Abmahnung wegen Schlechter Leistung

Vorsicht bei schlechter Leistung

Eine ordentliche Kündigung wegen Leistungsschwäche ist in der Regel erst nach einer (vergeblichen) Abmahnung sozial gerechtfertigt. Niedriger Leistungsträger: Abbruch wegen schlechter oder verminderter Leistung. Performance-Mängel führen selten zur Kündigung.

Gründe für die Entlassung Leistungsschwäche

Eine Entlassung wegen schlechter Leistungen ist nur möglich, wenn der Mitarbeiter seine persönlichen Fähigkeiten nicht ausgenutzt hat. Die Klägerin ist seit 1998 in der Abteilung Verpackung der Angeklagten tätig. Die Angeklagte beendete ihr Anstellungsverhältnis mit dem Antragsteller im Jahr 2005 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, musste ihn aber nach einer erfolglosen Klage gegen seine Entlassung beibehalten.

Infolgedessen erhielt der Beschwerdeführer vier Verwarnungen wegen diverser Mißstände. Der Angeklagte hat schliesslich eine ordnungsgemässe Entlassung wegen wiederholten Fehlverhaltens ausgesprochen. Die Klägerin hat in seiner Klageschrift die Ungültigkeit dieser Beendigung behauptet. Der Austritt ist wirkungslos, da er nach 1 Abs. 1 Satz 1 KG gesellschaftlich nicht gerechtfertigt ist. Prinzipiell ist es möglich, Mitarbeiter bei schlechter Leistung zu entlassen.

Doch nicht jede unterdurchschnittliche Leistung führt zu einer schlechten Leistung. Diese muss anhand des Arbeitsinhaltes und der eigenen Leistung beurteilt werden. Er ist nur dazu angehalten, seine Pflichten so gut wie möglich zu erfüllen. Eine unterdurchschnittliche Leistung des Mitarbeiters bedeutet nicht, dass er seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausgenutzt hat.

Zum Nachweis einer schlechten Leistung muss der Unternehmer daher neben der mangelhaften Leistung des Mitarbeiters auch die Natur, den Schweregrad und die Konsequenzen der mangelhaften Leistung erläutern. Er hätte unter anderem das Ausmaß, die Natur und die Ernsthaftigkeit der Irrtümer der Mitarbeiter erläutern sollen, die mit denen des Klägers zu vergleichen sind. Ein reguläres Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis muss verschiedenen Anforderungen genügen.

Darüber hinaus muss vorab eine entsprechende Abmahnung erfolgen, wenn dies im konkreten Fall aufgrund der Ernsthaftigkeit des Fehlverhaltens nicht unterbleibt. Darüber hinaus muss die Berücksichtigung der Belange von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zeigen, dass das Kündigungsinteresse des Arbeitsgebers Vorrang hat. Abschließend muss die Beendigung anteilig sein. Es wird deutlich, dass nicht jede unterschrittene Leistung eine Beendigung rechtfertigt.

Die Arbeitgeberin muss nachweisen, dass es sich um eine Verletzung der Pflicht handelt.

Schwache Leistung und Kündigung: So leicht ist das nicht.

Sie sind als Unternehmer im Konkurrenzkampf mit Ihren Mitbewerbern. Deshalb sind sie auf gut funktionierende Arbeitskräfte angewiesen. Deshalb sind sie auf gut funktionierende Arbeitskräfte angewiesen. 4. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt die Kündigungsfrage auf. Unter anderem beschuldigte ihn sein Chef, zu lange und zu fehleranfällig zu sein. Er wurde unter anderem wegen mangelnder Leistung außerordentlich entlassen (sog. schlechte Leistung).

Die Arbeitgeberin hatte den Arbeitnehmer gebeten, sich die notwendigen zusätzlichen Erkenntnisse zu verschaffen. Der Auftraggeber kündigte die ausserordentliche Entlassung wegen schlechter Leistung, weil er dem Arbeitnehmer eine verspätete und damit fehlerhafte Abwicklung der übernommenen Tätigkeit vorwirft. Dies genügte dem staatlichen Arbeitsgericht jedoch noch nicht, um die Entlassung zu untermauern. Ein Abbruch wegen schlechter Performance ist ein sogenannter Behavioral Termination, der in der Regel eine vorherige Warnung voraussetzt.

Die Arbeitgeberin hatte mehrere Verwarnungen herausgegeben. Er hatte jedoch eine ausserordentliche (= fristlose) Kündigungserklärung abgegeben. Weil nach 626 BGB ein wesentlicher Kündigungsgrund vorliegt, der das Warten auf die Frist für den Kündiger unangemessen macht. Der LAG war nicht bekannt, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen angeblich verletzte.

Dabei haben die Juroren berücksichtigt, dass der Arbeitnehmer dem Auftraggeber mitteilte, dass ihm noch Fachkenntnisse mangelt. Weil der Arbeitnehmer nur die Erfüllung seiner Aufgabe in "mittlerer Qualität " schuldig ist, muss er vorhandenes Wissen nutzen. Ein außerordentliches (fristlose Kündigung) ist in der Regel wegen mangelnder Leistung nicht wirksam, da der notwendige wesentliche Anlass hierfür ausbleibt.

Eine fristgerechte und ordnungsgemäße Beendigung ist, wenn überhaupt, nur nach erfolgloser Abmahnung möglich. Erwägen Sie, wie Sie beweisen können, dass der Arbeitnehmer nicht sorgsam mit vollem Gebrauch seiner Kenntnis, Fertigkeiten und Ressourcen vorgehen kann. Wenn Sie Leistungsdefizite feststellen, sollten Sie vor einer Entlassung mit dem Arbeitnehmer sprechen, um die Ursachen der Leistungsschwäche zu ermitteln.

Wenn Sie dem Arbeitnehmer zunächst Hilfe leisten, steigern Sie Ihre Chance im Kündigungsschutz. Zuvor arbeitete er in einer Rechtsanwaltskanzlei und war mehrere Jahre lang geschäftsführender Gesellschafter eines Arbeitgeberverbands.

Mehr zum Thema