Abmahnung Arbeitsrecht Widerspruch

Warnung Arbeitsrecht Opposition

Zugleich droht er Ihnen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn sich Ihr Fehlverhalten wiederholt. Tätigkeit eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Der Warnhinweis des Arbeitgebers hat zwei Funktionen. Das Arbeitsrecht von A bis Z. Der Warnhinweis unterscheidet sich im Arbeitsrecht von dem Warnhinweis.

Warnung Arbeitsrecht - Einspruchsrecht für Angestellte

Wenn Sie als Angestellter eine Verwarnung von Ihrem Auftraggeber erhalten, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und über die zu ergreifenden Maßnahmen nachdenken. In diesem Zusammenhang sind die Einspruchsrechte von Bedeutung, die ein Mitarbeiter für sich in Anspruch nehmen kann. Kurzschlußreaktionen sind jetzt nicht mehr erforderlich, denn im eigenen Interesse sollte jeder Mitarbeiter das nun verstörte Vertrauensbeziehung wieder zu beheben oder wenigstens Verhalten zu verhindern suchen, das die Beziehung zum Auftraggeber noch weiter belastet.

Kein Mitarbeiter darf eine Abmahnung implizit annehmen. Er hat das Recht, seine Meinung zu klären und nach aussen hin auszudrücken, dass er die Warnung oder deren Inhalt nicht annimmt. Das sollte auch der Mitarbeiter auf jeden Fall tun, wenn er sich unfair gehandhabt sieht, denn im Fall eines möglichen späteren Kündigungsstreits durch den Auftraggeber aus Verhaltensgründen kann der Einspruch dann von großer Wichtigkeit sein.

Was muss der Mitarbeiter nach der Abmahnung durch den Auftraggeber tun? Gegen die Abmahnung, dass er an der Rechtmässigkeit dieser Abmahnung zweifelt, kann der Mitarbeiter Einspruch erheben. Es ist zwingend erforderlich, dass die Beschäftigten eine Abmahnung des Arbeitgebers mit ihrer Unterzeichnung nicht akzeptieren und damit die in der Abmahnung beschriebenen Tatsachen dem Auftraggeber gegenüberstellen.

Achtung: Widerspruch in schriftlicher Form aussprechen! Für die möglichen Konsequenzen ist es von Bedeutung, dass der Mitarbeiter eine Gegenerklärung zum gemahnten Handeln ausspricht. 83 Abs. 2 BetrVG gibt dem Mitarbeiter das Recht, vom Auftraggeber die Aufnahme der eigenen Gegenerklärung in die Belegschaftsakte zu fordern.

Wenn es in Ihrem Betrieb einen eigenen Beirat gibt, sollte dieser sowohl über die Warnung als auch über den Einspruch unterrichtet werden. Bestehen begründete Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Abmahnung, so ist auch hier das Recht des Mitarbeiters gegeben. Kann die Rechtmässigkeit der Abmahnung in Frage gestellt werden, ist der Auftraggeber dazu angehalten, diese Abmahnung zurückzuziehen und auch aus der Belegschaftsakte zu streichen, wenn sie bereits darin enthalten ist.

Verweigert der Dienstgeber dies, kann der Dienstnehmer eine Klage auf Entlassung und Entlassung aus der Dienstakte einreichen. Keine Einwände gegen die Warnung? Ungeachtet der gesetzlichen Möglichkeit, die der Mitarbeiter im Umfang der Abmahnung hat, erleidet er zunächst keine Rechtsnachteile, wenn er nach einer Abmahnung zunächst nichts ergreift.

Erfolgt nach der Abmahnung eine betriebsbedingte Entlassung, so ist der Unternehmer weiter dazu angehalten, die Rechtmässigkeit der Entlassung anhand der vorangegangenen Abmahnung nachzuweisen. Vorsicht - es gibt keine Termine für Warnungen für Arbeitgeber! Die meisten Unternehmer sind der Ansicht, dass sie nicht viel Zeit haben, die Pflichtverletzung eines Mitarbeiters mit einer Verwarnung zu ahnden.

Auch eine Warnung vor einem Ereignis, das sich vor langer Zeit ereignet hat - zum Beispiel vor einem oder zwei Jahren - ist denkbar. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit einem vom Auftraggeber verloren gegangenen Kündigungsschutzverfahren, da er in diesem Falle die umstrittene Pflichtverletzung trotzdem mahnen möchte.

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