Markenanmeldung Kosten

Kosten der Markenanmeldung

Auskünfte zu Markenrecherchen (Verfahren, Kosten). Bei einem Patentanwalt oder Fachanwalt sind die Kosten für die Markenanmeldung im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht ca. zu tragen. Der Aufwand für eine Markenanmeldung ist kalkulierbar. Die Gebühren des DPMA für die Markenanmeldung.

Markenanmeldung: Warenzeichenschutz für Existenzgründer

Wozu dient eine Handelsmarke und was ist ein Warenzeichenschutz? Zu den Konzepten des Immaterialgüterrechts und des industriellen Rechtsschutzes gehört auch der Warenzeichenschutz. Ein Brand ist ein Erzeugnis oder eine Leistung und kann aus Worten, Zeichen, Ziffern, Abbildungen, Farbtönen und Akustiksignalen zusammengesetzt sein. Sie können im Zuge der Markeneintragung diese besonderen Merkmale als Schutzmarke vor dem Konkurrenzkampf absichern.

Die Inanspruchnahme des Markenschutzes kann auf verschiedene Weise erfolgen, da nicht nur der Firmenname und das Firmenlogo, sondern auch ein vom Marken- und Patentbüro geschützter Werbespruch möglich ist. Konkret können Bezeichnungen als Wortmarke und Logos als Bildmarke oder als Wort-/Bildmarke im Markenrecht geschÃ?tzt werden. Weil die Wortmarke aus mehreren Worten besteht, haben Sie bei der Markenanmeldung auch die Option, einen vollständigen Werbespruch durchzusetzen.

Kombinationen von Wort- und Bildelementen können als Wort- oder Bildzeichen eingetragen werden und erhalten so Warenzeichenschutz. Falls Sie ein vom Gestalter entworfenes Firmenlogo haben, können Sie es als Warenzeichen und/oder Geschmacksmuster eintragen lassen. Welches Schutzrecht Sie für das Zeichen beantragen wollen, richtet sich im Wesentlichen nach dem Verwendungszweck.

Warenzeichen und Geschmacksmuster haben verschiedene Verwendungszwecke und können sich daher in ihrem Schutzbereich unterscheiden. Der Markenname schützt Sie als Warenzeichen, wenn Sie die Entstehung der von Ihrem Betrieb hergestellten oder angebotenen Waren oder Leistungen erkennen wollen. Ihr Markenantrag wird vom Amt im Rahmen der Markenanmeldung eingehend überprüft.

Die Schutzdauer beträgt zunächst 10 Jahre, kann aber so oft wie nötig wiederhergestellt werden. Sie haben das Markenzeichen geschützt, wenn Sie das Erscheinungsbild des Zeichens wahren wollen. Wenn Sie vorhaben, Ihr Firmenlogo auf verschiedenen Produkten (Tassen, T-Shirts) anzubringen, kann anstelle der Markeneintragung und des dazugehörigen Markenschutzes ein Geschmacksmusterschutz in Betracht gezogen werden.

Doch auch ohne konkreten Verwendungszweck des Zeichens ist ein Gebrauchsmuster einleuchtend. Im Gegensatz zum markenrechtlichen Schutz ist die Schutzfrist jedoch auf höchstens 25 Jahre beschränkt. Welcher Schutz - z.B. Marken- oder Geschmacksmusterschutz - für Ihr Haus besser geeignet ist oder ob eine Verbindung beider Rechte Sinn macht, sollten Sie immer mit einem im Bereich des Markenrechts versierten Rechtsanwalt erörtern.

Markenzeichenschutz unterscheidet zwischen verschiedenen Ausprägungen. Bei der Einreichung müssen Sie mitteilen, ob Sie eine Wort-, Bild-, Wort- oder Bildzeichen, eine Wort- oder Bildzeichen, eine Dreidimensionalmarke, eine Tracer-Marke, eine Farb- oder Hörmarke oder eine andere Form der Markenschutzes anstreben. Ein Wortzeichen ist im Markenrecht eine aus Worten, Zeichen, Zahlen oder anderen Zeichen bestehende Zeichen. Bei der Einreichung einer Markenanmeldung muss sie durch die vom Deutschen Patentund Markenamt verwendete übliche Broschüre (Arial) vertreten sein.

Im Regelfall schließt diese Form des Markenschutzes alle gängigen Formen der Wiedergabe der Warenzeichen ein. Wenn das Wortzeichen nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird es bei der Anmeldung als Wort- oder Bildzeichen oder als Bildzeichen miteinbezogen. Im Markenrecht ist eine Wortbildmarke eine Bezeichnung, die in einer bestimmten Rechtschreibung, Schriftart, Schriftgestaltung auftritt.

Folglich sind Bildnisse, Bildbestandteile oder Illustrationen (ohne Wortbestandteile) Bildzeichen und können daher markenrechtlich geschützt werden. Dabei ist es von Bedeutung, dass Sie sich Gedanken darüber machen, welche Form des Markenschutzes Sie anstreben. Auch hier sind je nach Schutzart verschiedene Vor- und Nachteile zu berücksichtigen. Die Eintragung einer Handelsmarke ist keine Hexerei an sich.

