Unterschied Mehrarbeit und überstunden

Differenz zwischen Überstunden und Überstunden

Sprung zu Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überstunden? Bestehen Rechtsgrundlagen für die Arbeitszeit? Worin besteht der Unterschied zwischen Überstunden und Überstunden? Häufig ein sensibles Thema: Überstunden und Überstunden. Aber was ist der Unterschied und wie wird diese Arbeit vergütet?

Mehr- und Mehrarbeit - der kleine, aber feinfühlige Unterschied

Mehr- oder Mehrarbeit - diese beiden Bezeichnungen werden oft in ihrer Aussagekraft durchmischt. Bei vielen Kollektivvereinbarungen werden die Bezeichnungen Mehrarbeit und Mehrarbeit zur Beschreibung von Mehrarbeit benutzt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein für allemal festgestellt, was Mehrarbeit ist. Unter Mehrarbeit versteht man nach der Begriffsbestimmung der obersten Richter die Verletzung der individuellen Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer (BAG, Entscheidung vom 8. November 1989, Aktenzeichen: 5 AZR 642/88; in:

Wenn Sie einen Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum als in seinem Arbeits-, Betriebs- oder Kollektivvertrag festgelegt einstellen, macht er Mehrarbeit. Ueberstunden dagegen wurden auch vom BAG in dieser Beurteilung festgelegt. Danach ist der Ausdruck Mehrarbeit als eine über die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegende Arbeitsleistung zu verstehen.

cdjp - Mehrarbeit und Mehrarbeit

Mehrarbeit ist definiert als Arbeitsleistung zwischen der tariflichen Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden pro Woche) und der gesetzlich vorgeschriebenen Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden pro Woche). Mehrarbeit entsteht nur, wenn die Arbeitszeit über die gesetzlich vorgeschriebene Normalarbeitszeit hinausgeht. Bei Vollzeitbeschäftigung sind die geleisteten Mehrarbeiten ohne Zuschläge, sofern der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.

Sie erhalten also 1:1 Überstunden oder eine Zeitkompensation. Seit dem 1. Januar 2008 haben Teilzeitbeschäftigte Anrecht auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenzuschlag, der wie folgt festgelegt ist: Für Überstunden wird ein Aufschlag von 25 Prozent fällig. Überstunden sind jedoch nicht zuschlagpflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderquartals oder eines anderen festen Zeitraums von 3 Monaten, in dem sie entstanden sind, durch eine 1:1-Zeitvergütung auszugleichen sind.

Wenn ein Tarifvertrag für Vollzeitmitarbeiter eine geringere normale Wochenarbeitszeit als 40 Arbeitsstunden vorsieht und Vollzeitmitarbeiter keinen oder einen niedrigeren Überstundenzuschlag bekommen, sind Überstunden von Teilzeitmitarbeitern im gleichen (wöchentlichen) Umfang ohne oder mit dem niedrigeren Aufschlag zu vergüten. Überstundenvergütungen durch Zeitvergütungen nach dem festgelegten 3-Monatszeitraum können im VerhÃ?ltnis 1:1,25 festgelegt werden.

VORSICHT: Der Tarifvertrag kann andere Bestimmungen enthalten. Liegt im Unternehmen eine Gleitzeitregelung vor, entsteht kein Überstundenzuschlag, wenn die innerhalb der Gleitzeit vereinbarten Arbeitszeiten im Schnitt nicht übertroffen werden. Gute Stunden, die in die kommende Gleitzeit vorgetragen werden können, sind ebenfalls ohne Aufschläge. Werden jedoch im Zuge einer Arbeitszeitvereinbarung bestellte Mehrarbeitsstunden angefallen, werden diese - wie bestellte Mehrarbeitsstunden - immer mit einem Zuschlag belegt.

Existieren neben dem Überstundenzuschlag weitere tarifliche oder tarifliche Mehrarbeitszuschläge, wird immer nur der höhere Aufschlag fällig. Überstunden entstehen, wenn die rechtlich erlaubte Wochenarbeitszeit von 40 Std. oder die Tagesarbeitszeit von 8 Std. übertroffen wird. Hinweis: Die 40 oder 8 Std. normale Arbeitszeit kann im gesetzlich zulässigen Umfang aufgeteilt oder erweitert werden.

