Wie Reagieren auf Abmahnung Filesharing

So reagieren Sie auf die Vorsicht bei der Dateifreigabe

Aber es gibt Strategien, um darauf zu reagieren. Sie sollten auf jeden Fall auf die Warnung reagieren, aber nicht persönlich. Was mache ich bei einer Warnung? Muß ich überhaupt auf die Filesharing-Warnung reagieren? Es wird weiterhin empfohlen, auf eine Dateifreigabewarnung zu reagieren.

Reagieren Sie korrekt auf Dateifreigabewarnungen.

Nachdem Sie eine Warnung bezüglich der Verwendung eines File-Sharing-Dienstes im Internet erhalten haben, stellen Sie sich die Fragen nach der besten Antwort auf diese Warnung. Kernforderung der Rechtsinhaber ist die Vorlage einer strafrechtlich verfolgten Unterlassungsverpflichtung ( "Unterlassungserklärung"), die einen lebenslangen Arbeitsvertrag beinhaltet, der die gemahnte Partei zur Bezahlung von Konventionalstrafen in Höhe von 5.000,00 pro Regelverstoß zwingt.

Ein solches Unterlassungsurteil darf nur von Tätern oder Störern (ggf. in abgewandelter Form) abgegeben werden. Als Unschuldiger müssen Sie keine geänderte Abmahnung vornehmen oder etwas auszahlen. Was muss ich tun, um auf die Dateifreigabewarnung richtig zu reagieren? Das korrekte Verhalten bei einer Warnung zur Dateifreigabe ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von mehreren Einflußgrößen ab::

Die Umstände des Einzelfalles (wer war der Verursacher? Wer hat unter anderem den Internetzugang genutzt), die rechtliche Situation im Einzelfall (der Verwarnte ist unter anderem als Verursacher oder Unterbrecher oder gar nicht haftbar), sowie die Belange des Verwarners (Solvenz, Bereitschaft zur Risikonahme etc.) und die Aufgaben des betreuenden Rechtsanwalts.

Die meisten gemahnten Parteien greifen auf einen Rechtsanwalt zurück, daher sollten die Aufgaben eines Rechtsanwalts zum Zwecke des Verständnisses zuerst erwähnt werden. Der Rat und das Verfahren der Rechtsverteidigung müssen sich auf die Angaben der gemahnten Partei stützen und den für die gemahnte Partei rechtssichersten Weg sein. Im Falle von ermahnten Personen, die als Straftäter oder Interferenten haftbar sind, ist der juristisch gesehen günstigste Weg die Einreichung einer geänderten Unterlassungsverpflichtung einschließlich einer Ausgleichszahlung für die endgültige und rechtssichere Beilegung der Angelegenheit.

Praktischer Tipp: Wenn der Mahner weder als Störenfried noch als Störenfried haftbar ist, weil z.B. andere Menschen den Spielfilm oder das Stück Musik im Netz anbieten und der Mahner keine Verpflichtungen verletzte, ist seine Verantwortung vollständig ausgeschlossen. Die Einreichung einer geänderten Abmahnung kann in dieser Situation wegen der Pflicht zur Zahlung einer Konventionalstrafe für die gemahnte Partei katastrophale Konsequenzen haben.

Insbesondere in solchen FÃ?llen, in denen der Verbindungsinhaber gar nicht weiÃ?, wer die Ã?berlassung der Sache im Zusammenhang mit dem Verdacht der Rechtsverletzung bekannt gegeben hat, kann er die Rechtsquelle nicht ausschlieÃ?en und muss davon ausgehen, daÃ? auch nach der geÃ?nderten UnterlassungserklÃ?rung die Weiterverbreitung der Verwertung noch erfolgen wird. Entlassene sollten daher aufmerksam darauf achten, ob der beratende Rechtsanwalt fragt, welche Person die Verbindung mitbenutzt hat, wer der Verursacher war und welche Vereinbarungen zwischen den Nutzern geschlossen wurden.

Die Person, die abgemahnt wurde, befindet sich oft in einem Zwickmühle, unabhängig davon, ob sie ein Straftäter war oder nicht. Er hat kein Recht, eine geänderte Abmahnung zu unterzeichnen und wegen der Lebensrisiken nichts zu zahlen. Auf der anderen Seite will er die Sache umgehend abschließen, weil er sich durch die Warnung beunruhigt fühlte. Entweder man wehrt sich und bemüht sich, die Sache bis zur Verjährungsfrist (3 Jahre bis zum Ende des Jahres ab Zugang der Abmahnung) auszusetzen, indem man alle Ansprüche zurückweist oder nur eine geänderte Versäumniserklärung vorlegt.

Nahezu alle unschuldige Kunden bevorzugen diesen Ansatz im Fall einer Waldorf-Frommer-Warnung oder einer Daniel-Sebastian-Warnung. Alternativ schliesst man mit der anderen Seite einen Kostenvergleich und die Einreichung einer geänderten Abmahnung ab, dann wird die Angelegenheit umgehend beigelegt. Bei meiner alltäglichen Tätigkeit beschließen nur sehr wenige Klienten, eine geänderte Abmahnung vorzunehmen und zugleich einen Ausgleich mit der anderen Seite zu schließen oder nichts zu zahlen.

Sogar diejenigen, die als Straftäter haftbar wären, zögern oft, die Anforderungen der anderen Seite zu erfullen. Die meisten dieser Straftäter geben zumindest eine geänderte Abmahnung ab, und die meisten von ihnen weigern sich, Vergleiche zu zahlen. Soweit die Sach- und Gesetzeslage im Einzelfall vorliegt, weil die gemahnten Parteien weder als Verursacher noch als Verursacher haftbar sind, dürfen die gemahnten Parteien weder eine geänderte Abmahnung vornehmen noch etwas an die andere Partei zahlen.

Bei Klienten, die weder als Störenfriede noch als Störenfriede haftbar sind (das ist die große Mehrheit meiner Klienten), sende ich den Strafverteidigern ein Schreiben, in dem ich ausführlich erkläre, warum diese gewarnten Parteien weder eine geänderte Abmahnung einreichen noch der anderen Seite etwas zahlen werden.

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