Darf man Bilder aus dem Internet Verwenden

Kann ich Bilder aus dem Internet verwenden?

Kann ich Fotos anderer Personen bearbeiten oder ändern? Für diverse Überraschungen sorgen die Nutzungsbedingungen der großen Bildagenturen im Internet. von Filmen und Serien. Und wie lässt sich das regeln? Immer systematischer nach der unberechtigten Nutzung ihrer Bilder im Internet.

Kann ich die Bilder anderer Personen verwenden? - Redaktions-Blog

Blogs verletzen jeden Tag millionenfach das Copyright, indem sie externe Bilder ohne die Erlaubnis der Urheber verwenden. Die Verwendung fremder Bilder ohne Genehmigung des Autors ist prinzipiell verboten. Ist das Bild ausreichend veraltet oder weist es öffentlich zugängliches Besteck auf oder wird es im Zusammenhang mit dem Zitierrecht benutzt. Ich habe bereits in meiner Artikelserie Blog&Recht die Verwendung von alten Bildern kommentiert.

Bilder von zweidimensionalen gemeinfreien Originalen ("Besteck") begründen keine urheberrechtlichen Schutzrechte. Die Wikipedia und Wikimedia Commons gehen ebenfalls davon aus. Die Wikipedia hält aus praktischen Erwägungen Bilder, die über 100 Jahre alt sind, nicht für urheberrechtsgeschützt. Der überwiegende Teil der in einem Blog oder wissenschaftlichen Artikel verwendeten Bilder muss als Fotoarbeiten angesehen werden, deren Schutzwürdigkeit 70 Jahre nach dem Tode des Photographen ausreichend ist.

Der kürzere Schutzbereich von einfachen Fotografien kann aber auch für Dokumentarfotos von Gegenständen in der Nähe von flächigen Originalen genutzt werden: für Flachreliefs oder MÃ?nzen. Ein 1950 veröffentlichtes Münzfoto ist sicherlich kein Foto, sondern nur ein simples Foto, dessen Schutzwürdigkeit 50 Jahre nach Erscheinen erloschen ist ("§ 72 UrhG").

Selbst wenn die Bestimmung über anonymisierte Arbeiten ( 64 UrhG) mit erheblichen Fallstricken verbunden ist (siehe Wikipedia), kann man davon ausgehen, dass vor mehr als 70 Jahren veröffentlichte, nicht mit Namen versehene Bilder nicht mehr ohne nennenswerte Risiken abgesichert sind. Man könnte neben dem Zitierrecht auch an eine Meldung über aktuelle Ereignisse erinnern ( 50 UrhG), aber die zugehörigen Datenträger müssen gestrichen werden, wenn die Aktualitäten nicht mehr vorliegen.

In einer gescheiterten Rechtsprechung stellte der BGH fest: "Die Vorschrift des 50 Urheberrechtsgesetzes erlaubt nur die Meldung, nicht aber die Aufbewahrung von Berichten. "Nicht nur Wissenschafts-Blogger, die an permanenten Beiträgen Interesse haben, können damit nichts machen, da eine korrespondierende Löschungsroutine zur Verfügung gestellt werden muss, die das Bild nach sechs Monaten oder einem Jahr (pragmatische, nicht rechtliche Fristen) auslöscht.

So wurden die in 51 Urheberrechtsgesetz vorgesehenen strengen Auflagen des Zitatgesetzes aufgelockert, so dass nun auch ganze Bilder außerhalb eines naturwissenschaftlichen Kontexts nach dem Wortlaut des Gesetzes wiedergegeben werden können. Die Rechtsanwälte ließen nicht alles, was aus wissenschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist, als Angebot durchgehen: "Zum Zwecke des Zitats ist es notwendig, dass eine innerliche Verknüpfung zwischen den benutzten Fremdwerken oder Werksteilen und den eigenen Überlegungen des Zitierers geschaffen wird.

Daher reicht es nicht aus, wenn das einzige Anliegen der Benutzung des Fremdwerks darin besteht, es dem Endbenutzer zugänglicher zu machen oder sich die Erstellung eigener Versionen zu ersparen" (BGH 2011). D. h.: Sie müssen mit dem angegebenen Bild arbeiten, es darf nicht nur eine Abbildung sein. Ein ausführlicher Blog-Artikel über Picassos Guernica kann auch ohne Bezahlung der Kosten der Bild-Kunst dargestellt werden.

Aber wir dürfen es nicht übertrieben machen. Wenn Alice Schwarzer 1993 nicht weniger als 19 Bilder des Photographen Helmut Newton zitiert, um diesen Sexualtrieb zu beweisen, geht es für das LG München zu weit (Beispiel aus meiner Copyright-Fibel - PDF). Bei dem Zitierrecht ist wichtig: Die Angabe der Quelle darf nicht fehlen! 2. Wenn Sie ein Bild von Mrs. Schavan in einem wissenschaftlich-politischen Blogeintrag zur Schavan zeigen möchten, sollten Sie lieber den kostenlosen Bildpool von Wikimedia Commons nutzen, als auf das Zitierrecht zu setzen.

Ich habe in einem separaten Artikel erklärt, wie man Bilder unter kostenlosen Nutzungsrechten richtig verwendet. Andererseits empfehle ich von so genannten royalty-free-Aufnahmen ab. Auch ich selbst habe nie einen privaten Homepagebetreiber gewarnt, wenn er eines meiner Bilder nicht gemäß der Lizenz verwendet hat. Auch in einer verhältnismäßig vorsichtigen Vorgehensweise kann man gewarnt werden, auch wenn dies sehr wenig wahrscheinlich sein sollte.

Was gewarnt werden kann, wird einmal gewarnt. Wer auf Wikimedia Commons illegal eine CC-BY-Lizenz für ausländische Bilder erteilt und diese an Wikimedia Commons überträgt, ohne dass die mit "Flickrwashing" vertrauten Administratoren dort verdächtig sind, kann nur auf einen barmherzigen Richterspruch warten, denn ein rechtmäßiger Kauf von dem Unbefugten gibt es im UrhG nicht.

Auch wenn es durchaus sinnvoll ist, sich auf die meist sehr behutsame Rechtefreigabe von Wikimedia Commons zu verlassen, gibt es eine geringe Chance, dass Sie dennoch mit Kosten gewarnt werden können. Hüftangebote (Picture Slingshots) wie z. B. Tumblr oder Interest sind natürlich eine einmalige Aufforderung zur Verletzung von Urheberrechten, wodurch diese Webseiten als US-Webseiten und deren US-Nutzer auf den Haftungsausschluss ("safe haven") des DMC zurückgreifen können.

Meine Bilder sind oft unproblematisch: Public Domain Besteck wie Manuskriptbilder, eigene Bilder und Bilder unter freiem Himmel. Ich erwarte nicht wirklich Probleme mit älteren US-Bildern, während Bilder von deutschen Autoren, für die nicht eindeutig ist, ob sie legal auf der Seite von Dr. H. Tumblr sind, generell ein erhöhtes Sicherheitsrisiko sind. Egal wie sehr sich die Lobby der Fotografen gegen das Massenverbreiten von geschützten Bildern im Internet wehren kann:

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