Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Rücksendekosten Onlinehandel
Retourenkosten Online-HandelRückgabekosten und Widerrufsrecht: Vier Antwortmöglichkeiten auf den neuen Online-Handel
So wunderbar simpel ist es: Sie bestellen im Netz eine neue Hosen oder ein neues Kostüm und lassen es in verschiedenen Grössen und Farbvarianten ausliefern. Wenn Sie das neue Sommerkleid online zurückgeben oder Schuhe online kaufen und den begehrten Artikel in verschiedenen Grössen und Farbvarianten bestellen wollen, müssen Sie sich ab Anfang Juli auf Veränderungen einrichten.
Zukünftig können Versandhäuser ihren Abnehmern die Rücksendekosten auferlegen. Es gibt auch wesentliche Veränderungen im Recht auf Widerruf. Alle 28 EU-Länder haben ab dem 14-tägigen einheitlichen Rücktrittsrecht für Einkäufe im Netz. Der Widerrufsbeginn ist der Tag, an dem der Besteller die Waren erhält und dauert 14 Tage.
Bereits in Deutschland bestand das Recht, über das Netz georderte Waren ohne Angaben von Grunden innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden - das EU-Recht sah nur eine 7-tägige Rückgabefrist vor. Sofern ein Anbieter das Rücktrittsrecht dem Käufer nicht deutlich mitgeteilt hat, gilt die Widerrufsfrist nicht 14 Tage, sondern ein Jahr.
Ist es möglich, die Produkte zurückzugeben? Nein, die reine Rückgabe der erworbenen Waren reicht nicht mehr aus. Zukünftig muss der Widerspruch explizit, vorzugsweise in schriftlicher Form, ausgesprochen werden, wie Dorothea Kösterberger von der Verbraucherzentrale Berlin rät. Der Rücktritt muss nicht gerechtfertigt sein. Laut Angaben von Herrn Dr. med. Kesberger besteht auch ein Telefonwiderruf, aber im Falle einer Streitigkeit ist der Auftraggeber mit der schriftlichen Form "auf der sicheren" Seite.
Für höhere Bestellbeträge ist es empfehlenswert, den Rücktritt per Einschreibebrief zu erklären. Welche Transaktionen unterliegen dem neuen Rücktrittsrecht? Diese Direktive betrifft sowohl Aufträge im Netz, per Post und telefonisch, als auch den Verkauf vor der Tür, auf der Strasse, bei Tupperware-Partys oder im Rahmen von Kaffeereisen. Darüber hinaus besteht ein Rücktrittsrecht für Online-Auktionshäuser wie z. B. für die Firma Bailey.
Die Rücksendung kann jedoch nur erfolgen, wenn die Waren bei einem Gewerbetreibenden gekauft wurden. Der Widerrufsanspruch besteht auch für Verkäufe bei repräsentativen Besichtigungen, von denen der Konsument überzeugt sein kann. Um die Regeln nicht zu untergraben, wird es in Zukunft keinen Gegensatz zwischen angeforderten und unangeforderten Besichtigungen geben. Zwingen viele Unternehmen den Abnehmern jetzt die Rücksendekosten auf?
Online-Händler können nun das Retourenporto an den Käufer weitergeben. Sollte ein Betrieb die kostenlose Rückgabe trotzdem nicht bewerben, helfen im Zweifelsfall die Allgemeinen Bedingungen. Die großen Online-Versender haben bereits bekannt gegeben, dass sie von der neuen Verordnung keinen Gebrauch machen und die Rücksendekosten beibehalten werden.
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