Streaming Legal 2016

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In unserem Top-Artikel wird geklärt, ob die Nutzung von Streaming-Kinoportalen rechtlich möglich ist. 21 # kevin 29.03. 2016, 12:25 Uhr. Leila besucht im November 2016 Luisa in München.

Sie ist seit Jahren ein legaler Streaming-Anbieter wie Amazon Prime Video und Netflix. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Cache-Kopien daher legal!

Warnung Streaming - sind Streaming-Portale legal oder nicht?

Bei Filmportalen und Services wie Popcorn Time und Kinox. to können die User bereits wenige Tage nach dem Kino-Start kostenfrei von zu hause aus einen Film abspielen. Es stellt sich die Frage, ob Streaming-Portale legal oder rechtswidrig sind, ob Benutzer auch für das Anschauen von Spielfilmen, Reihen oder Fussballspielen strafrechtlich verfolgt werden können.

Im Unterschied zur Dateifreigabe werden beim Streaming keine Daten auf die Computer der Benutzer übertragen. In unserem Top-Artikel wird geklärt, ob die Verwendung von Streaming-Kinoportalen rechtlich möglich ist. Was ist Streaming? Wie kann man sich gegen eine File-Sharing-Warnung schützen: 2. wie läuft das Streaming ab? Den meisten Nutzern von Streaming-Portalen ist der technische Vorgang nicht bekannt.

Man wählt den entsprechenden Spielfilm aus und wartet, bis der Spieler anläuft. Dabei gibt es unterschiedliche Typen von Streams, wie z.B. On-Demand-Streams oder Live-Streams. Live-Streaming ist das genaue Gegenteil von Live-Streaming. Im Unterschied zum Live-Streaming kann der Benutzer das Videomaterial zurück- oder vorspulen.

Der Benutzer kann also nicht nur Videos anschauen. Bei On-Demand Streaming, wie z.B. auf YouTube, Medienbibliotheken privater und öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten oder freien Film-Portalen, werden die Pakete nach dem Klick auf den Film vom Anbieter auf den Computer des Anwenders über das Internet-Protokoll übertragen. Auf dem Computer des Benutzers werden diese Pakete, die eine hochkomprimierte Fassung des Filmes beinhalten, zwischengespeichert.

Dieser wird üblicherweise im Cachespeicher des Empfängers zwischengespeichert. Zur Wiedergabe oder zum schnellen Vor- und Zurückspulen des Videos muss der Spieler auf die gecachten Dateien zurückgreifen. Während dieser Zeit wird dem Benutzer ein Ladevorgang dargestellt. Deshalb werden die ersten Sekunde des Filmes komplett zwischengespeichert.

Nur dann wird der Spielfilm über den Flash Player, der auf den meisten PCs installiert ist, ohne Verzögerungen im Internet-Browser des Anwenders gestartet. Doch da der Spielfilm nicht nur aus den ersten Augenblicken zusammengesetzt ist, werden die übrigen Filmteile sukzessive nachgeladen. Bis zum Ende des Streaming-Prozesses wird die komplette Filmarbeit im Cachespeicher des Anwender-PCs zwischengespeichert.

Die Dauer der Speicherung dieser Informationen im Cachespeicher ist abhängig von den Angaben im Internet-Browser. Möglicherweise wird der Zwischenspeicher bei jedem Beenden des Internet-Browsers gelöscht. Das Caching findet dann nur so lange statt, wie der Internet-Browser für den Streaming-Prozess offen ist. Sie können aber auch solche Voreinstellungen vornehmen, bei denen der Zwischenspeicher erst nach einer gewissen Datenmenge gelöscht wird.

Dann wird der Movie solange gecached, bis der Cachespeicher leer ist oder der Benutzer dies tut. Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf Streaming? In der Zwischenspeicherung des Films erhebt sich die Frage: Ist das Abspielen von Filmen über Streaming-Portale in Deutschland legal oder nicht?

Der Streamingportalbetreiber macht von dem Recht Gebrauch, die Beiträge nach 19a UrhG öffentlich verfügbar zu machen, sobald er sie den Benutzern auf seinem Internetportal zur Verfügung stellt. Allerdings sind nur die Anbieter der Streaming-Portale betroffen, nicht die Benutzer. Verstößt die Benutzung der Streaming-Dienste gegen anwendbares Recht? Wenn Sie sich den Vorgang noch einmal genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass Filmkopien (sogenannte Duplikate) im Zwischenspeicher abgelegt werden.

