Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung während Krankheit Erhalten
Warnung im KrankheitsfallWarnung Arbeitsgesetz
lch bin schon lange krankgeschrieben. Ich habe während der ganzen Laufzeit der AU E-Mails an die Mitarbeiter verfasst, in denen eine Unterschrift mit meiner Funktionsbeschreibung im Unternehmen vermerkt war, um technische Anfragen etc. zu beantwort. Aus diesem Grund bat er mich, die Unterschrift nicht mehr mit meiner vorherigen Aufgabe zu benutzen, und als ich dies aus Versehen wieder tat (dies wurde bisher auf meinem Service-Laptop so festgelegt, dass es nun direkt eingelegt wurde), schickte er mir eine Warnung.
Ungeachtet dessen, ob ein solches Versäumnis eine Warnung rechtfertigen würde, stelle ich mir die Fragen, ob eine Warnung während der AU überhaupt möglich ist? Tatsächlich sind meine Aufgaben aus dem Beschäftigungsverhältnis während dieser Zeit ausgesetzt und der Auftraggeber hat kein Anweisungsrecht? Ihre Leistungsverpflichtung ist während der AU ausgesetzt, jedoch nicht alle Vertragspflichten, vgl. § 616 BGB.
Weitergehende Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis bleiben erhalten und werden nicht ausgesetzt, so dass Sie diese auch während der AU verletzen können. Wenn Sie zum Beispiel während der AU Geschäftsgeheimnisse preisgeben würden, hätten Sie einen Rechtsschutz. Der Gebrauch einer Ihnen untersagten Unterschrift kann auch eine solche Verletzung des Vertrages bedeuten, so dass sie auch während der AU verwarnt werden kann.
Vorsicht oder Kündigung während Krankenscheine
Hallo, ich habe seit Beginn dieser Kalenderwoche einen Krankenversicherungsnachweis. Aber mein Vorgesetzter ist der Ansicht, dass ich noch zu erreichen sein sollte, was ich zunächst verstehen kann. Doch es hat mich immer öfter beeindruckt, dass er gerade bei mir doch schon sehr regelmäà während Ferien oder anderes macht. Meinen Krankenstand erhielt ich aufgrund von Stress-Symptomen und hatte daher nicht die Absicht, mich wieder mit Arbeiten zu beschäftigen.
Kann man nun aufgrund dieser Fakten eine Warnung oder gar die Kündigung einholen? Hallo, wenn weder ein Kollektivvertrag noch Ihr eigener Anstellungsvertrag etwas anderes vorsieht, muss der Mitarbeiter dem Auftraggeber bei Krankheit oder Ferien nicht zur Verfügung stehen. Vielmehr sind sie gerade im Krankheitsfall als Mitarbeiter dazu angehalten, alles zu tun, um schnellstmöglich wieder zu Kräften zu kommen.
Bei einer Warnung oder Kündigung wäre durchaus der springende Punkt, da diese gerade wegen der Stresssymptome eine Berührungsgefahr zu vermeiden suchten. Nach den uns vorliegenden Entscheidungen ist noch keine Kündigung für erklärt rechtskräftig geworden, da ein Mitarbeiter im Krankheitsfall nicht zur Verfügung stand. Das Ganze noch einmal vom Rechtsanwalt zu lesen. Dank für wird die Hilfskraft am nächsten Tag wieder mit meinem Boss sprechen.
Er hat mich gerade angerufen! Im September hatte ich 2,5 Schwangerschaftswochen und jetzt habe ich auf meinem Account festgestellt, dass ich diesmal kein Bargeld habe.