Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Abmahnung und Kündigung Gleichzeitig
Warnung und Abbruch gleichzeitigFachinformation für die Kunststoffbranche
Das Wichtigste aus der Kunststoffindustrie tages- und/oder wochenweise auf Ihrem Computer. Wer bietet was? Wir sind ein respektiertes, dynamisch arbeitendes und in der Nordwestschweiz ansässiges Unter-nehmen. Das Haupttätigkeitsfeld ist die Produktion von "technischen Kunststoffkomponenten", seit 1960 produzieren wir Farbmischungen und -konzentrate. Gefertigt wird nach Kundenwunsch, DIN 47002, RAL 840-HR, IEC 304, Natural Color System (NCS) und Pantone.
Kündigungsvereinbarung und gleichzeitige Aufhebung?
Wie verfahren Sie, wenn der Auftraggeber eine Kündigungsvereinbarung und eine Aufhebungsvereinbarung einreicht? Sind diese zeitgleiche Darstellung von Kündigungsvertrag und Kündigungsschreiben rechtswirksam, erlaubt und in Ordnung? Die Mitarbeiter sollten bei der Anwendung solcher "Methoden" vorsichtig sein. Jeder, der sowohl eine Aufhebungserklärung als auch eine Aufhebungsvereinbarung erhalten hat, sollte nun fortfahren und sich bei Bedarf an einen spezialisierten Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht mit Vertrauen wenden. 2.
Zuerst einmal sollte jeder Mitarbeiter, der sowohl eine Aufhebungsvereinbarung als auch eine Entlassung bekommen hat, den Unterschiede zwischen den beiden Formularen kennen. Der Aufhebungs- und der Abwicklungsvertrag dienen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Entlassung ist jedoch eine unilaterale Deklaration, d.h. nur vom Auftraggeber abgegeben, während die Aufhebungsvereinbarung ein wirklicher Kontrakt ist, quasi das Pendant zum Anstellungsvertrag.
Die Differenz besteht also darin, dass die Beendigung ohne Zustimmung, der Kündigungsvertrag nur mit Zustimmung gültig sein kann. Die Kündigungsvereinbarung regelt oft auch Abfindungszahlungen, die zwar ansprechend wirken, dann aber eine Kündigungsklage verunmöglichen (da keine Entlassung verkündet wurde "stattdessen wurde der Arbeitsvertrag unterzeichnet"). Grundsätzlich sind eine Beendigung und eine Aufhebungsvereinbarung ausgeschlossen, so dass jeder, der beides zur gleichen Zeit bekommt, zu Recht überrascht ist.
Jetzt wird aufgezeigt, warum bei gleichzeitiger Einhaltung der Kündigungsfrist durch den Auftraggeber eine gewisse Zurückhaltung erforderlich ist. Weshalb beides zur gleichen Zeit von Ihrem Auftraggeber haben? Man könnte sogar denken, dass ein Mitarbeiter entweder entlassen wird, gegen den er sich mit einer Kündigungsschutzklage verteidigen könnte, oder dass er vor der Unterschrift einen Auflösungsvertrag anbietet, über den er gut nachgedacht haben könnte/sollte.
Aber was, wenn beide zur gleichen Zeit übergeben werden? Kluge (oder beinahe kriminelle?) Unternehmer könnten den nachfolgenden Vorschlag in Betracht gezogen haben: Die Kündigungsvereinbarung ist für den Auftraggeber sehr vorteilhaft gestaltet und die Beendigung wird sofort "gegeben", falls die Vereinbarung nicht unterfertigt wird. Man kann also auf den Mitarbeiter einwirken, da er die fertiggestellte Mitteilung schon vor sich selber betrachtet und darüber nachdenkt, muss er den Kündigungsvertrag sowieso unterzeichnen, um zumindest "etwas als Entschädigung" zu haben.
Kündigungsdrohung! Die" gelieferte" Beendigung des Aufhebungsvertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Bedrohung sein, die ihrerseits zu einer Ablehnung des Aufhebungsvertrages führt. Jeder, der den Kündigungsvertrag nur wegen der Bedrohung durch den Auftraggeber durch die Beendigung unterschrieben hat, kann aus diesem Grund ggf. später seine Vertragserklärung einlegen. So kann sich derjenige, der zugleich Kündigungs- und Aufhebungsvereinbarung erhalten hat und von ihr gleichsam zwangsweise angedroht wurde, möglicherweise mit den Rücktrittsmöglichkeiten verteidigen.
Auch eine andere Konstellation ist vorstellbar, wenn Kündigungsvertrag und Kündigungsschreiben mitgereicht werden. Die Arbeitgeberin kann dem Mitarbeiter einen "Gefallen" tun, indem sie mit ihm einen Kündigungsvertrag abschliesst, zugleich aber eine Kündigungserklärung aushändigt, damit die Kündigungserklärung dem Arbeitsvermittlungsamt vorgelegt werden kann. Damit vermeidet der Mitarbeiter die im Falle einer Aufhebungsvereinbarung entstehende Sperrzeit für das Arbeitsentgelt.
Eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Der Dienstgeber erhält seine Aufhebungsvereinbarung, die besser ist als eine Beendigung, und der Dienstnehmer erhält die Abgangsentschädigung und das Arbeitsentgelt. Dies ist eine echte Straftat, die zu Haftstrafen führen kann - sowohl für den Auftraggeber als auch für den Mitarbeiter.
Jeder, der zugleich Kündigungs- und Kündigungsvertrag erhält, sollte sich unverzüglich an einen spezialisierten Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht wenden - unabhängig davon, ob der Kündigungsvertrag bereits unterzeichnet wurde oder nicht. Die Kündigungsvereinbarung muss entweder bestritten oder durch eine Kündigungsklage abgewehrt werden.