Arbeitszeitgesetz Fahrzeiten

Lenkzeiten des Arbeitszeitgesetzes

Reisezeit ist Arbeitszeit, wenn die. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen; wenn eine private Zeitschrift im Zug oder Flugzeug liest, isst oder döst, gilt die Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, wenn dies zur Erreichung des Reiseziels erforderlich ist oder im Interesse der Arbeitnehmer liegt. Heimbesuch = Reisezeit + Behandlungszeit.

Die Gefahr an längeren Werktagen

Bei Dienstreisen mit dem Auto gilt die Regelung des Arbeitsstundengesetzes. Insgesamt ein sehr langes Arbeitsfeld. Inwiefern halten sich Arbeitnehmer und Unternehmer an das Gesetz? Zuallererst ist zu beachten, dass die EG-Verordnungen über Lenk- und Ruhezeiten und das Gesetz über das Fahrpersonal nicht für Arbeitnehmer mit einem Fahrzeuggewicht von weniger als 2,8 t gilt.

Für den gewerbsmäßigen Warenverkehr mit einem erlaubten Gewicht von 3,5 t und mehr sind die in der Mobilarbeitsverordnung (FPersV) festgelegten Lenk- und Ruhezeiten vonnöten. Allerdings müssen bereits ab einem erlaubten Gesamtmasse von 2,8 t (handschriftlich nach den Angaben der RPersV, wenn kein Erfassungsgerät zur Verfügung steht) Fahrzeiten, alle anderen Arbeits-, Lenkzeitunterbrechungs- und Pausenzeiten erfasst werden.

Für Personenkraftwagen gilt jedoch nur das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Zeit, die der Arbeitnehmer am Lenkrad verbringt, ist ebenfalls als Arbeitsstunden zu betrachten und zu den anderen zu addieren. Der Gesamtarbeitszeitaufwand darf zehn Arbeitsstunden pro Tag nicht übersteigen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass den Mitarbeitern eine Ruhepause nach längstens sechs Arbeitsstunden einräumt wird.

Der Pausenzeitraum muss für eine Dauer von sechs bis neun und für mehr als neun Arbeitsstunden 45 min sein. Wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit, einschließlich der Rückreise, aufgrund der längeren Reisezeit nicht innerhalb von zehn Arbeitsstunden abschließen kann, kann der Unternehmer ihm die Übernachtungsmöglichkeit im Freien anbieten.

Was soll der Angestellte bei unvorhergesehenen Verkehrsstaus oder ungeplanten langen Besprechungen vor Ort mitmachen? Muß er ein Hotelzimmer reservieren, wenn er (nur) nach zehnstündiger Fahrt 200 km zurücklegen muß, um am gleichen Tag nachhause zu kommen? Was passiert, wenn ein Verkehrsunfall z.B. durch Müdigkeit am Lenkrad entsteht - kann die BG dann die Bezahlung ablehnen?

Für die Kontrolle des Arbeitsstundengesetzes ist die Berufsgenossenschaft nicht verantwortlich. Der Arbeitnehmer untersteht somit auch dann dem Versicherungsschutz der obligatorischen Unfall-Versicherung, wenn er über die vom ARZG erlaubte Dauer hinausgeht. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung, wenn der Arbeitnehmer vom Auftraggeber (bessere Vorgesetzte) eindeutig gefordert wurde, bei Überschreiten der Höchstarbeitszeit in ein Übernachtungshotel zu gehen.

Widerspricht der Arbeitnehmer einer solchen Weisung, geht er auf eigene Initiative vor, so dass der Versicherungsschutz der obligatorischen Haftpflichtversicherung in Frage steht. Doch gerade der Unternehmer selbst sollte ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Arbeitszeit legen. Wenn er beispielsweise bei der Planung von Terminen, die über die Arbeitszeit hinausgehen, ein grobes Verschulden an den Tag legt oder gar bestellt, sind Regressansprüche der Berufsgenossenschaften, aber auch von potentiellen Unfallkritikern erdenklich.

Selbst wenn Lenk- und Ruhezeiten bei der Nutzung eines Autos nicht wirksam sind, sollte es bei der Terminplanung eines Arbeitnehmers keine dauerhaften signifikanten Verletzungen der Arbeitszeitvorschriften geben. Reist der Arbeitnehmer als Selbständiger, gilt die Lenkzeit als Zeitarbeitszeit. Daher sollten Beschäftigte mit externen Terminen höchstens zehn Arbeitsstunden pro Tag arbeiten, einschließlich Reisezeit.

Zuallererst ist zu beachten, dass die Verkehrssicherheit des Fahrers auch durch Müdigkeit verursacht werden kann. Es ist nicht jede Müdigkeit von geringem Ausmaß, wie bei jedem Menschen nach der Ausführung der Arbeiten, sondern eine beträchtliche Müdigkeit, die dazu beiträgt, einen falschen Fahrstil zu erzeugen. Jeder, der unter diesen Bedingungen noch ein Auto fährt, verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht als Fahrer.

Jeder, der sich (auch bei Müdigkeit) nicht mehr fahrtauglich fu?hlt, darf die Reise nicht weiterfahren. Indikationen sind z.B. lange nachtaktive Autofahrten ohne Zwischenstopps. Dies ist jedoch nur ein Hinweis auf Fahrermüdung. Sie muss durch entsprechende Unterbrechungen Ermüdungserscheinungen bei längeren Reisen verhindern. Hinsichtlich der eigenen Wahrnehmbarkeit von Überermüdung war die Rechtssprechung lange Zeit zögerlich.

Gemäß 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b.) ist eine Person, die "ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr fährt, obwohl sie das Kraftfahrzeug wegen psychischer oder physischer Schäden nicht gefahrlos fahren kann", strafrechtlich verfolgt. Überermüdung gehört auch zu dieser Beschreibung des SGB. Wie bereits gesagt, muss der Ermüdungsgrad berücksichtigt werden.

Tritt trotzdem ein Unfall aufgrund von Müdigkeit ein, so ist die Antwort auf die Fragestellung, ob der Fahrer die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht hätte voraussehen und damit letztendlich vermeiden können, von seinen eigenen Erkenntnissen und Fertigkeiten, der Klugheit und Eigenkritik des Fahrzeugführers abhängig (BGH, Urteil vom 17. 11. 1994, Rechtssache 4 StR 441/94, DAR 1995, 114).

Der Bundesgerichtshof ist jedoch der Auffassung, dass ein Fahrer vor dem Einschlafen am Lenkrad immer klare Ermüdungserscheinungen hat. Das heißt, bei Müdigkeit durch einen Unfall ist Nachlässigkeit immer an der Tagesordnung - und damit auch strafrechtliche Haftung.

Schon aus diesem Grunde kann nur jedem Fahrer mit einer unklaren Unfallursache dringend davon abgehalten werden, sich in die Angelegenheit einzumischen (Fahrstrecke, Fahrzeit, letztes Break, etc.), bevor er sich rechtlich anstrengt. Als Firmenwagenbesitzer ist daher in erster Linie anzugeben, dass an längeren Werktagen nach dem ARZG die Arbeitszeiten in der Regel zur Arbeitszeitenzugehören.

Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer in seiner Funktion als Pkw-Fahrer für sein Fahrkönnen selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass er in erster Linie dafür verantwortlich ist, ob und wie lange er nach einem längeren Werktag mit dem Auto nach Hause fährt.

Mehr zum Thema