Vor allem wenn Sie die folgenden 3 Stufen einhalten, sollte einer problemlosen Markeneintragung nichts im Weg sein. Welche Handelsmarke, welcher Markenschutz? Als Erstes sollten Sie die Fragen klären, welche Marken Sie aufgrund welcher Kriterien absichern wollen. Dann sollten Sie über die Möglichkeiten des Schutzes einer Schutzmarke nachdenken: Wollen Sie ein bestimmtes Wortzeichen oder ein eindeutiges graphisches Zeichen einfügen?

Sie wollen eine Wort- oder Bildmarke beantragen? Bevor Sie die Markenanmeldung einreichen, sollten Sie sich abschließend informieren, ob Ihre Handelsmarke bereits von einem Dritten eintragen wurde. Es wird nicht geprüft, ob Ihre Schutzmarke bereits im Rahmen der Markenanmeldung in gleicher oder vergleichbarer Ausgestaltung vorkommt. Bevor Sie die Schutzmarke beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob dies der Fall ist.

Andernfalls, nachdem die Schutzmarke eingetragen wurde, können Eigentümer von älteren Markenrechten gegen Ihre Markenanmeldung Einspruch einlegen. Vor der Anmeldung Ihrer Schutzmarke können Sie in den Recherchenräumen des DPMA in München und Berlin sowie in den Patent-Informationszentren nachschlagen. Darüber hinaus können Sie wie auf der DPMA-Website vor der Anmeldung Ihrer Schutzmarke über das Netz nach vorhandenen Schutzmarken suchen.

Sie benötigen nicht unbedingt die Unterstützung eines Sachverständigen, um das Formular zur Einreichung einer Markenanmeldung auszufüllen - denn unserer Ansicht nach gibt es eine gute Orientierungshilfe für das Formular auf der DPMA-Webseite. Sie sollten jedoch in der Regel mit einem Rechtsanwalt reden, bevor Sie den Markenschutz beantragen.

Bei der Auswahl des geeigneten Markenschutzmittels berät Sie ein ausgewiesener Branding-Experte. Darüber hinaus ist in der Regel eine Ähnlichkeitssuche sinnvoll, bei der der Rechtsanwalt überprüft, ob falls erforderlich etwas gegen eine Registrierung vorliegt. Sie können somit das Wagnis einer Ablehnung der Markenanmeldung oder eines eventuellen Widerspruchsverfahrens oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch einen Fachanwalt auf ein Minimum reduzieren.

Der Rechtsanwalt ist in hohem Maße von der zu leistenden Dienstleistung betroffen. Bei der Betreuung der Registrierung, einschließlich der Vorbereitung eines Waren- und Leistungsverzeichnisses, der Wahl der korrekten Nizza-Klassen, der rechtlichen Überprüfung, ob die Handelsmarke "eintragungsfähig" und schutzwürdig ist, sowie der Ausarbeitung der entsprechenden Schutzstrategie wird in der Regel eine Gebühr zwischen 150 und 250 EUR erhoben.

Außerdem kann ein Rechtsanwalt vor einer Markenanmeldung immer überprüfen, ob die gewünschte Handelsmarke registriert werden kann - denn nicht jedes einzelne Wort oder jedes einzelne Foto kann als Handelsmarke registriert werden. Der Registrierungsprozess für eine Markenanmeldung nimmt in der Regel sieben bis acht Monaten in Anspruch. Die Schutzdauer der Marken erstreckt sich ab dem Tag der Anmeldung und erstreckt sich zunächst über zehn Jahre.

Mit der Entrichtung der Erneuerungsgebühr kann der Schutz der Marken um weitere zehn Jahre erweitert werden. Für eine erfolgreiche Eintragung einer Handelsmarke beim DPMA sollten Sie auf ihre Einmaligkeit im Bereich des Markenschutzes achten. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und kann bei Bedarf mehrmals wiederholt werden. Wie bei der Ersteintragung der Handelsmarke und der Erneuerung der Markenregistrierung werden Entgelte erhoben.

Sie können den Schutz Ihrer Handelsmarke auf europäischem Niveau sicherstellen, indem Sie Ihre Handelsmarke in allen Mitgliedstaaten eintragen lassen. Senden Sie Ihre Markenanmeldung an das Markenamt der EU für die Registrierung von Warenzeichen. Die Schutzdauer für Schutzmarken ist zunächst zehn Jahre und kann dann immer um zehn Jahre erhöht werden.

Eine Markenregistrierung ist auch im Ausland möglich. Sie stellen den Markenschutzantrag auf internationalem Niveau beim DPMA. Recherchedatenbanken für bestehende und geschützte Warenzeichen vor der Anmeldung sind beim DPMA und beim HABM zu erhalten.

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