Abmahnung Handy am Arbeitsplatz Muster

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Abwesenheit von der Arbeit oder anderes anstößiges Verhalten. Das Rauchen am Arbeitsplatz ist in der Regel nicht erlaubt. Diese Tendenz geht sogar so weit, das Mitbringen von Mobiltelefonen an den Arbeitsplatz vollständig zu verbieten. Der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz (Sonderfall: Alkoholismus). weil der Mitarbeiter sein Handy in der Firma aufgeladen hat.

Smart-Phone und WhatsApp bei der Arbeit - zulässig oder Grund zur Kündigung?

Mitarbeiter und Unternehmer fragen sich daher zu Recht, ob die Privatnutzung des Mobiltelefons während der Arbeitszeiten oder in den Arbeitspausen zulässig ist oder ob es gar mit Folgen für das Arbeitsrecht bestraft werden kann. Gerade Berufseinsteiger machen sich oft keine Sorgen, dass das Handy vom Auftraggeber während der Arbeitszeiten nicht geschätzt wird.

Wie so oft kommt es darauf an, ob es sich um das Handy eines Mitarbeiters oder gar um ein vom Unternehmen für professionelle Anwendungen zur Verfugung gestelltes Gerät handele. Private Smartphones während der Geschäftszeiten.... Bei der ersten Variante müssen alle persönlichen Dinge während der Arbeitszeiten weggelassen werden.

Wenn der Mitarbeiter während der Arbeitszeiten seinen privaten Kontakt über WhatsApp pflegt, führt er seine Arbeit während dieser Zeit nicht aus. Dies ist gleichbedeutend mit einer Weigerung zu arbeiten und kann vom Auftraggeber mit arbeitsrechtlicher Wirkung bestraft werden - eine Abmahnung und im ungünstigsten Falle eine Abweisung. Im Prinzip kann der Dienstherr dem Dienstnehmer nicht diktieren, wie und mit was er seine Pausen ausgibt.

Besteht ein Anstellungsvertrag für den Privatgebrauch? Aber es ist auch vorstellbar, dass sowohl Unternehmer als auch Angestellte die Privatnutzung privat genutzter Mobiltelefone vertragsgemäß regeln. Daher ist es immer ratsam, zuerst einen Überblick über den Anstellungsvertrag zu erhalten. Es ist ratsam, für die Privatnutzung des eigenen Smartphone mit den Mitarbeitern so detailliert wie möglich vorzugehen.

Zum einen kann der Unternehmer die Mittel seiner Beschäftigten genau einplanen und ihnen gleichzeitig die Gelegenheit geben, während der Arbeitszeiten für andere zur Verfügung zu stehen. Weil ein generelles Nutzungsverbot des Smartphone die Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit sicher nicht fördert. Natürlich trifft etwas anderes auf Beschäftigte zu, die in sensitiven Umgebungen tätig sind - zum Beispiel mit Gefahrstoffen oder Vertraulichkeit.

Hier gilt das Arbeitgeberinteresse, Gefährdungsquellen aus dem Betrieb fernzuhalten. Auch wenn der Dienstgeber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat, kann der Dienstnehmer in einem solchen Falle bereits durch den Dienstvertrag dazu gezwungen sein, ein eigenes Handy gar nicht erst zur Verfügung zu stellen.

Sofern es jedoch keine explizite Vorschrift gibt, besteht eine rechtliche Unsicherheit sowohl für den Auftraggeber als auch für den Mitarbeiter. Wenn die Berechtigung zur Benutzung des persönlichen Smartphone generell zulässig ist, ist dies immer auf die "normale und angemessene" Benutzung begrenzt. Ein mehrstündiger Einsatz am Tag - das macht Sinn - ist untersagt.

Smart-Phone und WhatsApp bei der Arbeit - zulässig oder Grund zur Kündigung? Falls der Dienstherr dem Dienstnehmer ein Handy zur beruflichen Erreichbarkeit zur VerfÃ?gung stellt, wird der Dienstherr die Privatnutzung in der Regel vollständig ausschlieÃ?en. Hier ist eine genaue Festlegung der Rechte und Verpflichtungen des Mitarbeiters unabdingbar.

Das vom Auftraggeber bereitgestellte Handy wird immer in die IT-Infrastruktur des Betriebes integriert. Der Privatgebrauch eines solchen Gerätes kann daher immer ein nicht zu vernachlässigendes Risiko sein. Um so mehr, als die Offenbarungen über das Lauschverhalten der amerikanischen Sicherheitsdienste deutlich wurden und es seit langem eine Tatsache ist, dass gerade amerikanische App-Anbieter wie WhatsApp oder Facebook den Schutz und die Sicherheit von Daten nach deutschen Standards nicht wissen (wollen).

Bei der Bereitstellung von Smart-Phones sollte daher immer eine fachliche Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen Bereichen vorgenommen werden. Benutzen Arbeitnehmer vom Auftraggeber zur privaten Nutzung zur Verfügung gestelltes Smartphone, darf der Auftraggeber beispielsweise auch keine Überprüfung der Anschlussdaten oder gar der E-Mails vornehmen. Bei begründetem Missbrauchsverdacht kann der Unternehmer aber auch untersuchen, ob sich beispielsweise ein konkretes Verdachtsmoment einer schweren Verletzung der beschäftigungsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers oder gar einer Straftat nachweisen läßt.

Der Einsatz von Business-Smartphones (dies betrifft auch das Business-Festnetz oder den Service-Rechner), die über die normalen Anschlusskosten hinausgehen, z.B. Privatgespräche ins benachbarte Ausland oder Gespräche zu gebührenpflichtigen Sonderrufnummern und Wettbewerben sind grundsätzlich zu unterlassen. Ein weiterer Vermerk für das Management: Unternehmen, die einen eigenen Beirat haben, müssen den Beirat in die Entwicklung von Regeln für die Verwendung von Smart-Phones (sowohl für Privat- als auch für Geschäfts-Smartphones) einbinden und dessen Genehmigung erwirken.

Im Zweifelsfall: Im Zweifelsfall, ob die Privatnutzung des Mobiltelefons zulässig ist oder nicht, ist der Anstellungsvertrag oder etwaige betriebliche Vereinbarungen zur Privatnutzung der IT-Infrastruktur immer die erste Option. Falls es immer noch keine eindeutige Regel gibt: Verwenden Sie Ihr eigenes Handy nur in der Pausenzeit, im Zweifelsfall sollten Sie überhaupt nicht mit dem mitgelieferten Handy telefonieren.

Bei einem Verstoß droht dem Mitarbeiter schwerwiegende Folgen im Arbeitsrecht. Sie können in Form einer Verwarnung auf dem Tisch aufflattern oder - in besonders eklatanten Ausnahmefällen - zur außerordentlichen Auflösung auffordern. Dieselben Prinzipien gilt für alle, die das Handy während der Arbeitszeiten nutzen. Jeder, ob älterer Angestellter, Auszubildender oder Lehrling, muss sich an den Vorgaben des Arbeitgebers orientieren.

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