Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung Ausbildung
Wieviele Warnungen bis zum TrainingsendeDie IHK für Bremen und Bremerhaven
Bei der Verwarnung handelt es sich um eine individuelle rechtliche Verpflichtungserklärung des Praktikanten gegenüber dem Praktikanten, die ihm klar machen soll, dass ein Vertragsbruch nicht duldet wird. Der Warnhinweis hat daher eine Rügefunktion und eine Vorwarnfunktion. Vorrangiges Ziel ist es, den Praktikanten auf sein schlechtes Benehmen aufmerksam zu machen und sicherzustellen, dass er sich in Zukunft vertragskonform benimmt.
In der Regel ist eine Verwarnung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vor Beendigung des Lehrverhältnisses erwünscht. Das betrifft besonders vom Praktikanten verursachte Fehlfunktionen und Fehlfunktionen im Auftrittsbereich. Der Warnhinweis ist rechtsformunabhängig, sollte aber aus Beweissicherungsgründen in schriftlicher Form sein. Außerdem muss die Warnung unverzüglich nach dem Missbrauch ergehen, was andernfalls das Selbstvertrauen der Teilnehmer innen und Teilnehmer stärken würde, dass ihr Missbrauch toleriert wird.
Der Auszubildende kann in diesem Falle auf sein Recht zur Abgabe einer Verwarnung verzichten, so dass eine Verwarnung trotzdem unzulässig wäre. Damit der Auszubildende die Möglichkeit hat, sein Verhalten oder seine Bereitschaft zur Leistung zu ändern und Entlassungen zu vermeiden, muss die Warnung das Verhalten des Teilnehmers konkretisieren und eine klare und seriöse Bitte zur Behebung eines bestimmten Fehlverhaltens ausdrücken.
Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Kündigung im Falle eines erneuten Auftretens unmittelbar bevorsteht. Die Warnung muss daher folgende Angaben enthalten: Der Grund für eine Warnung kann vielfältig sein. Je nach Fall ist eine Verwarnung erforderlich oder gar überflüssig. Der Warnhinweis ist regelmässig unabdingbare Vorraussetzung für eine Kündigung, wenn im Bereich des Verhaltens und der Leistung eine Störung vorliegt.
Ein Warnschreiben kann auch bei kleineren Abweichungen im Konfidenzintervall verlangt werden. Der Praktikant muss vor der Kündigung zumindest eine entsprechende Verwarnung bekommen haben. Die in der Verwarnung sowie in der Kündigung aufgeführten vertragswidrigen Verhaltensweisen müssen auf einem ähnlichen Grunde basieren (z.B. wiederholtes, unentschuldigtes Fernbleiben). Andernfalls ist die Kündigung ungültig.
Warnhinweise sind z.B.: Die Warnung kann vor einer Kündigung entfallen. Das ist prinzipiell der Fall, wenn eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Schulungsvertrag vorlag. Ein Warnschreiben kann z.B. entfallen: Der Warnhinweis wird erst mit dem Zutritt für Auszubildende (oder für minderjährige Auszubildende mit Zutritt zu ihren Eltern) gültig.
Für den Eingang der Verwarnung liegt die Nachweispflicht bei demjenigen, der die Verwarnung ausgesprochen hat. Eine Verwarnung ist befristet. Wenn der Praktikant seine Aufgaben über einen längeren Zeitraum hinweg wahrgenommen hat, kann die Verwarnung somit ungültig werden. Jedoch gibt es keine feste Deadline, nach der die Warnung ihre Gültigkeit verlieren würde. Im Regelfall sind jedoch Abmahnungen, die mehr als ein Jahr zurückreichen, nicht relevant.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Teilnehmer im Falle einer unberechtigten Verwarnung einen Antrag auf Löschung oder Löschung der Verwarnung aus der Akte einreichen kann.