Funktionen der Abmahnung

Die Funktionen der Warnung

Was hat eine Warnung eigentlich? - III. Auswirkungen einer Warnung auf die. Unterschiedliche Funktionen der Warnung. Eine Warnung enthält zunächst eine Notizfunktion.

In dieser Hinsicht muss die Warnung, um wirksam zu sein, drei wesentliche Bedingungen und Funktionen erfüllen.

Welchen Zweck hat eine Warnung?

Der Funktionsumfang einer Warnung ist eindeutig festgelegt. Die Warnung hat prinzipiell eine Verweisfunktion und zugleich eine Warnungsfunktion, aber die Funktionen einer Warnung umfassen auch die Hinweis- und Dokumentationsfunktionen. Die Rücklauffunktion ist von entscheidender Wichtigkeit. Es ist gerade die Pflicht der Beschwerde, den Mitarbeiter auf seine Pflichtverletzungen oder sein pflichtwidriges Handeln hinzuweisen und ihn zu drängen, von einem solchen, dem Anstellungsvertrag zuwiderlaufenden Handeln Abstand zu nehmen.

In der Warnung muss der Mitarbeiter sehen können, was ihm der Vorwurf des Arbeitgebers ist, weshalb das anstößige Benehmen des Mitarbeiters deutlich und spezifisch zu beschreiben ist. Der Warnhinweis einer Warnung besteht in der Drohung der Aufhebung. Zu den Funktionen einer Warnung gehört auch die Notizfunktion, die angeben muss, wie sich der Mitarbeiter in Zukunft verhält.

Jeder Hinweis wird in der schriftlichen Form in der Mitarbeiterakte festgehalten. Insofern hat sie auch eine Dokumentations-Funktion für das direkte Vorgehen des Mitarbeiters oder für eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Hierauf aufbauend kann der Mitarbeiter von seinem Recht auf eine Antwort in schriftlicher Form gebrauch machen. Obwohl ein Mahnschreiben für den betreffenden Mitarbeiter extrem unerfreulich und manchmal lästig ist, hat es seine Existenzberechtigung im Bereich des Arbeitsrechts und nimmt gleichzeitig mehrere Funktionen wahr.

Nachfolgend eine Übersicht über die Funktionen eines Warnschreibens. Ein Abmahnschreiben wird im Arbeitsgesetz verwendet, wenn ein Mitarbeiter für sein Fehlverhalten zurechtgewiesen wird. Zuerst wird der gemahnte Beteiligte ausführlich über die Pflichtverletzung informiert, damit er sein Handeln entsprechend abändern kann. Aufgrund ihrer warnenden Funktion wird die Warnung oft als Vorbereitungsmaßnahme für eine Verhaltensbeendigung angesehen.

Darin heißt es zum Beispiel, dass der Mitarbeiter damit gerechnet werden muss, entlassen zu werden, wenn er das beanstandete Benehmen beibehält. Die Verwarnung ist auch eine Beweismittelsicherung, da sie bei Rechtsstreitigkeiten das Missverhalten des Bediensteten beweisen kann. Der Warnhinweis ist daher für den Unternehmer ein wichtiger rechtlicher Weg, um das Missverhalten eines Beschäftigten zu dokumentarisieren.

Zuallererst sollte die Verwarnung eine Verwarnung für den Mitarbeiter sein und gleichzeitig auf seine Irrtümer aufmerksam machen.

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