Torrent Abmahnung

Vorsicht bei Torrent

Sprung zu Kann ein Wildbach eine Warnung auslösen? Ich habe in diesem Jahr bereits zwei solcher Briefe erhalten. wie bei File-Sharing-Diensten (File-Sharing-Dienste und Torrents). als klassisches File-Sharing-System, das auf dem Torrent-Netzwerk basiert.

Filesharing-Warnung: Ist der Austausch einer Torrent-Datei bereits eine Verletzung des Urheberrechts? Warnschreiben

Wenn eine so genannte Torrentdatei entdeckt wird, ist dies mindestens ein Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung in Gestalt von File-Sharing. Aber reicht es aus, eine solche Akte zu finden, um eine Überzeugung zu erwirken? Das Landgericht München hat diese Anfrage im MÃ? Die Klage wurde von einem Briten angestrengt, der Filmrechte besaß.

Letzterer stellte fest, dass der später Angeklagte eine Akte über seine Internetverbindung zum Herunterladen bereitstellte. Es handelte sich dabei nicht um einen Dokumentarfilm der autorisierten Person, sondern um eine so genannte Torrentdatei. Es wurde so konzipiert, dass es nicht den eigentlichen Inhalt des Films enthält, sondern nur den Ort des Ziel-Downloads im Internet angibt. Der Rechtsinhaber behauptet jedoch in der Abmahnung, der Spielfilm sei über den Internet-Anschluss des Betreffenden der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden und habe damit eine Copyright-Verletzung verursacht.

Auf dieser Grundlage forderte er Schadenersatz und Ersatz der bis dahin angefallenen Anwaltshonorare. Das Landgericht München wurde damit beauftragt. Die Rechtssache wurde vom Landgericht München (Urteil vom 16. Mai 2013, Ref. 111 C 13236/12) anders beurteilt als die Klägerin. Ein Urheberrechtsverstoß ist aufgrund der Zugänglichkeit der Torrent-Datei allein nicht ersichtlich.

Das war im jetzigen Falle jedoch nicht der Fall. 2. Das Torrent-Dokument enthält nicht den Movie, sondern nur die Internet-Adresse eines Ziel-Downloads. Die Entscheidung des Landgerichts beruht darauf, dass die Person, die nur eine Internetseite mit einer Akte zitiert, das urheberrechtliche Eigentum nicht selbst überträgt und auch nicht darüber entscheidet, ob die Seite in der Zeit, in der die Torrentdatei angeboten wurde, noch existiert.

Der Vorwurf der Klägerin, die Akte sei mit dem Dokument versehen, ist daher unzutreffend. Das Landgericht München hat der Klageschrift aus diesen Gruenden nicht stattgegeben.

Warnung vor Torrent-Download ohne Upload

Dies ist an sich schon eine sinnvolle Entwicklung, verursacht aber vor allem im Bereich des Urheberrechts Schwierigkeiten, da Abbildungen, Musiktitel und Filme ohne Genehmigung der Urheber des Werkes unrechtmäßig wiedergegeben werden. Oft wird für die Duplizierung das so genannte Torrent-Format verwendet, das sich durch das gleichzeitige Herunterladen und Heraufladen kennzeichnet. lst ein Torrent-Download ohne Upload erlaubt? Zu guter Letzt wird das korrekte Benehmen im Falle einer Warnung erklärt.

Torrent ist einfach ein Datenformat, das Programme nicht alleine auslösen kann. Zugleich initiieren sie einen Hochladevorgang, den andere verwenden können. Der bloße Gebrauch solcher Sturzbäche oder der Torrent-Software ist nicht rechtswidrig. Die Situation ist jedoch anders, wenn Benutzer ohne Zustimmung des Autors urheberrechtsgeschützte Daten herunterladen und hochladen.

Es handelt sich hierbei um einen Verstoss gegen das geltende Urheberrechtsgesetz. Aber gibt es auch etwas Richtiges im Gerücht, dass ein Torrent-Download ohne Hochladen nicht mehr unter Strafe steht? Legitimiert ein fehlendes Hochladen die Verwendung von Torrents? Tatsächlich ist es nur ein Gerücht, dass ein Torrent Download ohne Hochladen nicht gegen geltende Urheberrechte verstoßen würde, wenn Benutzer geschützte Materialien herunterladen.

Mit der Novellierung des Gesetzes am 01.01.2008 ist auch dieses Handeln ahndbar. Allerdings wird vor allem gegen Hochlader vorgegangen, da sie den illegalen Austausch von Dateien erst möglich machen. Sie können rechtlich geschützte Materialien mit einem Torrent-Programm herunter laden, aber das ist nicht inbegriffen. Dies betrifft sowohl den Einsatz von Programmen wie z. B. Business Intelligence, Business Intelligence, Business Intelligence, Bittorrent etc. als auch bei so genannten One-Click-Hostern, die beim Download keinen simultanen Hochladevorgang anstoßen.

Außerdem ist es oft schwierig, die Upload-Funktion in Torrent-Software zu sperren. So kann es rasch vorkommen, dass eine Abmahnung, einschließlich einer Abmahnung mit Strafklausel, durch einen Torrent-Download in der Mailbox landen, auch ohne Aufladen.

Überprüfen Sie, ob die Behauptungen im Warnschreiben begründet sind. Wenn sich herausstellt, dass die Abmahnung begründet ist, sollte ein Urheberrechtsanwalt hinzugezogen werden.

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