Impressum Verantwortlich

Verantwortlich für den Inhalt

Zuständig im Sinne des Presserechts (in der Regel abgekürzt V.i.S.d.P.

) ist die Angabe der Personen, die für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder dergleichen im Sinne des deutschen (Landes-)Presserechts verantwortlich sind. Erfahren Sie, warum Impressum und Kontaktdaten. Im Impressum / Datenschutzhinweis des Oberösterreichischen Bürgerlichen Behindertenverbandes. wird als verantwortlicher Herausgeber im Impressum angegeben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Impressum der CS Group AG.

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In diesem Beitrag wird V.i.S.d.P. als Impressum nach deutschem Presserecht betrachtet; für die von 2004 bis 2012 erscheinende Ausgabe des Magazins vgl. V.i.S.d.P. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes (in der Regel kurz V.i.S.d.P.) ist die Bezeichnung von Verantwortlichen für den redaktionellen und redaktionellen Teil einer Tageszeitung, eines Journals oder dergleichen im Sinn des Landespresserechts. Diese Angaben sind in der Regel im Impressum enthalten oder stellen diese vor.

In Bayern beispielsweise müssen Flyer und Plakate, die zu einer Vorführung auffordern oder bei einer Vorführung ausgegeben werden, einen V.i.S.d.P.[1] enthalten, während dies in anderen Ländern nicht erforderlich ist.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV

Die Tatsache, dass in Web-Shops und für Vertriebsauftritte auf fremden Seiten und Platformen immer ein den Vorgaben des 5 TMG entsprechendes Impressum zur Verfügung gestellt werden muss, ist der großen Mehrheit der Online-Händler hinlänglich bekannt. Bisher ist jedoch eine besondere Ausweitung des Anbietererkennungsprogramms in 55 Abs. 2 RStV auf wesentlich weniger Zuspruch gestossen, was zudem die Ernennung eines Inhaltsverantwortlichen für journalistische und redaktionelle Inhalte in Telemedien erfordert und damit eine erhöhte Pflicht zur Information rechtfertigt.

Wenn mir an dieser Stelle nicht ganz deutlich ist, ob z.B. die Direktorin unseres Vorschulkindergartens einen Beitrag verfasst, muss ich sie im Impressum unter 55 Abs. 2 RStV als Verantwortliche für den Inhalt anführen. Aber muss ich ihre Privatadresse angeben oder kann ich auch ihren Namen und die Adresse des Kindesgartens angeben?

Für den redaktionellen Teil ist Nicolas ?cheidtweiler verantwortlich.

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