Zielen führt, erwartet.... Anrufe, mit denen der Anrufende eine Akquisitionsbemühung unternimmt. Wie der BGH zitiert, habe ich zumindest in der ersten Lesung gelesen, dass man prinzipiell mit Werbegesprächen mit einem kommerziell genutzten Telefonanschluß kalkulieren muss.
Im Grunde ist es aber keineswegs so. Wer das Angebot des Bundesgerichtshofs noch etwas weiter gelesen hat, kann lesen: Wer einen Telefonanschluß zu kommerziellen Zielen aufrechterhält, erwartet jedoch Anrufe, mit denen der Anrufende einen Akquisitionsaufwand betreibt. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft ist Telefonwerbung in der Wirtschaft daher nicht nur dann erlaubt, wenn der Angesprochene vorher seine ausdrückliche oder konkludente Zustimmung gegeben hat, sondern auch bei vermuteter Zustimmung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UWG wettbewerbsfähig.
Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die anzurufende Person aufgrund bestimmter Sachverhalte ein objektives Interessen an telefonischer Werbung haben kann (BGH GRUR 2008, 189 Abs. 14 - Solchmaschineneintrag; zu § 1 UWG a. F. BGH, Urt. v. (Bundesgerichtshof). 5.2. 2004 - i zr 87/02, grur 2004, 520, 521 = wrp 2004, 603 - telefonische Werbung für zusätzlichen Eintrag).
Dabei sind die Gegebenheiten vor dem Abruf sowie Natur und Inhalte der Anzeige zu berücksichtigen. Entscheidend ist, ob der Werbetreibende einen solchen Ruf akzeptieren konnte, wenn die Verhältnisse angemessen beurteilt wurden, oder ob der Angerufene einen solchen Ruf erwartet oder in jedem Fall befürwortet (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Tel. Werben für Zusatzzeeintrag; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telf. für Zusatzzeeintrag; BGH GRUR 2008, 189 Abs. 15 - Suchmaschineneintrag).
Das ist die Art und Weise, wie es funktioniert: keine Gespräche ohne Zustimmung. Der Werbetreibende kann in Ausnahmefällen eine vermutete Zustimmung nach 7 II Nr. 2 UWG für einen kommerziellen Telefonanschluß akzeptieren.