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Agb Kaufvertrag
Allgemeine EinkaufsbedingungenAGBs ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") - Kaufvertrag
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind aus dem Geschäft, besonders beim Einkauf, nicht mehr wegzudenken. Für den Kunden ist es wichtig, dass er sich an die Regeln hält. Die AGB sind vorgefertigte Vertragstextanhänge zur Seriennutzung und werden durch Bezugnahme Vertragsbestandteil. Zur Vereinfachung des Vertragsabschlusses verwenden Firmen die einheitlichen Kontraktgrundlagen, da nur die individuell gestaltbaren Stellen wie Waren, Mengen, Lieferzeiten oder Preise gesondert erfasst werden müssen.
Um nicht nur den Urhebern der AGB, sondern auch den Unterzeichnern die Vor- und Nachteile dieser zu verdeutlichen, sind unter den folgenden Verweisen detaillierte Angaben zum Gesamtthema zusammengetragen.
AGBs ("Allgemeine Geschäftsbedingungen")
Bei Geschäftsabschlüssen verwenden Verkäufer oder Dienstleister häufig vorgefertigte Vertragsbestimmungen (sog. AGB), die dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu Grunde liegen. Diese AGB müssen entweder in Gegenwart beider Vertragspartner präsentiert werden, andernfalls müssen sie dem Konsumenten unaufgefordert mit dem Angebot zugesandt werden.
Oftmals wird ein Konsument nur einen Kaufvertrag mit vielen Bestimmungen durchsuchen, besonders wenn es sich um Kleingedrucktes handelt, ohne alle Einzelheiten zu erfass. So genannte Überraschungsklauseln, d.h. solche, mit deren Inhalten ein Konsument unter den gegebenen Bedingungen nicht gerechnet hat, sind trotz Zustimmung des Konsumenten ungültig. Für die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zwischen Händlern müssen die oben angeführten Bedingungen nicht eingehalten werden.
Im Falle von Geschäftsverbindungen zwischen Händlern genügt eine stille Willenserklärung zur Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei Händlern werden die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oft auch als Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezeichne. Diese Bedingungen sind in vielen Faellen fuer den Konsumenten vorteilhaft, da die Haftungsbestimmungen fuer den Konsumenten oft guenstiger sind als gesetzlich gefordert.
Verkaufsvertrag Teil 2.5, AGB ("Allgemeine Geschäftsbedingungen")
Die Allgemeinen Bedingungen sind vorgefertigte Vertragsbestimmungen. Diese Allgemeinen Bedingungen sind oft als Kleingedruckte auf der Rückwand von Kaufverträgen zu finden. Bei den AGB' haben die Händler oft die Rechte der Kunden (Verbraucher) eingeschränkt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Form der gesetzlichen Pflichten im BGB durch die Allgemeinen Bedingungen ( 305 - 310 BGB) definiert.
Bedingungen, unter denen Allgemeine Bedingungen Vertragsbestandteil werden ( 305 Abs. 2 BGB): Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber vor Vertragsschluss auf die Allgemeinen Bedingungen besonders aufmerksam machen. Es ist dem Besteller Gelegenheit zu geben, den Vertragsinhalt in angemessener Form zur Kenntniszunehmen. Die Gültigkeit der Allgemeinen Bedingungen muss der Besteller explizit anerkennen.
Die folgenden Bestimmungen in den Allgemeinen Bedingungen sind unzulässig oder wirkungslos: Nach Maßgabe des Paragraphen 305 c BGB sind unwirksame Bestimmungen, die der Besteller bei Vertragsschluss nicht zu erwarten hatte, ungültig. Die §§ 308 und 309 BGB erwähnen eine Vielzahl von Bestimmungen, die entweder generell untersagt sind oder bei denen im konkreten Fall zu prüfen ist, ob sie Vertragsbestandteil geworden sind.
Hierzu zählen beispielsweise Preissteigerungsklauseln, Bestimmungen mit Verkürzung der Gewährleistungsfrist, übermäßige Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsausschluss etc.