Eine Abmahnung kann im Internet fast jeden treffen, aus unterschiedlichsten Gründen und wegen der …
Unerwünschte Werbung Abmahnung Muster
Ungewollte Werbe-WarnmusterUngewollte Werbung
Ihr unerbetenes Werben Sehr geehrter Herr oder Frau, obwohl ich keine geschäftliche Beziehung zu Ihnen habe, O Bewerbung per Telefon O per Email. Das nicht zutreffende auslassen. Daher nehme ich an, dass Sie über mich Informationen haben. Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Informationen Sie über mich gesammelt haben, welchem Verwendungszweck diese Speicherung dienen, an welche Personenkreise und Körperschaften meine Angaben regelmässig weitergeleitet werden und woher diese stammen.
Der Verwendung und Weitergabe meiner personenbezogenen Nutzungsdaten zu Werbezwecken und zur Markt- und Meinungsforschung gemäß 28 Abs. 4 BDSG wird widersprochen. Die über mich gespeicherte Datenmenge sollte gelöscht werden, da ich die Berechtigung der Speicherung oder deren Korrektheit in Frage stelle. Ist eine Löschung der personenbezogenen Informationen nicht möglich, bitten wir Sie, diese zu sperren.
Das möchte ich Sie bitten, dies in schriftlicher Form zu bekräftigen.
Unerwünschte Werbung verhindern
Firmen haben ein legitimes Werbeinteresse und wollen so viele Kunden wie möglich anlocken. Viele Menschen empfinden jedoch zu viel Werbung als störend und wollen sich einen Werbestop. Dieses trifft vor allem dann zu, wenn die Werbung als unangemessen erachtet wird. Daher haben die Kunden in vielen Bereichen ein legitimes Eigeninteresse daran, unerwünschte Werbung zu unterlassen.
Das hier vorgestellte Regelwerk für unerbetene Werbung gilt nur für Konsumenten. Für Firmen können die Vorschriften abweichen. Bereits 1988 entschied der Bundesgerichtshof, dass Werbung nicht gegen ihren erklärte Wille in den Briefkästen der Konsumenten platziert werden darf. Seither wurde die Rechtssprechung über unerwünschte Werbung weiter geklärt. Die Konsumenten haben die folgenden Optionen, um sie in ihrer Mailbox- oder Zeitungsfunktion zu umgehen:
Unerwünschte Werbung kann zu einem großen Teil gestoppt werden. Dazu wird ein Sticker mit einer Beschriftung wie "Bitte keine Werbung einlegen" auf den Letterbox oder die Rolle geklebt. Gleiches trifft auf teilweise adressierte Werbung zu. Die teilweise adressierte Werbung richtet sich an eine bestimmte Adresse, nicht aber an einen konkreten Einwohner. Diese Werbezeitschriften beinhalten auch einen Redaktionsteil und sind daher keine Werbung.
Wenn Sie auch Gratiszeitungen aus dem Postfach halten wollen, können Sie dies auch mit einem entsprechenden Sticker erzwingen. Ein möglicher Ansatz wäre in diesem Falle "Bitte keine Werbung und keine Gratiszeitungen aufgeben". Die Schweizerische Bundespost muss jedoch immer vollwertige Werbung liefern. Adreßwerbung kann zum Teil durch Eintragung in eine so genannte Robinson-Liste gestoppt werden.
Bevor Sie adressierte Werbung versenden, können Firmen ihre Adreßdaten mit der Robinson-Liste vergleichen und so die Auslieferung von unerwünschten Werbemitteln unterlassen. Anderen Firmen obliegt es nicht, sich daran zu halten, da es keine rechtliche Pflicht zur Einhaltung der Robinson-Listen gibt. Nachteilig ist auch, dass die einzelnen Firmen nicht vom Verbot der Werbung ausgenommen werden können.
Der dritte Weg, unerwünschte Werbung im Postfach zu vermeiden, ist ein individueller Werbeverbote für die einzelnen Betriebe. Außerdem kann man die Betriebe separat aufschreiben. Das hat den Nachteil, dass ein solches Embargo eingehalten werden muss - egal ob die Werbung adressiert oder unadressiert ist.
Darüber hinaus können Sie sich ausdrücklich von unerwünschter Werbung abmelden, ohne dass auch andere Firmen die - eventuell erwünschte - Werbung blockieren. Wenn Sie nur die Auslieferung von Werbung an einzelne Firmen verbieten wollen, können Sie auch einen Musterschreiben für Werbeverbot einrichten. Es ist daher gut, dass Telefonwerbung in Deutschland nur mit vorherigem Einverständnis ist.
Auch bei bereits existierenden Kundenverbindungen müssen Firmen ausdrücklich die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt haben, bevor sie ihn mit telefonischer Werbung auseinandersetzen. Im Grunde genügt es, bei einem Werbegespräch deutlich zu machen, dass man nicht wieder gerufen werden will. Aktionsanrufe mit unterdrückten Telefonnummern sind generell nicht erlaubt. Durch den automatischen Versandt von E-Mails ist der Löschaufwand für unerwünschte E-Mail-Werbung für den Konsumenten größer als der Absender.
E-Mail-Werbung darf zunächst nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Benutzers versendet werden. Auch hier können Firmen ihren Kundinnen und Kunden Werbung für vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen zukommen lassen. Als Alternative dazu können Sie sich mit einem kostenfreien Musteranschreiben von der E-Mail-Werbung abmelden. Banner, Pop-ups und ähnliches im Netz sind nur sichtbar, wenn der User selbst die Seiten abruft.
Deshalb gibt es hier keine wesentlichen rechtlichen Beschränkungen - denn ein User kann die jeweilige Website ganz leicht umgehen, wenn ihm die Werbung dort nicht zusagt. So können Sie z. B. Warenkörbe abspeichern und sich auf einer bestimmten Webseite anmelden. Dies ist besonders bei so genannten Drittanbieter-Cookies ein Problem, die nicht von der gerade aufgerufenen Webseite, sondern von einem Dritten abgespeichert und gelesen werden.
Diese Drittpartei kann beispielsweise eine Anzeige auf der Website platziert haben oder ein soziales Plug-in wie den Like-Button von Google bereitstellen. Du bekommst immer noch Werbung trotz Aufklebern? Prinzipiell werden unsere BeitrÃ?ge zuerst erstellt, unabhÃ?ngig davon, ob das jeweilige Themengebiet und der Inhalt fÃ?r die Werbung geeignet sind. Zunächst fragen wir uns, ob es zu diesem Themenbereich Dienstleister oder Fachbücher gibt, die auf der jeweiligen Webseite beworben werden können.