Miete wird nicht Pünktlich Bezahlt

Nicht pünktlich bezahlte Miete

Nein, ich zahle meine Miete immer pünktlich. Die Hauptverpflichtung des Mieters besteht darin, die Miete pünktlich zum Monatsanfang zu zahlen und im Treppenhaus zu klären, warum bisher keine Miete gezahlt wurde. Du musst deine Miete pünktlich bezahlen. Nun gilt folgendes: Wer die Miete am dritten Werktag des Monats überweist, hat pünktlich bezahlt.

Stark>Miete nicht pünktlich bezahlt - was?

Probleme mit der Miete: Nach einem Mietvertrag in Frankens hatten die Mieter genug gehabt und gekündigt. Sie waren jedoch nicht bereit, die Entlassung zu akzeptieren und verteidigten sich daher. Vor kurzem musste das LG Nürnberg-Fürth in zweiter Instanz über den im Jahr 2013 entstandenen Rechtsstreit befinden.

Nicht pünktlich bezahlte Miete - was nun? Die Vertragsbeziehung zwischen den Vermietern und den Nutzern wurde im Jahr 2011 begründet. Verspätete Zahlungen und Mietrückstände waren bereits im Jahr 2013 eingetreten. Damals hatten die Pächter jedoch einen Ratenvertrag mit ihrem Hauswirt abgeschlossen, so dass die Zahlungsrückstände zunächst aus der ganzen Welt geräumt werden konnten.

In den Jahren 2015 und 2016 gab es fünf Säumnisfälle. Bei vier der fünf Wohnungen kam die Miete jedoch nur wenige Tage zu spät beim Wirt an. Die Vermieterin, die die Mietinteressenten mehrmals über die Bedeutung des rechtzeitigen Eingangs der Miete informiert hatte, hat dann die Mieterin gekündigt.

Die Pächter wehrten sich dagegen juristisch, so dass es letztendlich zu einem gerichtlichen Verfahren kam. Zunächst war der Wirt vor dem Landgericht Fürth erfolgreich. Die Pächter hätten ihre Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag auf andere Art und Weisen verletzt und verspätete Mieten gezahlt.

Mit der Berufung der Pächter gegen das Gerichtsurteil hat das Landesgericht Nürnberg-Fürth die Sache endgültig erledigt. Allerdings gab das LG den Bewohnern auch keinen Rechtserfolg mit dem Willen, in der Ferienwohnung unterzukommen. Wie das Bezirksgericht stuft es die vielfachen Mietzinsverzögerungen als nicht unerhebliche Verletzung von Vertragspflichten ein.

Die Kündigungsfrist war auch deshalb nicht unangemessen, weil der Eigentümer die Bewohner vorher mehrmals in schriftlicher Form aufforderte, ihren Verpflichtungen künftig häufiger nachzugehen.

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