Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung Ticketverkauf Ebay
Warnung Ticketverkauf EbayWarnung vor Ticketverkäufen bei Ebay: Informationen und Hinweise!
Manche Leute benutzen die Ebay-Auktionsplattform, um gekaufte Karten an den Höchstbietenden wiederzuverkaufen. Dies geschieht nicht mehr nur im Musikbereich. Viele Fussballfans verkaufen ihre Karten auch gern über Online-Händler. Der Grund dafür kann von Mensch zu Mensch variieren. Ob sie sich damit anreichern wollen oder ob sie für die Veranstaltung zum entsprechenden Zeitpunkt keine Zeit finden, in den vergangenen Jahren wurden immer mehr solche Händler mit Mahnungen bestraft.
In diesem Leitfaden wird erläutert, warum eine Warnung für den Ticketverkauf bei Ebay (und anderen Domains) möglich ist, welche Bedeutung die Allgemeinen Bedingungen (AGB) haben und was das korrekte Benehmen im Falle einer bestehenden Warnung ist. Die meisten Karteninhaber sind der Meinung, dass der Erwerb oder der Besitzer der Tickets ihnen das Recht gibt, diese bei Notwendigkeit weiter zu verkaufen.
Das Recht, Eintrittskarten zu verkaufen, ist darin nicht enthalten. Dementsprechend haben viele Organisatoren und Verbände inzwischen Bestimmungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen, die ein solches Verhalten explizit verbieten. In letzterem Falle bedroht bereits eine Warnung für den Ticketverkauf bei eBay diejenigen, die den Einstiegspreis im Sinn einer Sofortkaufaktion so hoch angesetzt haben, dass dieser den Originalpreis überschreitet (wodurch die Anbieter illegal Gewinne erzielen).
Kommerzielle Verkaufsabsichten werden z.B. angenommen, wenn eine große Zahl von Tickets in einem kurzen Zeitraum veräußert wird. Ein Anwalt verschickt eine ernsthafte Warnung vor illegalem Ticketverkauf per Post, oft in drei Teilen. Unterlassungsaufforderung: Die betreffende Partei wird gebeten, vom vorherigen Benehmen Abstand zu nehmen. Dies sind oft strenge Auflagen, die zu hohen Konventionalstrafen für Verstöße führen.
Unzählige Warnungen von Fußballvereinen über den Ticketverkauf bei eBay, vagogo, etc.
Unsere Anwaltskanzlei wurde in den vergangenen Monaten nach Beginn der Bundesliga-Saison mit der Abwehr zahlreicher Verwarnungen verschiedener Bundesligavereine beauftrag. Wir haben folgende Warnungen erhalten: Der Vorwurf in den Warnungen beruht auf Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereine: öffentliches Angebot auf Handelsplattformen wie eBay, vagogo etc.
Kernpunkt der Behauptungen ist jedoch das Angebot von Tickets auf den nach dem AGB verbotenen Internetplattformen wie eBay, eBay-Rubrikenanzeigen, vagogo etc. Unserer Ansicht nach werden damit bereits im Voraus vorhandene Einwände gegen die Rechtfertigung der Abmahnung ausgeschlossen. Rechtlich gesehen sind die Kartenbedingungen nach geltender Rechtssprechung als partiell gültig anzusehen.
Die Hauptargumentation ist der von vielen Clubs geschaffene Sekundärmarkt, wo Käufer von Spielkarten diese wieder abgeben können, wenn sie die Spielkarten nicht selbst ausprobieren. Maßgebliche Bedingung für die Gültigkeit des Übereinkommens ist jedoch die Feststellung, ob diese auch mit dem Käufer abgestimmt sind. Das ist jedoch nur der Fall, wenn die Tickets unmittelbar beim Club gekauft wurden.
Bei einer Warnung sollten Sie die folgenden grundlegenden Regeln beachten: Schreiben Sie auf und halten Sie die gesetzten Deadlines ein. Sie können uns aber auch Ihre Warnung per E-Mail senden. Deshalb werden wir mit Ihnen im Fall einer außergerichtlichen Prozessvertretung einen Festpreis aushandeln.