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Fristlose Kündigungsgründe für Arbeitgeber
Gründe für eine fristlose Kündigung für ArbeitgeberAufhebung des Arbeitsvertrags wegen schweren Fehlverhaltens des Arbeitsgebers (außerordentliche Kündigung) - Citizens - Guichet.lu - Administrative guide /
Wenn ein Mitarbeiter eine Kündigung ausgesprochen hat, ist er in der Regel zur Einhaltung einer Frist für das endgültige Ausscheiden aus dem Unternehmen gezwungen. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitsgebers hat er jedoch die Option, seinen Anstellungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Jeder Mitarbeiter, ungeachtet der Natur seines Arbeitsvertrages (befristet/unbefristet) oder seines Tätigkeitsbereichs (öffentlich/privat), hat die Option, bei schwerwiegendem Fehlverhalten seines Arbeitsgebers ohne Einhaltung einer Frist zu entlassen.
Wie bei einer regulären Entlassung durch einen Mitarbeiter gibt es zwei Wege, den Arbeitgeber über die Entlassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu informieren: entweder durch eingeschriebenen Brief oder durch persönliche Übergabe des Entlassungsschreibens an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss in diesem Falle das Doppel des Briefes als Eingangsbestätigung unterschreiben. Mit seinem Entlassungsschreiben teilt der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber mit, dass er das Anstellungsverhältnis wegen schweren Fehlverhaltens des Arbeitgebers kündigen wird.
Er ist nicht dazu angehalten, die genaue Begründung seiner Entlassung anzugeben. Allerdings ist es ratsam, die vom Arbeitgeber beschuldigten Tatsachen und die Ursachen für das schwere Fehlverhalten zu erörtern. Spätestens einen Monat nach Bekanntwerden kann der Mitarbeiter dem Arbeitgeber die Tatsachen nachweisen. Erfährt der Mitarbeiter am dritten Tag nach dem dritten Tag von einem Fehlverhalten des Arbeitsgebers, kann er dies nicht mehr als Grund für eine Beendigung nach dem dritten Tag vorbringen.
Diese müssen echt sein und der Mitarbeiter muss sie nachweisen können, d.h. im Fall einer eventuellen Klage vor dem Arbeitsrichter (Teil eines jeden Friedensgerichts), um den geeigneten Nachweis zu erbringen. Tatsächlich kann der Arbeitgeber ein schwerwiegendes Fehlverhalten abstreiten, d.h. er kann sich beim Arbeitsrichter über die fristlose Entlassung beschweren und vom Mitarbeiter Schadensersatz wegen Nichtbeachtung der Frist (die der Frist für die ordentliche Entlassung des Arbeitnehmers entspricht) verlangen.
Außerdem hat der Mitarbeiter die Option, sich an das Arbeitsamt zu wenden, um das schwere Fehlverhalten des Arbeitsgebers anzuerkennen und von ihm eine Entschädigung zu verlangen, damit er später Arbeitslosenunterstützung beziehen kann. Wenn die fristlose Entlassung auf sexueller Nötigung beruht, kann der ansässige Arbeiter beim Präsidenten des Arbeitsgerichtes in Erwartung einer inhaltlichen Beurteilung des Falles (d.h. der Beurteilung seiner Beschwerde auf Feststellung des schweren Fehlverhaltens des Arbeitgebers) eine befristete Arbeitslosenunterstützung verlangen.
Zu diesem Zweck muss der Mitarbeiter beim Präsidenten des Arbeitsgerichtes einen entsprechenden Schriftsatz einreichen (siehe "Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht"). Entscheidet das zuständige Richter dann, dass die fristlose Beendigung nicht zu rechtfertigen war, wird der Mitarbeiter aufgefordert, das erhaltene Arbeitsentgelt zeitweilig an den Arbeitsfonds (Fonds für Beschäftigung) zu erstatten. Jede Tat oder jedes Versäumnis, das die sofortige und endgültige Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses verhindert, wird als Grund für eine fristlose Abberufung des Mitarbeiters angesehen.
Zu den Tatsachen, die die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und die Leistung einer Entschädigung begründen können, gehören: die fehlende Anmeldung des Arbeitnehmers bei der sozialen Sicherheit; die erneute Nicht- oder Verspätung der Lohnzahlung; Beleidigung, Drohung, physische Gewalttätigkeit oder geschlechtsspezifische Belästigungen durch einen anderen Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber nicht ernsthaft in Kauf genommen oder vom Arbeitgeber selbst verschuldet werden; die mehrfache und systematische Nichtgewährung der Freistellung durch den Arbeitnehmermitarbeiter.
Bei fristloser Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines schweren Fehlverhaltens des Arbeitsgebers wird ihm eine Entschädigung gewährt, wenn er nachweist, dass ein tatsächlicher Schaden entstanden ist; ein kausaler Bezug zwischen dem Fehlverhalten des Arbeitsgebers (das im Fall einer berechtigten Beendigung bereits bewiesen ist) und dem entstandenen Schaden. b) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu entschädigen. Eine fristlose Beendigung durch den Mitarbeiter aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitsgebers kann jedoch nicht mit einer unrechtmäßigen Beendigung gleichgesetzt werden, so dass der Mitarbeiter prinzipiell weder Ansprüche auf eine Kündigungsentschädigung in Form der während der Kündigungszeit zu zahlenden Vergütung noch auf eine Abstandszahlung hat.
Jedoch hat er ein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung, wenn das zuständige Gericht zu dem Schluss kommt, dass eine fristlose Beendigung durch ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitsgebers begründet ist (siehe in diesem Sinne "Antrag auf Arbeitslosenunterstützung als Einwohner" und "Antrag auf Arbeitslosenunterstützung als Grenzgänger"). Beendet der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis nach fristgerechter Entlassung, d.h. während der Kündigungszeit, hat er ein Anrecht auf eine Abfindung, wenn er seit mehr als 5 Jahren bei demselben Mitarbeiter angestellt ist.
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