Wäre die rechtliche Situation jedoch so simpel, gäbe es kaum einen solchen Meinungskonflikt darüber, ob diese Streaming-Portale legal sind oder nicht. "Individuelle Kopien eines Werks durch eine Privatperson für den Privatgebrauch auf jedem Medium sind erlaubt, sofern sie weder direkten noch indirekten gewinnbringenden Zwecken dienlich sind, sofern eine offenkundig illegal erstellte oder veröffentlichte Schablone nicht zur Reproduktion benutzt wird.

"Es besteht jedoch die Beschränkung, dass die Kopien nicht auf einer offenkundig unrechtmäßig erstellten oder veröffentlichten Version beruhen. Deshalb ist auch die Duplizierung im Cachespeicher des Benutzers eine Verletzung des Urheberrechts. Offenbar illegal produzierte Schablone? Doch was bedeutet "offensichtlich illegal produziert" überhaupt? Wer sich aber über ein solches Internetportal einen laufenden Film oder einen gerade auf DVD erschienenen Film anschauen kann, sollte sich bewusst sein, dass es sich hierbei um eine offenbar illegal produzierte Schablone handele.

Der Nutzer sollte sich der Unrechtmäßigkeit bewusst sein, diese Werke und Reihen kostenlos zur Verfügung zu stellen, da bei anderen - rechtmäßigen - Anbietern die Betrachtung gebührenpflichtig ist. Aber auch hier ist die Rechtmäßigkeit der freien Film-Streaming-Portale noch nicht endgültig geregelt. "Die Kopien sind nach einstimmiger Ansicht und der Ansicht des Parlaments nur gecachte Daten.

Dementsprechend ist die Verwendung von freien Film-Streaming-Portalen erlaubt und damit legal. In einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass bereits die Betrachtung offenkundig illegaler Inhalte wie aktueller Kinofilme, Reihen oder Sportveranstaltungen eine Verletzung des Urheberrechts ist. Benutzer von Streaming-Plattformen können daher nicht mehr davon ausgehen, dass nur die Betreiber der Streaming-Dienste haftbar gemacht werden können.

Inwieweit diese Entscheidung nun zu einer Welle von Warnungen von Streaming-Anwendern führen wird, bleibt abzuwarten weitere Infos zum EuGH-Streaming-Urteil hier: Weitere Hinweise: Die Entscheidung des EuGH: Warnhinweise zum Thema Streaming? Weil die rechtliche Situation bisher nicht geklärt ist, gab es in jüngster Zeit immer wieder Warnungen im Streaming. Falls die Anbieter von Streaming-Plattformen urheberrechtliche Beiträge (Videos, Film, Musik) ins Netz gestellt haben, benötigen Sie die Zustimmung der Rechtsinhaber.

Haben Sie diese Zustimmung nicht erhalten, z.B. weil Sie die Lizenzkosten nicht bezahlen wollen, verletzen die Anbieter von Streaming-Plattformen das Urheberrechtsgesetz und können verwarnt werden. Auf das " work ", d.h. den Spielfilm oder das Stück, geht der Benutzer nicht ein. Es gibt nun einen Rechtsstreit darüber, ob das Caching im Zwischenspeicher des Benutzers eine urheberrechtsrelevante Aktion ist.

In den meisten Rechtsstreitigkeiten haben die Gerichten - insbesondere im Rahmen der Redtube-Warnungen im Jahr 2013 - jedoch festgestellt, dass das einfache Abfragen von Content per Streaming keine Verletzung des Urheberrechts ist. Ein Verstoß liegt auch vor, wenn Benutzer rechtswidrige Datenströme aufruft. Warnungen zum Einsatz von "Popcorn Time"?

Derzeit gibt es viele Provider auf dem freien Speicherplatz, die nicht wissen, ob es sich um File-Sharing oder Streaming handeln soll. Wahrscheinlich glauben viele Anwender, dass dies "nur" eine Streaming-Plattform ist. Praktische Tipps für das Streaming im Internet: Bisher gibt es kaum eine solide Rechtssprechung von deutschen Gerichten zur strafrechtlichen Haftung oder Verletzung der Rechte der Benutzer von Streaming-Portalen.

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich festgestellt, dass Benutzer auch beim Herunterladen von illegalen Streams einen Verstoß begangen haben.

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