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Mietvertrag Kündigen Vermieter
Pachtvertrag kündigen VermieterMietvertrag:
Kündigung des Mietvertrages als Vermieter in München
Du möchtest einen Mietvertrag kündigen? Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mietvertrag nur nach den geltenden Bestimmungen aufzulösen ist. Wurde keine konkrete Mietdauer festgelegt, so ist der Mietvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen, das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen aufkündigt werden. Andererseits läuft ein für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossener Mietvertrag erst nach dem Ende des vertraglich festgelegten Kündigungstermins aus, es sei denn, er wird in den rechtlich zulässigen Ausnahmefällen beendet.
Der Gesetzgeber trennt zunächst zwischen außerordentlicher und ordentlicher Beendigung. Welche rechtlichen Voraussetzungen für die Kündigungsfrist bestehen, hängt von der Mietart ab. Der Mietvertrag für Wohnfläche kann nur bei einem Kündigungsgrund gekündigt werden. Die Beendigung eines Mietvertrags für Geschäftsräume - sofern dieser Mietvertrag auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen wurde - erfordert jedoch nur im Fall einer Sonderkündigung einen wesentlichen Grund.
Die zu beachtenden Fristen variieren ebenfalls je nach Objekt. Alle Vermieter müssen alle Mieter kündigen. Eine ( "Teil-)Kündigung durch die einzelnen Parteien des Mietvertrags ist nicht zulässig, es sei denn, die Partei, die den Mietvertrag nicht kündigt, wurde effektiv repräsentiert; zu diesem Zweck sollte die Partei, die den Mietvertrag kündigt, eine Original-Vollmacht der anderen Parteien dem Mietvertrag, der dem Schreiben der Beendigung zugrunde liegt, beilegen.
Im Kündigungsschreiben muss der Wunsch einer der Vertragsparteien, den Vertrag einseitig zu kündigen, hinreichend klar zum Ausdruck kommen. Eine unrichtige Festlegung der Kündigungsfrist ist für die Gültigkeit der Beendigung nicht zwingend notwendig, aber in der Regel ratsam; eine falsche Festlegung macht die Beendigung nicht ungültig, sondern bewirkt nur eine Beendigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Es muss nicht jede Beendigung gerechtfertigt sein. Eine reguläre Beendigung des Mietvertrags für Wohnfläche muss der Nutzer nicht rechtfertigen. Weder der Vermieter noch der Vermieter sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Beendigung eines Mietvertrags für Geschäftsräume auf unbegrenzte Zeit zu begründen. Bei außerordentlicher Beendigung eines jeden Mietvertrags müssen immer Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses bestehen, diese müssen jedoch nur im Beendigungsschreiben für die außerordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Kündigungsfrist genannt werden; bei der Anmietung von Geschäftsräumen ist eine Benachrichtigung über die Gründe für die Beendigung im Beendigungsschreiben nicht notwendig.
Im Falle der ordentliche Beendigung eines Wohnungsmietvertrages durch den Vermieter müssen sich die Gründe für die Beendigung (berechtigtes Interesse) aus dem Beendigungsschreiben ergaben. Der Mietvertrag muss in schriftlicher Form gekündigt werden. Andererseits kann die Beendigung von Mietverträgen für Geschäftsräume prinzipiell auch verbal ausgesprochen werden, was jedoch aus Beweissicherungsgründen absolut nicht ratsam ist. Sie wird mit Zugang der Mitteilung beim Empfänger der Mitteilung gültig.
Wenn die Mitteilung dem Empfänger selbst ausgehändigt wird, geht sie zum Übergabezeitpunkt ein. Wird die Kündigungserklärung per Brief oder Kurier übermittelt, so geht sie in dem Augenblick ein, in dem sie in den Einflussbereich des Empfängers der Mitteilung eingetreten ist, so dass dieser unter gewöhnlichen Umständen die Gelegenheit hat, den Wortlaut der Mitteilung zur Kenntnisnahme ( "in der Regel bei der Einfügung in den Briefkasten") zu entnehmen.
Durch die außerordentliche Auflösung kann ein Mietvertrag - auch bei befristetem Abschluss - mit sofortiger Wirkung auflöst werden. Eine wichtige Ursache besteht, wenn unter Beachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalls, vor allem des Verschuldens der Vertragspartner, und unter Beachtung der Belange beider Parteien die Fortführung des Vermietverhältnisses bis zum Fristablauf oder bis zur anderweitigen Auflösung des Vermietverhältnisses für die kündigende Partei nicht zu erwarten ist.
Befindet sich der Pächter mit der Zahlung der Miete für 2 oder mehr Monate im Rückstand, gibt es einen wichtigen Anlass für die ausserordentliche Auflösung des Mietobjektes. Abgesehen von einigen Ausnahmefällen (z.B. Mietrückstand) ist eine außerplanmäßige Auflösung erst nach fruchtlosem Verstreichen einer gesetzten Nachfrist oder nach fruchtloser Mahnung möglich.
Im Falle einer ausserordentlichen Beendigung eines Mietvertrags sind keine Termine einhalten. Das Mietverhältnis wird mit Erhalt der Kündigungsmitteilung fristlos gekündigt. Bei ordentlicher Beendigung eines Mietvertrags durch den Vermieter ist ein berechtigtes Zinsinteresse erforderlich. Kündigungen zum Zweck der Mietzinserhöhung sind nicht möglich. Der Gesetzgeber gibt 3 Beispiele, deren Existenz in einem legitimen Sinne angenommen werden kann: Der Vermieter wird an einer sachgerechten ökonomischen Nutzung der Immobilie gehindert.
Kündigungsfristen sind abhängig von der Mietvertragsart: Bei einem Mietvertrag für Geschäftsräumlichkeiten ist eine außerordentliche Beendigung längstens zum dritten Arbeitstag eines Kalenderquartals zum Ende des Folgequartals zulässiger. Im Falle einer Pacht für ein Grundstück oder ein Grundstück, das keine Betriebsstätte ist, ist eine gewöhnliche Beendigung des Mietverhältnisses möglich, wenn die Pacht in Tagen an jedem Tag am Ende des Folgetages berechnet wird; wenn die Pacht in Kalenderwochen, längstens am ersten Arbeitstag einer Kalenderwoche am Ende des Folgemonats, längstens aber am dritten Arbeitstag eines Folgemonats am Ende des Folgemonats, bei einer Pacht für ein nicht bebautes Grundstück nur am Ende eines Kalenderquartals.
Ein Mietvertrag über Wohnfläche kann längstens zum dritten Arbeitstag eines Kalendermonates zum Monatsende nach dem nächsten Monat gekündigt werden. Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen um weitere 5 und 8 Jahre ab Bereitstellung der Wohnfläche. So kann die Kündigungsdauer für den Vermieter je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monaten sein.
Die Frist wird bei einem Mietvertrag für Wohnfläche in einem vom Vermieter genutzten Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten um 3 Monaten erhöht. Im Falle von Mietwohnungen hat der Pächter die Wahl, einen Notfall anzumelden und der Beendigung nach erfolgter Beendigung zu widersetzen, auf die er im Beendigungsschreiben stets hinzuweisen ist.
Dabei sind die Belange des Eigentümers oder Eigentümers abzuwägen. Bei der Räumung könnte dies zu einer temporären Mietvertragsverlängerung kommen.