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Rechte des Vermieters
Die Rechte des VermietersWas Sie über das Vermieterrecht wissen müssen!
Bei den Mietverhältnissen zwischen Mietern und Vermietern gelten die §§ 535 ff. Das BGB bietet eine Vielzahl von Rechten und Verpflichtungen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht und eine Übersicht über die Rechte des Hauptmieters. Wichtigste Rechte des Vermieters sind die Erstattung der laufenden Kosten, die Mieterhöhung und der Zugang zur Ferienwohnung in Teilbereichen.
Gemäß dem anwendbaren Mieterrecht kann der Eigentümer die laufenden Nebenkosten der Ferienwohnung auf den Eigentümer übertragen. Darin enthalten sind alle Aufwendungen für den Hausbetrieb, nicht aber die Verwaltungskosten. Allerdings muss der Eigentümer dem Pächter eine exakte Aufstellung der laufenden Ausgaben unterbreiten. In unserem Weblog erfahren Sie mehr über Betriebskostenrechnung, umlagefähige Ausgaben und Termine.
Der Mieter kann den Mietzins innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen engen Limits und Termine anheben. Beispielsweise muss bei einer Mietzinsanpassung an die lokale Mietentwicklung ein bestehender Mietindex berücksichtigt werden. Mietrechtlich kann der Mieter auch den missbräuchlichen Gebrauch der Wohnungen verbieten, was z.B. bei kommerzieller Verwendung durch Verkehr s- oder Lärmbelastung gegeben wäre.
Ein wichtiges Recht des Vermieters ist die Beendigung in Einzelfällen, wie z.B. der persönliche Gebrauch oder die wiederholte und nachgewiesene Verletzung des häuslichen Friedens, sowie der Verzug der Zahlung. Im letztgenannten Fall muss der Aufkündigung jedoch eine Verwarnung des Leasingnehmers vorangestellt werden. Die Rechte des Vermieters sind auf kosmetische und kleinere Reparaturen beschränkt. Gefahren haft sind z.B. Bestimmungen, in denen der Pächter bei einem Umzug zur Sanierung oder zur Durchführung laufender kosmetischer Reparaturen nach festen Terminen gezwungen ist.
Sie sind in der Regel wirkungslos mit der Konsequenz, dass der Mieter um jeden Preis sitzt. Für kleine Instandsetzungen muss der Mieter auch genau bestimmen, was eine Einzelreparatur kostet (ca. 100 sind üblich) und wie hoch die gesamte Jahresreparatur ist (z.B. max. 8 Prozent der Jahresnettomiete).
Bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen sind die Regelungen im Vertrag unwirksam und der Mieter erhält nichts.