Elektronische Werbung

Online-Werbung

Mobbing durch unerwünschte elektronische Werbung. Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "elektronischer Werbung" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Hier finden Sie eine große Auswahl an hochwertigen Gadgets und elektronischen Produkten mit Werbung. Wenn die elektronische Einwilligung auch für die Werbung per E-Mail genutzt werden soll, muss auch das Double-Opt-In-Verfahren angewendet werden. Das betrifft jedoch nur die Zustimmung zur schriftlichen Werbung.

Werbung auf elektronischem Wege ohne Zustimmung

Es muss ja irgendwann noch Kundinnen und Kunden gibt, die auf unerwünschte Werbung mit einem Kaufrausch zurückhalten. Es ist schwer zu verstehen, warum so viele Einzelhändler ihren Kundinnen und Kunden auch ohne ihre Zustimmung immer noch Werbeaussagen unterbreiten. Weil der Gesetzgeber im UWG eindeutig festgelegt hat, dass Werbung, die der Auftraggeber nicht will, eine unangemessene Irritation ist.

Daher gestattet 7 Abs. 3 UWG den Versand von Werbung per E-Mail ohne ausdrückliches Einverständnis des Adressaten, wenn die beworbene Ware der bisher erworbenen ähnlich ist. Als Online-Shop-Betreiber musste nun aber vor dem Berliner Oberlandesgericht entscheiden, dass die Beurteilung des Anbieters nicht über die vermutete Gemeinsamkeit entscheiden soll (Urteil vom 18.03.2011, Az.: 5 W 59/11).

Die Betreiberin wurde von einem Auftraggeber geklagt, der sich durch seine elektronische Werbung (Online-Werbung) schikaniert fühlt, die er in Gestalt eines Newsletter erhalten hat. Kurze Zeit später bekam er ohne sein ausdrückliches Einverständnis E-Mail-Werbung aus dem Shop. Die beworbene Mail "must-haves for your Silvesterparty" enthielt ein "wireless speaker set", "Origami Papierservietten", "shining party glasses", "funny ice cube shapes" und ein Musikmischgerät.

Es handele sich dabei um "ähnliche Waren oder Dienstleistungen" - immerhin sei das vorher erworbene Wild auch ein Party-Accessoire - und er verwies auf die Ausnahme in § 7 Abs. 3 UWG. Ein IT-Händler könnte nach dieser Devise zum Beispiel seinen Kundinnen und Kunden sein gesamtes Angebot ohne deren Zustimmung per E-Mail bereitstellen.

Die Jury sah auch diese Gefährdung und bestritt eine Gemeinsamkeit der Waren. Die Geduld Spiel gekauft und die Waren jetzt geworben sind nicht ahnlich. Weil Ähnlichkeiten nur dann bestehen, wenn die Erzeugnisse untereinander vertauschbar sind oder dem selben oder wenigstens einem vergleichbaren Bedürfnis oder Zweck nachkommen. So wurden sie auch in der Post geworben.

Auch die Ausnahme des 7 Abs. 3 UWG ist zurückzuweisen, da die Gemeinsamkeit immer sachlich festgestellt werden muss. Entscheidend ist nicht der objektive Blick des Inserenten, sonst könnte er das explizite Verbot der Werbung durch diese Tür umfahren.

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