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Maximale Arbeitszeit Woche
Höchstarbeitszeit pro WocheAzubis ab 18 Jahre und älter
Ihre Tagesarbeitszeit, Pausen oder die Ruhezeiten zwischen Ende der Arbeit und Beginn der Arbeit sind exakt vorbestimmt. Sie finden die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten in Ihrem Auszubildendenvertrag. Es resultiert aus dem Arbeits-, Tarif- oder Individualvertrag. Bei der Arbeitszeit ist es für Sie von Bedeutung, die Bedingungen Arbeitszeit, Schichtdauer und Arbeitstage im Detail zu wissen.
Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Anfang bis zum Ende der Arbeitszeit ohne Schonzeiten. Schichtdauer ist die Arbeitszeit inklusive Unterbrechungen. Sind Sie als Trainee über 18 Jahre jung, gelten für Sie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitszeit: Der Arbeitstag darf acht Arbeitsstunden nicht übersteigen. Er kann jedoch auf bis zu zehn Arbeitsstunden pro Tag und 60 Arbeitsstunden pro Woche angehoben werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Wochen nicht mehr als acht Arbeitsstunden beträgt.
Pausenzeit: Wenn Sie mehr als sechs bis neun Arbeitsstunden arbeiten, haben Sie Anrecht auf eine Pausenzeit von mind. 30min. Bei mehr als neun Arbeitsstunden müssen Sie eine Unterbrechung von 45min einplanen. Ruhephase: Zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der Arbeit müssen mind. elf Arbeitsstunden sein.
An manchen Orten wie Restaurants, Hotellerie oder Krankenhäuser kann die Verweildauer um eine weitere halbe Autostunde reduziert werden. Samstags, Sonntags und an Feiertagen bleibt für Jugendliche die Arbeitsfreiheit erhalten. Wenn Sie am Sonnabend oder Sonnabend angestellt sind, muss Ihr Unternehmen Ihnen einen zusätzlichen freien Tag in der gleichen Woche einräumen. Arbeitszeit: Das Jugendschutzgesetz beschränkt Ihre Tagesarbeitszeit auf acht und 40 Wochenstunden.
Wenn Sie an einigen Tagen weniger als acht Arbeitsstunden haben, kann Ihr Unternehmen Sie an anderen Tagen bis zu achteinhalb Arbeitsstunden auslasten. Ruhe: Wenn Sie zwischen viereinhalb und sechs Arbeitsstunden arbeiten, haben Sie das Recht auf eine Unterbrechung von einer halben Arbeitsstunde. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Arbeitsstunden muss die Pausenzeit mind. eine Arbeitsstunde sein.
In der Gastronomie ist die Tätigkeit bis 22.00 Uhr, im Schichtdienst bis 23.00 Uhr gestattet. Vom Ende der Arbeiten bis zum Beginn der Arbeiten müssen Sie sich jedoch immer wenigstens zwölf Arbeitsstunden ununterbrochen erholen können.