Porto bei Rücksendung

Rückporto

Viele Online-Händler haben in diesen Fällen das Problem, wie sie den Kunden dazu bringen können, das Porto für die Rücksendung der Ware zu bezahlen. Von wem wird das Porto für meine Rücksendung bezahlt? Kann ich die Rücksendung kostenfrei durchführen? Ab wann bekomme ich mein Geld zurück?

Frachtrückgabe: Von wem werden die Ausgaben getragen?

Er ist dann zur Rückgabe des bereits bezahlten Geldes innerhalb von 14 Tagen verpflichte. Als Gegenleistung muss der Konsument die gekauften Waren an den Einzelhändler zurückschicken. Zahlreiche Konsumenten benutzen die Methode des "unfreien" Warenverkehrs. Oft lästig für Shopbetreiber, da hier ein beträchtlicher Portozuschlag anfällt. Aber muss ein Einzelhändler ein solches Angebot überhaupt akzeptieren?

Wer trägt die Kosten der Rücksendung? Antwort: Muss ein Einzelhändler frachtfrei gesendete Ware akzeptieren? Es ist noch nicht klar, ob der Einzelhändler einen gesendeten Ware frei Haus entgegennehmen muss oder die Entgegennahme ablehnen kann. Der unklaren Gesetzeslage liegt im Kern folgendes Problem zugrunde: Nach der alten Gesetzeslage war es dem Konsumenten möglich, sein Rücktrittsrecht durch einfache Rücksendung der Ware auszuüben.

In diesem Falle war der Auftragnehmer zur Rücknahme der Rücksendung gezwungen. Seit dem Inkrafttreten der Verbraucherrechtsrichtlinie am 13. Juni 2014 besteht keine Rückgabemöglichkeit mehr. Übermittelt der Konsument die Waren an den Wiederverkäufer, bedeutet dies keine effektive Wahrnehmung des Rückgaberecht.

Lehnt der Gewerbetreibende die Entgegennahme der Ware ab, ergibt sich jedoch ein Problem: Der Konsument ist nicht verpflichtet, eine konkrete Erklärung für seinen Widerspruch abzugeben. Es besteht auch die Option, der (unfreien) Rücksendung eine Widerrufsbelehrung zu erteilen. Lehnt der Kaufmann in diesem Falle die Entgegennahme der Paketrücksendung (die die Widerrufsbelehrung enthält) ab, sollte dies eine unerlaubte Behinderung des Zugangs zur Widerrufsbelehrung sein.

Ladenbetreibern wird daher empfohlen, zuerst in den Sauerapfel zu beissen und das Päckchen mitzunehmen. A. Wer übernimmt die Kosten der Rücksendung? Wenn der Ladenbesitzer das Päckchen akzeptiert hat, erwartet ihn oft eine unangenehme Überraschung: Zusätzlich zum normalen Porto muss dem Lieferanten oft eine Portogebühr auferlegt werden.

Aber kann der Ladenbesitzer diese Kostbarkeiten vom Konsumenten einfordern? Der Ladenbesitzer hatte nach dem alten Recht die Rückgabekosten zu tragen, wenn der Kunde den Kaufvertrag gekündigt und die Ware zurückgegeben hatte. Nur in genau definierten Ausnahmefällen kann der Gewerbetreibende von diesem Prinzip dadurch abrücken, dass er dem Konsumenten die laufenden Rückgabekosten vertragsgemäß auferlegt und in der Widerspruchsbelehrung über diese Rechtsfolgen informiert ("doppelte 40-Euro-Klausel").

Nach der bisherigen Gesetzeslage können Konsumenten die Waren prinzipiell auf Rechnung des Verkäufers zurückgeben. Ab dem 13.06.2014 ist es umgekehrt: Das Recht zwingt den Konsumenten, die direkten Rückgabekosten nach Ausübung des Widerrufsrechtes zu erstatten. Damit ist die Zahlung der Rücksendungskosten durch den Konsumenten nicht mehr an konkrete Sachverhalte gebunden.

D. h.: Gibt der Konsument das Produkt frachtfrei an den Shopbetreiber zurück, kann der Einzelhändler die anfallenden Versandkosten (Rücksendekosten inklusive Porto) vom Konsumenten zurückfordern. Die Gewerbetreibenden müssen den Konsumenten über diese Verpflichtung aufklären. Unterlässt er dies, so hat er die Rücksendungskosten selbst zu tragen (vgl. hierzu 246a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EGBGB).

Auf diese Rechtsfolgen hat der Kunde im Zusammenhang mit seiner Widerrufserklärung im Internet hinzuweisen. Gewerbetreibende können sich auf die Wortwahlhilfe 5b der Musterstornoanweisung beziehen und folgende Passage verwenden: "Sie übernehmen die direkten Rücksendekosten der Ware. "Auch nach einer neuen rechtlichen Situation steht es dem Unternehmen frei, die Rücksendekosten zu übernehmen, wenn ihm dies aus geschäftlicher Sicht Sinn macht.

Beschließt der Kunde dies, so hat er in der Rückgabebelehrung anstelle der oben genannten Angaben des Kunden den Vermerk "Wir übernehmen die Rücksendekosten" anzugeben. Versandhandel: Was ist in diesem Falle zu beachten? Die Rücksendung der Waren an den Shop-Betreiber ohne Kommentar bedeutet keine wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.

Dies hat zur Konsequenz, dass der Vertrag nicht aufgelöst wird, sondern so wie er zwischen Konsument und Käufer abgeschlossen wurde. Damit entfällt auch die Rückerstattung des Anschaffungspreises durch den Auftragnehmer. Nach der kommentarlosen Rückgabe des Preises hat der Konsument keinen Rückzahlungsanspruch auf den Kauf. Die Verkäuferin kann nach Eingang der Waren auch nach Ablauf der Sperrfrist warten.

Auf den bevorstehenden Fristablauf muss er den Konsumenten nicht hinweisen. Inwieweit dies im Hinblick auf die Verbraucherfreundlichkeit und negative Shopbewertungen im Netz Sinn macht, muss jeder Einzelhändler selbst bestimmen. Rücksendekosten (inkl. Porto) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die bestellten Waren haben Sie uns ohne Kommentar und damit ohne weitere Begründung zurückgegeben oder zurücksenden lassen. 3.

Wir wissen nicht, warum Sie die Waren zurückschicken wollen, ob sie fehlerhaft sind oder ob Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen. In jedem Fall gilt die Rücksendung der Waren ohne Angabe von Gründen nicht als wirksamer Rücktritt im Sinne des Widerrufsrechts, so dass der Vertrag weiterhin gültig bleibt. Der Kunde ist dazu angehalten, die Rücksendekosten zu erstatten.

Gleiches trifft auf die anfallenden Transportkosten zu, wenn wir die Waren an Sie zurücksenden. Wenn Sie die Sendung noch einmal wünschen, teilen Sie uns dies mit. Rücksendekosten (inkl. Porto) können vom Konsumenten nachträglich ersetzt werden, wenn er den Konsumenten vorab über seine Kostenpflicht informiert hat.

Natürlich können Shopbetreiber auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten erstatten.

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