In jedem Fall wird für Mehrarbeit ein Aufschlag von 50 Prozentpunkten oder ein Ausgleich durch Zeitkompensation, d.h. freie Zeit, fällig. Keine Berücksichtigung von Überstunden: Auch bei Teilzeitarbeit bestehen Mehrarbeiten nur, wenn die normale Wochen- oder Tagesarbeitszeitüberschreitung eintritt. Wird das Arbeitsverhältnis auf Teilzeitbasis beendet, müssen Mehrarbeiten mit einem Aufschlag von 50 % vergütet werden, sofern der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.

Die Arbeitszeitgesetzgebung legt die Bedingungen und den erlaubten Rahmen von Mehrarbeit fest, gibt dem Arbeitgeber aber nicht das einseitige Recht, vom Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen zu verlangen. Überstundenverpflichtung besteht nur, wenn sie sich aus Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen erwächst. Hinweis: Mitarbeiter dürfen nur dann für Mehrarbeit eingesetzt werden, wenn keine entgeltlichen Belange des Mitarbeiters beeinträchtigt werden.

Ein solches Abwägen der verschiedenen Belange von Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann im Einzelnen sehr aufwendig sein. Verweigert ein Mitarbeiter Mehrarbeit - ohne gebührende Berücksichtigung von Belangen - kann dies jedoch bis zur Kündigung gravierende Konsequenzen haben! Wenn ein erhöhter Arbeitsbedarf besteht, können fünf Mehrarbeitsstunden pro Woche verabredet werden.

Zusätzlich können weitere fünf Mehrarbeitsstunden pro Woche (d.h. zehn Mehrarbeitsstunden pro Woche) festgelegt werden, jedoch nur bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 60 Std. ohne Genehmigung der Arbeitsinspektion. Der Tagesarbeitszeitraum (= normale Arbeitszeit + höchstzulässige Überstunden) darf 10 Std. nicht überschreit. Hinweis: Es gibt jedoch verschiedene Optionen (per Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) zur Verlängerung der täglichen oder wöchentlichen Regelarbeitszeit.

Dies kann auch zu höheren erlaubten Mehrarbeitszeiten führen. Außerdem kann jedoch nur die Arbeitsaufsicht auf Verlangen des Arbeitgebers Mehrarbeit genehmigen, wenn sie einen akuten Bedarf nachweisen kann. Mehrarbeit wird mit einem Aufschlag von 50 Prozentpunkten oder durch Zeitkompensation vergütet. Bei der Berechnung des Zeitausgleichs ist auch der Mehrarbeitszuschlag zu beachten oder separat zu bezahlen.

Hinweis: Gibt es keine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - und gibt es auch keine Bestimmung im Tarifvertrag oder einer anwendbaren Werksvereinbarung - ist eine Barabfindung fällig. Die Zuschlagsberechnung erfolgt auf der Grundlage des normalen Stundenlohns, wodurch der Tarifvertrag auch eine kostengünstigere Berechnungsmethode vorgeben kann. Weil Mehrarbeit mit dem jeweiligen Aufschlag abgegolten werden muss, muss dieser Aufschlag auch bei der Zeitkompensation berücksichtigt werden.

Das bedeutet, dass der Zeitzuschlag für 50% Mehrarbeit 1:1,5 oder 1:2 für 100% Mehrarbeit ist, aber auch der Basisstundenlohn kann 1:1 vergütet und der Aufschlag in bar bezahlt werden. Hinweis: Eine Einigung, nur Mehrarbeit in einem VerhÃ?ltnis von 1:1 zu zahlen, ist nicht erlaubt. Für die erfolgreiche Inanspruchnahme der fehlenden Mehrarbeitsvergütung wird ein Arbeitszeitsatz benötigt, an dem Tag und Zeit von Arbeitsbeginn und -ende angezeigt werden.

Wenn Überstundenpauschalen festgelegt wurden, decken diese den durchschnittlichen Überstundenbetrag ab. Wenn Sie im Schnitt über einen größeren Zeitraum mehr Mehrarbeit machen, als durch die Pauschalierung gedeckt ist, muss diese extra vergütet werden. Die Überstundenvergütung ist Teil der Vergütung und darf vom Arbeitgeber nicht unilateral reduziert oder widerrufen werden, wenn die Vergütung nicht von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum oder auf Zeitarbeit begrenzt ist oder wenn der Widerruf svorbehalt explizit zugesagt wurde.

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