Wie Kündige ich einen Mietvertrag

So kündigen Sie einen Mietvertrag

Sie können in den folgenden Ausnahmefällen einen Mietvertrag kündigen, ohne einen neuen Mieter zu finden. Vor dem Auszug des Mieters muss jedoch immer der erste Schritt getan werden: Der Mieter muss seinen Mietvertrag kündigen. Er muss weiterhin nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen. Der Mieter muss einen unbefristeten Mietvertrag auch gerichtlich oder schriftlich kündigen.

2 Mieterschutz - wann und wie kündige ich meinen Mietvertrag? ?

Ein Mietvertrag muss immer in Bezug auf den Hauptwohnsitz des Mietinteressenten in schriftlicher Form zustandekommen. Bei den Mietverträgen gibt es zwei Arten: solche, die nicht mehr als drei Jahre laufen (I) und solche, die für einen Zeitraum von 9 Jahren geschlossen werden (II). Sie kann nicht ohne Zustimmung beider Parteien abgebrochen werden.

Der Kurzmietvertrag kann nur einmal in schriftlicher Form und mit einer maximalen Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden. Der Mietvertrag endet nicht automatisch: er muss spätestens 3 Monaten vor Ende der Laufzeit aufgelöst werden. Andernfalls besteht der Mietvertrag für 9 Jahre. Der Mietvertrag kann entweder vom Pächter (a) oder vom Pächter (b) fristlos aufgelöst werden.

Die Kündigungsmöglichkeit besteht für den Nutzer mit einer Frist von 3 Monaten. VORSICHT: Der Eigentümer hat Anspruch auf eine Vergütung von 3, 2 oder 1 Monatsmiete(n) während der ersten 3 Jahre des Mietvertrages (je nachdem, welches der ersten 3 Jahre beendet ist). AUSNAHME: Ein nicht registrierter Mietvertrag kann fristlos und entschädigungslos beendet werden.

Die vorzeitige Kündigung des 9-Jahres-Mietvertrages durch den Eigentümer kann auf drei verschiedene Weisen erfolgen: zur eigenen Nutzung, für größere Baumaßnahmen oder ohne Grund. Kündigungsfristen von 6 Monate sind stets zu beachten. Für den Eigengebrauch muss das Beendigungsschreiben die Person des neuen Pächters und das Familienverhältnis wiedergeben. Die neue Mieterin muss innerhalb eines Jahrs und für einen Zeitraum von zwei Jahren umziehen.

Im Falle größerer Baumaßnahmen kann die Auflösung nur zum Ende des ersten und zweiten Drittel der 9-jährigen Mietzeit erfolgen. Die Baubewilligung, ein detaillierter Voranschlag oder eine Leistungsbeschreibung sind in diesem Falle vom Bauherrn vorzulegen. Der Baubeginn muss innerhalb von sechs Monate und die Fertigstellung innerhalb von 24 Monate nach der Beendigung erfolgen.

Bei nicht termingerechter Ausführung der Arbeit kann der Pächter eine Vergütung in Form von 18 Monaten Miete verlangen. Schliesslich kann der/die VermieterIn den Mietvertrag nur zum Ende des ersten und zweiten Drittel der Laufzeit von neun Jahren und nur durch eine Abfindung in Form von 9 oder 6 monatlichen Mieten (je nachdem, ob der Mietvertrag zum Ende des ersten oder zweiten Drittel beendet wurde) auflösen.

Nicht zuletzt wird oft die Frage gestellt, wie der Vertrag aufzulösen ist. Sie könnte daher prinzipiell oral abgewiesen werden. Um jedoch die Beendigung nachweisen zu können und der Adressat die Existenzberechtigung der Beendigung nicht in Frage stellen kann, empfiehlt es sich, die Beendigung per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung zu senden. Bei Problemen zwischen Mietern und Vermietern ist das Landgericht des Standortes des Mietobjektes verantwortlich.

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