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Arbeitszeit Länger als 10 Stunden
Verarbeitungszeit länger als 10 StundenEs ist auch nicht erlaubt, länger als sechs Stunden ohne Pause zu arbeiten. Die Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dies führte zu einer täglichen Arbeitszeit von zehneinhalb Stunden. Die Arbeitszeit kann in seltenen Fällen länger als 10 Stunden sein.
BR-Forum: Regelung für Reisen nach mehr als 10 Stunden Arbeitszeit
Es geht nicht um das Stichwort 8 Stunden pro Arbeitstag über einen längeren Zeitabschnitt von 24 Stunden oder eine Verlängerung der Arbeitszeit von 8 auf 10 oder in Ausnahmefällen auch mehr als 10 Stunden, sondern darum, ob es Vorschriften, Bestimmungen für Heimreisen danach gibt. Angegebene Arbeitszeit ist abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeit.
Der Arbeitnehmer hat 11,5 Stunden gearbeitet (z.B. Ausnahmefall nach §14 Abs. 2 ArbZG). Der gesamte Weg von und zur Arbeitsstätte dauert 2 Stunden. Ist es dem Arbeitnehmer noch erlaubt zu Autofahren, oder steht es in seinem Einflussbereich? Müssen die Unternehmen intervenieren? Eine Mitarbeiterin bzw. ein Arbeitnehmer kommt 4 Stunden mit dem PKW zu einem geschäftlichen Treffen mit dem Auftraggeber (ich betrachte Reisezeit als Arbeitszeit nach dem ArbZG).
Auf der Baustelle hat er eine 5-stündige Unterredung. Bei der Rückfahrt von 4 Stunden würde er auf 13 Stunden kommen. Die erlaubten 10 Stunden werden meiner Ansicht nach übertroffen und der Arbeitnehmer muss nach 10 Stunden eine Ruhepause von 11 Stunden nehmen. Würden die An- und Abfahrten nach dem ARBEITSZG bewertet, müßten viele Berufspendler zu Haus sein - auch wenn sie nur 8 Stunden am Tag arbeiteten.
Viele müssen mehr als eine Arbeitsstunde in Anspruch nehmen und sind in kürzester Zeit mehr als 10 Stunden ausgelastet. Kritik an der Interpretation des 14 Abs. 2 ARZG würde ich üben, wenn ein Mitarbeiter 11,5 Stunden erreicht (ohne das Unternehmen zu kennen). Das alleinige Hauptproblem des Auftragnehmers ist die Fahrzeit zum und vom Arbeitsort.
Nach 11,5 Stunden Arbeitszeit kann er sich immer noch mit der nötigen Sorgfalt am Strassenverkehr beteiligen oder nicht. Nach 10 Stunden Arbeitszeit oder wenn die AG eine Hotelübernachtung oder die Nutzung der öffentlichen Transportmittel anordnet. "Der Weg zur und von der Baustelle ist das einzige Hindernis für den Bauunternehmer."
Wenn die Beschäftigten hauptsächlich im Straßenverkehr tätig sind, was einige wenige sein sollten, und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85 und (EU) Nr. 165/2014 unterworfen sind, ist die Situation ganz anders. Nicht nur ALLE Autofahrten dürfen dann keine privaten Reisen mehr sein und werden nicht nur der Arbeitszeit, sondern auch der Fahrzeit zugeschrieben.
Weil ein einziger Auftraggeber und auch Spediteure dafür verantwortlich sind, wird es zu einem Nachteil.