Kündigungsfristen Mietwohnung durch Vermieter

Ankündigungsfristen für Mietwohnungen durch den Vermieter

Frist; Kündigungsform; Kündigung durch den Mieter; Kündigung durch den Vermieter; Widerspruch gegen die Kündigung.

Es ist für den Vermieter vorteilhaft, wenn er mehr als einen Schuldner, d.h. Mieter, für die Wohnung hat. Der Mieter lehnte jedoch eine Besichtigung durch den Hausverwalter ab. Mangelnde Bebauung durch übermäßige Beheizung einer Dachgeschosswohnung. und ohne Einhaltung langer Kündigungsfristen.

Sonderkündigungsrecht im Falle des Todes in der Mietwohnung

Wenn ein Verwandter stirbt, stehen die Nachkommen vor vielen ungelösten Dingen. Dieser Vorgang überträgt nicht nur den Besitzer des Toten, sondern auch Pflichten aus verschiedenen Mietverträgen, darunter natürlich der vorhandene Mietkaufvertrag. Dabei ist es von Bedeutung zu wissen, dass dieser Pachtvertrag nicht mit dem Tode des Toten ausläuft.

Man kann nicht leugnen, dass für die Nachkommen nach einem Tod in der Gastfamilie noch viel zu tun ist. Erbschaftsansprüche können zwar recht rasch gelöst werden und jeder Erbe ist sich dessen bewußt, daß der Hausstand des Erblassers rechtzeitig aufzulösen ist.

Es gibt jedoch ein besonderes Kündigungsrecht, durch das Vermieter und Nachkommen die Vermietung des Erblassers recht einfach und rasch regeln können. Inwiefern ist das besondere Kündigungsrecht im Falle des Todes vorgesehen? Absatz ( Innea Rasmussen / Fotolia. com )Zunächst einmal gilt der Vertrag auch nach dem Mieterschluss!

Nach § 580 BGB kann im Falle des Todes ein besonderes Kündigungsrecht ausgeübt werden, für das die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 3 Monate abläuft. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Erben der Hauptmieterin das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monates nach dem Tode des Vermieters ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Weil das Pachtverhältnis auch nach dem Tode bestehen bleibt, übernimmt die Erbin bzw. der Erbe für sie selbständig die Stellvertretung, d.h. sie haftet auch solidarisch für Mieten und sonstige Verbindlichkeiten aus dem Pachtvertrag.

Zusätzlich zum besonderen Kündigungsrecht im Falle des Todes können die Nachkommen auch in das vorhandene Pachtverhältnis einziehen. Dies gilt vor allem für Ehepartner und Partner des Erblassers, die bisher nicht die wichtigsten Mieter im Rahmen des Vertrages waren. Die Hinterbliebenen übernehmen in diesem Falle z. B. den abgeschlossenen Mietvertrag, werden als neue Hauptmieterin registriert und können in der Ferienwohnung bleiben.

Unter diesen Bedingungen ist ein erneuter Vermietungsvertrag nicht erforderlich! Allerdings sollten sich die Nachkommen bewusst sein, dass sie nun verpflichtet sind, die vereinbarte Mietregelung vollständig zu akzeptieren - bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können die Nachkommen in einer bestimmten Ordnung in das vorhandene Pachtverhältnis einziehen.

Allerdings ist diese Regel bei Mietbeginn nur dann anwendbar, wenn der Erblasser und der Überlebende bereits vor dem Tod einen gemeinsamen Hausstand hatten. Davon ausgeschlossen sind die Nachkommen. Stirbt ein Mann, der zuvor mit seinem Partner in dieser Ferienwohnung gewohnt hat, ist er zum Abschluss des Mietvertrages befugt.

Im Falle des Todes des Vaters, dessen Töchter zuvor ihren eigenen Hausstand führten, ist sie nur als Erbin, nicht aber als Tocher in den Pachtvertrag aufgenommen worden. Bei einer späteren Fortsetzung des Mietverhältnisses ist jedoch eine entsprechende Anpassung des Mietvertrages mit dem Vermieter erforderlich. Wie lange sind die Kündigungsfristen im Falle eines Todes?

Zeitraum ( mizar21984 / Fotolia.com)Überlebende sollten ihr Kündigungsrecht innerhalb eines Monates nach Kenntniserlangung des Todes ausüben. Innerhalb dieser Zeit sollte die ausserordentliche Auflösung dem Vermieter schriftlich und unter Nennung der Gründe zugegangen sein. Ansonsten gilt für diese Ferienwohnung wieder die gesetzliche 3 -monatige Vorlaufzeit.

Worauf ist bei der Beendigung des Vertrages zu achten? Auch hier gilt wie bei jeder anderen Beendigung die Schriftform entsprechend dem Vorkaufsrecht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Lieferung innerhalb eines Monates erfolgt, andernfalls erlischt der Sonderkündigungsanspruch. Da die Nachkommen nach dem Tod automatisch in den Vertrag einsteigen, sind alle Nachkommen zur persönlichen Unterschrift gezwungen.

Anderenfalls wäre die Beendigung nicht rechtskräftig. Im Falle des Todes des Eigentümers hat auch der Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht. Von dieser Möglichkeit kann er wie die Angehörigen selbst innerhalb eines Monates nach Kenntniserlangung des Todes profitieren. So wird er der überlebenden Frau, die schon vor Jahren in der Ferienwohnung gelebt hat, in der Regel kaum das Recht auf Eintritt in den vorhandenen Pachtvertrag absprechen.

Er hätte in diesem Falle nur die Funktion, sie als Hauptmieterin in den Mietvertrag einzubeziehen, sofern sie weiter in der Ferienwohnung wohnen möchte. Hat der Vermieter jedoch begründete Bedenken, ob das Mietobjekt mit den möglichen Nachkommen, die von ihrem Einreiserecht Gebrauch machen wollen, sachgerecht weitergeführt wird, hat der Vermieter in diesem Falle ebenfalls ein Vorkaufsrecht.

Beispiel: Beabsichtigt der vererbungsberechtigte Enkelsohn beispielsweise, in die Ferienwohnung des gestorbenen Grossvaters zu ziehen und seine Tiere in die Ferienwohnung mitzunehmen, kann der Vermieter von seinem Kündigungsrecht profitieren, da die Haltung von Haustieren im Vertrag explizit verboten ist. Und wenn der Vermieter selbst umkommt? Wie bei dem gestorbenen Mieter gehen auch die bestehenden Rechtsbeziehungen auf die Nachkommen des gestorbenen Vermieters über.

Damit wird der vorhandene Wohnungsmietvertrag mit den Nachkommen der Vermieter fortgesetzt. Das vertragsgemäße Pachtverhältnis besteht in diesem Falle fort, nur der Begünstigte wechselt. Bei Tod des Eigentümers besteht kein Kündigungsrecht! Wer dann seine Ferienwohnung stornieren möchte, hat hier wieder die ganz übliche und gesetzlich vorgeschriebene Frist von 3 Monate.

Als neue Besitzer treten Nachkommen auf, die die Aufträge des Testators, also des Grundbesitzers, annehmen.

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