Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Tauschbörse Forum
Warnung AustauschforumRechtsfragen zur Unterlassungsanordnung - Forum
Am gestrigen (19.01.09) stand ein Brief der Münchner Anwälte Waldorf im Postfach mit einer Warnung vor unbefugter Nutzung von geschützten Werken in sogenannten Filesharing-Netzwerken sowie einer Unterlassungsforderung. Mir wird vorgeworfen, für das rechtswidrige Verbot des Downloads von kopiergeschütztem Material über einen Filesharing-Dienst haftbar zu sein.
Danach ist eine Unterlassungsverpflichtung erforderlich, die bis zum 23.01. 09 12:00 Uhr abzusenden ist! Es gibt viele Straßen, die nach Rom führten, aber dieser Weg hier über P2P-Filesharing ist felsig und riskant. In diesem Falle stellt ein bestimmtes Unternehmen eine Akte Ihres Kunden in die Filesharing-Dienste und hört zu, d.h. erfasst alle Zugänge zu dieser Akte.
Ich empfehle allen einen sehr gut lesbaren Forenbeitrag auf gulli.de. Von ihr sind 90% der Menschen betroffen, die bei der Telekom waren. Ich sage Ihnen, keiner dieser Menschen wurde bisher vor Gericht gestellt. Im engsten Bekanntenkreis ist mir jedoch bekannt, dass er die Unterlassungsverpflichtung geändert und an den Antragsteller zurückgesandt hat.
Er begründete dies auch damit, dass er nicht garantieren kann, wer diese Dateien ausgelesen hat. Doch die Mahnungen und Mahnungen, und jetzt hat ein Inkassounternehmen angerufen - und die Mahnungen und Mahnungen und Mahnungen und Mahnungen und Drohungen. Die meisten derjenigen, die nicht auf die Warnung reagierten, hörten nie wieder von dieser Sozietät.
Tauschbörsen - Vorsicht bei Urheberrechtsverletzungen
Tauschbörse ist der Austausch von Musik- und Filmmaterialien, die im Netz über sogenannte File-Sharing-Netze durch das Urheberrecht gesichert sind. Es ist zu beachten, dass File-Sharing in nahezu allen Faellen verboten ist, da die Rechteinhaber der Verteilung nicht zustimmen. Im Grunde ist File-Sharing nicht verboten, sondern eine reine Technik. Es handelt sich nur dann um eine Verletzung des Urheberrechts, wenn der Rechteinhaber der Weitergabe nicht zustimmt.
Die Dateifreigabe im Netz hat jedoch zum Zweck, unrechtmäßig und unentgeltlich Urheberrechte zu erlangen und zu verteilen. Diejenigen, die an solchen Dateitauschbörsen teilnehmen, müssen mit einer Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzungen rechnen. 2. Diese Warnungen beinhalten oft vorgefertigte Unterlassungsaufforderungen, die Sie dazu zwingen, das betreffende Produkt nicht mehr über ein Tauschbörsenprogramm zum Herunterladen zu bereitstellen.
In manchen Fällen erfordern diese Warnungen auch, dass Sie selbst eine Unterlassungserklärung abgeben. Derartige Mahnungen sind immer mit Konventionalstrafen verknüpft, die mit der Zuwiderhandlung geschuldet werden. Oftmals beanspruchen die Rechteinhaber auch Schadensersatz. Wie geht es nach einer Warnung weiter? Jeder, der eine Verwarnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhält, sollte diese niemals ausklammern.
Ausserdem sollten Sie nicht gleich den anspruchsvollen Rechtsanwalt rufen und das Verbrechen einräumen. Der Rechtsanwalt erhält dadurch nur die notwendigen Angaben für eine Klage, da zuvor nicht klar war, wer die Copyright-Verletzung vorgenommen hat. Dies ist ein verbindliches Anerkenntnis einer Verletzung des Urheberrechts. Außerdem sollte man auf jeden Falle die vorgegebenen Termine einhalten, da es sonst zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann.
Sie sollten sich lieber von einem auf Urheberrechte spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Wozu ein spezialisierter Rechtsanwalt? Die Behauptungen können mit einem Fachanwalt erörtert werden. Der Laien hat keinen Blick auf solch massive Anschuldigungen und kann vieles verkehrt machen. Diese Warnung kann viele Angriffsstellen haben, die ein Rechtsanwalt ausnützen kann.
Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt kann dann die Unterlassungserklärung geändert und alle anfallenden Gebühren überprüft werden. Die geänderte Unterlassungserklärung ist in diesem Falle sehr hilfreich. Weil viele Menschen am Prozess der Musik- und Filmproduktion mitwirken, gibt es auch viele Rechteinhaber. Sie können daher auch mehrere Warnungen für einen einmaligen Vorgang erhalten.
Daher ist es im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen immer ratsam, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.