Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Krankheitsbedingt Kündigen
Stornierung wegen KrankheitAb wann kann ich meinen Vertrag wegen Krankheit kündigen?
Mögliche Gründe für eine Beendigung wegen Krankheit sind: Die Rechtssprechung untersucht die Effektivität der Beendigung in 4 Stufen: Phase 1: Untersuchung einer schlechten Vorsorge. Ein negativer Gesundheitszustand wird prognostiziert, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungsmitteilung ernste Bedenken hinsichtlich eines weiteren Krankheitsurlaubs in Verbindung mit der zu diesem Zeitpunkt ausgeübten Aktivität bestehen.
Ändert sich diese Vorhersage nach Erhalt der Beendigung, ist dies für diese Beendigung unerheblich. Ist der Patient dauerhaft krankheitsbedingt nicht leistungsfähig, ist eine Negativprognose angezeigt. Dies kann dagegen nicht akzeptiert werden, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bereits ein kausaler Prozess in Bewegung ist, der die Wiedereinführung der Beschäftigungsfähigkeit zumindest in überschaubarer Zeit möglich macht.
Die Arbeitgeberin muss sich nicht im Voraus über den gesundheitlichen Zustand des Mitarbeiters informieren. Dies ist jedoch oft zweckmäßig, um die Erfolgschancen einer Beendigung beurteilen zu können. Phase 2: Signifikante Beeinträchtigungen der operativen oder ökonomischen Arbeitgeberinteressen durch aufgelaufene und voraussichtliche Abwesenheiten des zu entlassenden Mitarbeiters. Im Falle einer dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann in der Regel ohne weitere Verschlechterung der Unternehmensinteressen davon ausgegangen werden.
Kündigungsrechtlich bedeutsame volkswirtschaftliche Lasten entstehen bei häufig auftretenden kurzfristigen Erkrankungen durch die Unterbrechung des Umtauschverhältnisses infolge beträchtlicher Lohnkostenfortzahlung (Geld ohne Arbeit). Level 3: Die Wertminderungen nach Level 2 können nicht mit weniger schweren Mitteln behoben werden als eine Entlassung (z.B. Anstellung von Zeitarbeitskräften oder Verlegung des Mitarbeiters auf eine andere Stelle). Bei Unternehmen mit Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Betriebsräte) sollte der Unternehmer (auch für nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer) vor der Entlassung ein betriebliche Integrationsmanagement durchlaufen.
Ist ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen pro Jahr erkrankt, so wird der Auftraggeber mit der jeweiligen Interessengruppe oder dem Schwerbehindertenvertreter klären, wie die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und eine Wiederaufnahme der Erwerbsunfähigkeit umgangen wird. Unterbleibt dies, ist die Beendigung nicht zwangsläufig wirkungslos, aber die Chance dazu verschlechtert sich merklich.
Ein pauschaler Hinweis des Arbeitsgebers darauf, dass ihm keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten für den Mitarbeiter bekannt sind, ist dann nicht möglich. Phase 4: Durch eine ganzheitliche Interessenabwägung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern muss deutlich werden, dass beträchtliche operative und ökonomische Beeinträchtigungen zu einer unzumutbaren Last für den Auftraggeber werden. Fazit: Hat der Dienstgeber dem Dienstnehmer mehr als 60 Tage Krankengeld pro Jahr gezahlt oder ist der Dienstnehmer für einen unvorhersehbaren Zeitraum krankgeschrieben, kann eine Beendigung in Erwägung gezogen werden.
Ihre Effektivität hängt von vielen nicht immer exakt prognostizierbaren Einflussfaktoren ab.