Raucherzonen in Betrieben

Räucherräume in Unternehmen

Muß der Arbeitgeber mit dem Rauchen aufhören? Obwohl das Rauchen in den meisten Betrieben - auch während der Arbeitszeit - erlaubt ist, besteht kein Rechtsanspruch darauf und das Rauchen ist in bestimmten Raucherzonen oder auch in privaten Betrieben in diesen Betrieben erlaubt. In Unternehmen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zum Thema "Raucherpausen", bei denen Mitarbeiter ihre Arbeit unterbrechen. Spezialistin für Arbeitsrecht in Köln.

Raucherentwöhnung im Unternehemen - was müssen Betriebe berücksichtigen?

Der Anspruch auf einen Nichtraucherarbeitsplatz ergibt sich aus der Vorschrift des § 618 Abs. 1 BGB. 5 der ArbStättVO präzisiert. Dementsprechend muss der Unternehmer Nichtraucher vor Zigarettenrauch und den damit verbundenen Gesundheitsschäden bewahren. "Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einem vollständigen Rauchverbot", unterstreicht Anne Kronzucker, Rechtsanwältin bei der D.A.S. Anwaltskanzlei.

Nur den Nichtraucherschutz vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens schreibt der Gesetzgeber vor - aber keine "Umerziehung" von Rauchenden zu Nichtrauchenden ( "Umerziehung") (BAG Az. 1 AZR 499/98)! Schließlich müssen die Unternehmer auch die Persönlichkeitsrechte der Rauchenden schützen (Art. 2 Abs. 1 GG). Aus diesem Grund kann ein Unternehmen im Sinne des Hausrechtes ein allgemeines Rauchverbot verhängen, gleichzeitig aber auch das Rauchverbot in gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten Pausen und in speziellen Raucherzimmern einführen.

Wichtiger Hinweis: Hat ein Unternehmen einen eigenen betrieblichen Beirat, so hat es ein Recht auf Mitwirkung bei der praktischen Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 87 BetrVG). Die Nichtraucherschutzmaßnahmen nach der Arbeitsplatzverordnung gelten nur für Arbeitnehmer und Unternehmer. Bei Unternehmen, die vom öffentlichen Verkehr abhängig sind - wie z. B. Gastronomie - kommt der Raucherschutz der Arbeitsstättenverordnung nur bedingt zur Anwendung.

Auch das Gaststättengesetz der Länder sieht verschiedene Bestimmungen zum Raucherverbot in Restaurants und Diners vor. Inwiefern muss der Schutz von Nichtrauchern gewährleistet sein? Die konkrete Umsetzung des Nichtraucherschutzes durch den Auftraggeber bleibt ihm im Einzelfall überlassen: Der Raucher kann selbst entscheiden, ob er eigene Räume oder Raucherzonen für die Raucher zur Verfügung stellt oder ob er Nichtraucher- und Raucherarbeitsplätze aufbaut.

Auch nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 1 AZR 499/98) dürfen Firmen Kollegen zum Thema Raucherei auf freie Flächen hinweisen. Aber auch hier kann es Ausnahmeregelungen geben: Ein Betrieb mit Lagermöglichkeiten für brennbare Substanzen kann beispielsweise auch das Rauchverbot im Außenbereich erlassen. Das einzig Wichtige ist: "Wenn Raucher am Arbeitplatz dürfen nicht im selben Zimmer sitzen", unterstreicht der D.A.S.-Experte.

Das darf jedoch nicht zu berufsbedingten Benachteiligungen von Nichtrauchern fuehren. Grundsätzlich ist das Tabakverbot für alle Beschäftigten verbindlich. Auch wenn ein Rauchender allein im Arbeitszimmer steht - weil seine Kolleginnen und Kollegen nicht da sind oder er in einem einzelnen Arbeitszimmer sitzen - darf er sich keine zünden. "Bei Missachtung des Rauchverbots kann der Arbeitnehmer eine Verwarnung aussprechen und den Vertrag bei erneuter Verletzung des Rauchverbots auflösen.

Selbst selbst verschriebene "Raucherpausen" ohne "Stempelung" können eine Beendigung begründen (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 10 Sa 712/09). Die Chefin oder der Chef der Firma Raucher, alle Angestellten Raucher, warum sollte ein Konzern Massnahmen zum Schutze der Nichtraucher ergreifen? "Ist die ganze Erwerbsbevölkerung für das Thema Raucherentwöhnung im eigenen Haus und der Auftraggeber gestattet dies, ist ein Raucherschutz nicht erforderlich", so der Rechtsexperte der D.A.S. "Wenn jedoch nur ein Arbeitnehmer dagegen Einspruch erhebt, muss der Auftraggeber ihn gemäß 5 ArbStättV vor den Folgen des passiven Rauchens schützen".

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